7. September 2021
von JvHS
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10. Dezember 2023
von JvHS
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Die Vergesslichkeit der Politik – oder die Spaltung der Wahrhaftigkeit bei Machtpolitiker
„Wenn auch die Fähigkeit zu täuschen ein Zeichen von Scharfsinn und Macht zu sein scheint, so beweist doch die Absicht zu täuschen ohne Zweifel Bosheit oder Schwäche.“ – René Descartes
Die Ereignisse der sogenannten Jahrhundertflut vom 14. auf den 15. Juli 2021 in Teilen NRWs und Rheinlandpfalz kosteten dem Politiker Armin Laschet (CDU) seine Karriere. Sein Absturz vom Vorsitzenden der CDU und Ex-Ministerpräsidenten NRW sowie Kanzlerkandidaten der CDU im Jahr 2021 zum Hinterbänkler im Bundestag hatte er sich selber zuzuschreiben. Er wurde ein Opfer seiner Machtausweitung und der Ambivalenz der Macht! (*). Denn „unangebrachtes Lachen“ – vielleicht weil die gesprochenen Worte nicht zum Denken und dem Seelenempfinden passten einerseits und dem Lachen andererseits – entkleidet und verrät die Doppelmoral, die jedem Machtinhaber scheint zu eigen zu sein. Dem Politiker kostete die Flut die Karriere. Den Menschen vor Ort kostete sie weit mehr: Heimat, Sicherheit, Arbeit, Wohnung und Eigentum.
Heute nach rund 2,5 Jahren steht Stolberg – einer der zerstörten Orte – exemplarisch für die Verlassenheit und das Alleingelassen-Sein der Menschen. Trostlosigkeit ob der noch immer nicht bereinigten Zerstörungen; Zermürbung ob der bürokratischen Langsamkeit für aktive und zugesagte finanziellen Hilfen. Das Auffressen der Seele einerseits, die kraftzehrende Anstrengungen der Stadtverantwortlichen andererseits und die Erkenntnis, dass positive Wirkungen noch immer nicht sichtbar werden können, auch weil die Finanzmittel zur Neugestaltung auf sich warten lassen respektive nicht vorhanden sind.
Der Ort Stolberg steht für die Langsamkeit der notwendigen Erneuerungen nach der großen Zerstörung. Die Konzepte zur Wiederbelegung eines städtischen Lebens im Zentrum sind vorhanden, die Umsetzung – auch der Sicherung und die Reduzierung der Gefährdung durch das Flüsschen „Vichtbach“ – kommt kaum voran. Stolberg steht aber auch für die Solidarität und Hilfsbereitschaft der Menschen, die in den Wochen nach der Katastrophe ebenso nach Stolberg wie auch ins Ahrtal kamen, um zu helfen.
Der Artikel des Autors und Redakteurs im Ippen.Media-Netzwerk, Peter Sieben, vermittelt eindrucksvoll, wie Stadtverwaltung und Menschen in Stolberg mit den Folgen der Flut versuchen umzugehen.
(*) Die Ambivalenz der Macht
9. Dezember 2023
von JvHS
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75 Jahre Völkermord-Konvention (09. 12.1948) und 75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (10.12.1948)
Angesichts des Holocausts (Vernichtung der Juden) durch die NS-Verbrecher im 2. Weltkrieg (1939-1945) und des Genozids der Armenier durch die Türkei im 1. Weltkrieg (1915-1916) waren die Konvention über die „Verhütung und Bestrafung des Völkermords“ am 09. Dezember 1948 und die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ als Resolution am 10. Dezember 1948 vor 75 Jahren die logische Konsequenz, Kriege, Kriegsverbrechen und die unsäglichen Leiden möglichst zu verhindern und zu beenden.
Und dennoch sind unzählige Verstöße von Menschen in staatlichen, politischen und wirtschaftlichen Funktionen in den Unterzeichner-Staaten während der letzten 75 Jahre erfolgt. Es wurden Angriffs-Kriege geführt, in denen nicht nur Kriegsverbrechen als Methode und Mittel durch die politisch und militärisch Verantwortlichen geschahen, sondern auch auf ökonomischen und ökologischen Feldern wurde täglich gegen Menschenrechte verstoßen.
Nachfolgend die Liste der Menschenrechte, wie sie in 1948 in der Erklärung aufgeführt wurde und bis heute gültig sind:
Liste der Menschenrechte

FDR Presidential Library & Museum, CC BY 2.0 Eleanor Roosevelt holding poster of the Universal Declaration of Human Rights
Eleanor Roosevelt mit einem Ausdruck der AEMR (Allgemeine Erklärung Menschen Rechte) / (Bisher sind 193 Staaten der UN beigetreten)!
- Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)
- Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
- Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
- Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)
- Artikel 5 (Verbot der Folter)
- Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson)
- Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)
- Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz)
- Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)
- Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren)
- Artikel 11 (Unschuldsvermutung)
- Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)
- Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit)
- Artikel 14 (Asylrecht)
- Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)
- Artikel 16 (Eheschließung, Familie)
- Artikel 17 (Recht auf Eigentum)
- Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
- Artikel 19 (Meinungs-und Informationsfreiheit)
- Artikel 20 (Versammlungs-und Vereinigungsfreiheit)
- Artikel 21 (Allgemeines und gleiches Wahlrecht)
- Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)
- Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)
- Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit)
- Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)
- Artikel 26 (Recht auf Bildung)
- Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens)
- Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)
- Artikel 29 (Grundpflichten)
- Artikel 30 (Auslegungsregel)
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat. (Es sind Zweifel angebracht, wenn Parteien wie die AfD verfassungsschutzmäßig überwacht werden, ob diese noch auf dem Boden des Grundgesetzes stehen!)
Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords
Einen Tag vor der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords beschlossen. Bis heute wurde die 1951 in Kraft getretene Konvention von 153 Staaten unterschrieben!
Völkermord wird in Artikel I definiert als:
eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
- a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
- b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
- c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
- d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
- e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
Nach Artikel III der Konvention sind folgende Handlungen zu bestrafen:
- a) Völkermord,
- b) Verschwörung zur Begehung von Völkermord,
- c) unmittelbare und öffentliche Anreizung zur Begehung von Völkermord,
- d) Versuch, Völkermord zu begehen,
- e) Teilnahme am Völkermord
Die juristische Instanz, die Völkermord gerichtlich ahndet, ist der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte.
Jeder Angriff und jeder Angriffs-Krieg, welcher eine andere Nation angreift, um dieses Land zu unterwerfen und zu besetzen, oder um ethnische, rassische oder religiöse Gruppen auszulöschen, oder auch innerhalb der eigenen Nation ethnische, rassische oder religiöse Gruppen vernichten will, macht sich in Sinne des Völkerrechts und der Menschenrechte schuldig.
Der Angriff der Hamas auf die jüdischen Zivilisten und Israel ist ein Verbrechen im Sinne der Völkerrechtsverstoßes und hat genozidiale Affinität. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine ist ebenso ein Kriegsverbrechen im Sinne der o.g, Kriterien, wie auch die Türkei die kurdischen Bevölkerungen im eigenen Land wie auch im Irak und Iran vernichten will.
Wieweit die Verteidigung der angegriffenen Nationen und Gruppen gehen dürfen, ohne sich der o.g. Handlungen schuldig zu machen, ist auch aktuell gegenüber den israelischen Handlungen in Gaza zu hinterfragen.
Die NGO Human Right Watch berichtet jährlich in seinen Reports über die Nichteinhaltung der Menschenrechte und des Völkerrechts.
Gefährdung der Menschenrechte erfolgt jeden Tag – Verteidigung durch jeden Menschen notwendig
9. Dezember 2023
von JvHS
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Auf der Suche nach Anstand
„Die Regeln des Anstandes, richtig verstanden, sind Wegweiser auch im Geistigen.“ – Hugo von Hofmannsthal
Ein Fischnetz zu knüpfen sei, wie wenn man viele Löcher zusammenbinden wolle. Eine Umschreibung, die zurzeit auch auf die Hilflosigkeit der Ampelregierung in Sachen Haushaltsfiasko passt.
Wer einen Zaun berührt, ist noch lange kein Zaunkönig. Und wer im Regen pfeift, ist ebenso wenig ein Regenpfeifer. Der Anstand wird aus dem politischen Alltag verdrängt.
Da kann nur mit Horst-Eberhard Richter gesagt werden:
»Es gibt eine kreisförmige Wechselbeziehung zwischen (Macht und Vorteilsnahme), Machen und Erkennen. Wenn man nicht macht, was man als notwendig erkannt hat, wenn auch mit persönlichen Unannehmlichkeiten behaftet, dann kann man irgendwann auch nicht mehr erkennen, was zu machen ist.
Wer Anpassungszwängen taktisch nachgibt, wohl wissend, dass er ihnen mit vertretbarem Risiko widerstehen könnte und auch sollte, wird nach und nach die Unzumutbarkeit von Anpassungsforderungen gar nicht mehr wahrnehmen, d. h., die eigene Gefügigkeit auch nicht mehr als Fluchtreaktion durchschauen.
Alles erscheint normal: die Verhältnisse, denen er sich ergibt, und der Verzicht auf Gegenwehr, den er eben gar nicht mehr erlebt.« (Horst-Eberhard Richter: Psychoanalyse und Politik)
7. Dezember 2023
von JvHS
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Ein Land im Nebel
Als Wetterphänomen verhindert Nebel die klare Sicht auf das Geschehen. Besonders verhängnisvoll für den Straßenverkehr außerhalb von Ortschaften.
In der politischen Landschaft in der Republik verdeckt eine andere Art von Nebel ebenfalls so manche Entscheidungen der Ampel-Parteien. Zu viele Akteure betätigen sich dabei sogar als Nebelwerfer, um die eigenen Unfähigkeiten hinter „Wort-Nebelschwaden“ zu verdecken. Es wachsen in dieser Regierung nur die „Grauzonen“!
Übrig bleibt nur undurchsichtiger Dunst. Das betrifft die Haushaltsdebatten zwischen den Ampel-Koalitionären ebenso, wie die Krise um das Bildungssystem, attestiert durch die Pisa-Studie 2022 der OECD (veröffentlicht am 05.12.2023 – Download als PDF-Datei) und das dokumentierte Versagen des deutschen Schulsystems im Vergleich mit anderen Nationen.
- Nicht lange täuschte mich das Glück,
- Das du mir zugelogen,
- Dein Bild ist wie ein falscher Traum
- Mir durch das Herz gezogen.
- Der Morgen kam, die Sonne schien,
- Der Nebel ist zerronnen;
- Geendigt hatten wir schon längst,
- Eh‘ wir noch kaum begonnen.
Heinrich Heine
6. Dezember 2023
von JvHS
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Sparhaushalte verkünden – nur nicht im eigenen FDP-Haus! Geschenke zum Nikolaustag…
Im Märchenerzählen sind die FDP-Minister der Ampelkoalition groß, jedoch nicht immer sicher, was die Zuordnung der Protagonisten zum richtigen Märchen betrifft. Beim Sparen und dem Kahlschlag bei der Daseinsfürsorge des Staates sowie im Bereich der sozialen Aufgaben sind die FDP-Minister mit Finanzminister Lindner an der Spitze besonders eifrig am Werk.
Sparen gilt für alle anderen – nicht jedoch im eigenen FDP-Haus. !