Fast wäre die Frage vom Autor an die SPD und die Grünen ausgespuckt worden: „Habt ihr noch alle Tassen im Schrank, sich durch die FDP so am Nasenring durch die Ampel-Koalitions-Arena herumführen zu lassen?“
Angesichts der beschlossenen Maßnahmen zur Senkung der Energie-Kosten-Belastungen kann zu Recht dieses Vorgehen als der Versuch einer Täuschung benannt werden. Laut „Zeit-Online“ solle:
„…allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen einmalig 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden. Der Zuschlag solle die Begünstigten „schnell und unbürokratisch“ erreichen und unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgebererstattungen, Jobticket) „on top“ gewährt werden. Die Auszahlung erfolge über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers und unterliege der Einkommensteuer…“ (Quelle: Zeit Online)
Zunächst einmal ist für diese Lösung zu beachten, dass der benannte Betrag von einmalig 300 Euro eine tatsächliche Entlastung lediglich in Höhe des persönlichen Steuersatzes bringt! Wer also einen Steuersatz von 7 % hat, bekommt auch nur 7 % von den 300 Euro tatsächlich über die Einkommensteuer zurück. Je geringer das zu versteuernde Einkommen ist, umso geringer ist auch der persönliche Steuersatz! Wer also einen Steuersatz von 35 bis 48 % veranschlagt bekommt – was nur bei hohen Einkünften tatsächlich erfolgt – hat auch von den 300 Euro tatsächlich zwischen 105 – 135 Euro reale Entlastung.
Da muss doch direkt die Frage erfolgen dürfen: Welche Bürger und gesellschaftlichen Gruppen außerhalb der Gruppe der einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen sind denn ausgeschlossen?
Aufgrund der o.g. Systematik kommen nur die hohen Einkommensbezieher in den Genuss von rund 1/3 der 300 Euro. Diese Gruppe aber kauft sich allenfalls davon zwei gute Flaschen Rotwein!
Wer wenig Einkommen hat, wird gar nichts an realen Beträgen verzeichnen können! Und selbst wenn 50 Euro über die Steuererklärung von den 300 zurückfließen würden, ist dies ein Tropfen auf den superheißen Stein der Mehrkosten für die jährlichen Energiekosten (Strom, Heizung, Kraftstoffe).
Ihr Abgeordneten und Blender vor dem Herrn, ihr solltet euch in Grund und Boden schämen, eine solche Pseudohilfe als Unterstützung zu bezeichnen.
Was wirklich ein wenig nutzen würde, wenn die 300 Euro direkt an die Haushalte gezahlt würden. Oder wenn eine Umverteilung als echte solidarische Maßnahme beschlossen würde, und zwar dergestalt, dass endlich Vermögenssteuer und Transaktionssteuern auf Börsengeschäfte sowie die Anhebung des Höchststeuersatzes für große Einkommen gesetzlich verabschiedet würden. Dann kann aus diesen Finanzressourcen den Beziehern von Arbeitslosengeld I und II, den Rentnern, die weniger als 1500 Euro/Monat Rente haben, sprich Einkommen haben, sowie die Einkommensbeziehern, die weniger als 18.000 Euro Jahreseinkommen haben, die Kosten für Heizung und Strom mindestens zur Hälfte erlassen werden. Das Handling kann mit der Einreichung der Nebenkosten-Abrechnung über die Steuererklärung erfolgen. Allen, die als „Aufstocker“, als ALG I und II-Bezieher erfasst sind, kann eine mtl. Entlastung von 100 Euro per Direktüberweisung im laufenden Betrieb schon Entlastung bringen. Es ist die Pflicht der Regierung, dafür Konzepte zu entwickeln!