Die gesetzliche Anzahl der Mitglieder beträgt 598 nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BWahlG. Das aufgeblähte Parlament auf 736 Abgeordnete (durch Überhangmandate + Ausgleichsmandate) soll durch eine Reform wieder auf die ursprüngliche Anzahl zurückgefahren werden. Einige Versuche sind jedoch in den letzten Jahren durch die CDU/CSU verhindert … Weiterlesen
15. Januar 2023
von JvHS
Kommentare deaktiviert für Bundestag wieder auf 598 Sitze verkleinern wie im Bundes-Wahlgesetz vorgesehen! Gesetzentwurf der Ampelkoalition