Alles, was ohne Eingriff des Menschen in der Natur sich ereignet, ist kein bewusstes Handeln. Es sind Ergebnisse von Ereignissen, die aufgrund des Zusammenspiels von Erdbeben aufgrund der tektonischen Bewegungen in der Erdkruste, der Vulkanausbrüche, den Wettereignissen ohne Zutun des Menschen zu unendlichen Möglichkeiten von Folgen führen. Auf die biologischen Zusammenspiele bezogen in Form der Evolution zu den Ergebnissen kommt, die bisher wissenschaftlich benennbar sind. Verantwortung ist in diesen Feldern weder Pflanzen, noch Tieren oder chemischen Prozessen zuzuordnen. Es fehlt der Wille und die bewusste Entscheidung für ein Handeln.
Wille und Entscheidung für ein bestimmtes Handeln und damit Ursache für die so entstandenen Folgen stehen dagegen in der Verantwortung eines jeden Menschen. Verantwortungsübernahme, der sich letztlich kein Mensch entziehen kann, hat in diesem Zusammenhang jeder für sein Handeln und die daraus bedingten Folgen durch Haftung zu übernehmen.
Der Maßstab für verantwortungsvolles Handeln ist in der Ethik verortet. Grundsatzethiken sind dabei Verantwortungsethik versus Gesinnungsethik. Handeln beinhaltet zudem auch ein Unterlassen (z.B. von Hilfen oder Abwehr der Gefährdungen)!
Gesinnung ist die unbedingte oder manipulierte-untertänische Bereitschaft, den – oft hierarchischen und ideologischen – Vorgaben nach „Ehre und Treue“ zu gehorchen, ohne die Folgen zu beachten und die Gesinnung zu hinterfragen.
Verantwortungsübernahme und verantwortungsorientierte Ethik nimmt die Folgen für das Handeln und Sprechen mit in den Fokus, um seine Entscheidungen treffen zu können.
Aufgrund der komplexen Zusammenhänge heutiger Formen der Gesellschaften hinsichtlich der Verantwortungsübernahme durch jeden Menschen, sind Ethiken für viele Teilbereiche entstanden – von der politischen, der ökonomischen/wirtschaftlichen, der ökologischen bis zu sozialen Ethik! Dass diese Aufsplitterung auch ein Gegeneinander der jeweiligen Ethiken bedeutet, kann nachvollzogen werden und führt zur Frage der Meta-Ethik, an denen sich die jeweiligen Ethiken ausrichten können. Die Beachtung der „Grund-und Menschenrechte“ sowie der „Menschenwürde“ sind dabei zentrale Normen.
Oft sind die Mitglieder einer Institution oder Organisation deren Normen und Werten verpflichtet; diese sind jedoch an den zentralen Normen wie Grund- und Menschenrechte und Menschenwürde auszurichten. Der Manager eines Unternehmens, der den Aktionären gegenüber für ein möglichst gutes Geschäftsergebnis ›verantwortlich‹ ist, erfüllt damit ebenso wenig eine moralische Verantwortung, wie der Wissenschaftler, der sich allein für die Entdeckung neuer Wahrheiten ›verantwortlich‹ fühlt.
Hannah Arendt hat in ihrem Essay „Persönliche Verantwortung in der Diktatur“ auf die Verantwortlichkeit eines jeden Einzelnen verwiesen, der als Mitläufer, Unterstützer und aktiver Profiteur sich der Gesinnung der Diktatur (Hitler-Diktatur oder Stalin-Diktatur) verpflichtet oder auch die aktuellen Formen wie die des Putin-Regimes, des Erdogan-Regimes, des Orban-Regimes und die voraussichtlich fragwürdigen Umgestaltungen der US-Demokratie durch Trumps-Republikaner, der Österreich-Demokratie durch Kickls-FPÖ oder die Pläne der AfD in Deutschland unterstützt!
Die Berufung auf eine institutionelle, politische, ökologische oder unternehmerisch-ökonomische Ethik kann den einzelnen Menschen und Funktionsträger weder von rechtsstaatlicher, demokratischer und menschenrechtsbeachtender Verantwortlichkeit, noch von moralischer Verantwortung entbinden.
Es bleibt jedoch die Frage, wann, wie und durch wen dann Instanzen jeden einzelnen der Gesinnungstäter zur Rechenschaft ziehen werden. Dass dies so geschehen wird, das ist so sicher wie das „Amen“ bei den Gläubigen.