Johannes von Heinsberg – Bildsprache – Wortsprache

Fotografie und Philosophie – Sehen und Erkennen

„People’s Justice“ – ein Banner ethisch und ästhetisch außer Rand und Bann? – documenta Machwerk von Taring Padi verhüllt!

Recht auf Kunstfreiheit findet seine Grenzen! Denn Freiheit ist immer dort begrenzt, wo es die Freiheit und die Rechte der anderen beeinträchtigt. Und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit – versteckt in bildnerischen Produkten – ist nicht hinnehmbar.

Im Rahmen der documenta 15 ist es mit dem Werk „People’s Justice“ der Gruppe Taring Padi, protegiert von den Machern der documenta 15 namens „Ruangrupa“, zu einem Konflikt gekommen, der die Frage sowohl nach der Handlungsverantwortung aufwirft, wie nach der Beantwortung der Frage „Was darf Kunst?“  

Wenn es im Kunstbereich zu Konflikten kommt, berufen sich Künstler und Kunstagenten gerne auf das Recht der Meinungs- und Kunstfreiheit.

Wie und in welcher Weise ist das verhüllte Plakat als „Bild des Anstoßes“ davon betroffen? Das Verhältnis von Ethik und Ästhetik ist ein weiteres Feld, das die kollektiv geäußerte Kritik betrifft, die mit zum Sanktionsbeschluss geführt hat. Den hat das Kollektiv nach eigener Darstellung selber getroffen.

»Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei«, heißt es im Grundgesetz der BRD (Art. 5, Abschnitt 3.)

Dazu heißt es bei Dagmar Fenner in ihrem Werk „Was kann und darf Kunst?“:

Zitat: In positiver Hinsicht wird damit allen Menschen das Recht auf eine künstlerische Betätigung im Werkbereich, das heißt in der Sphäre des Schaffens, sowie auf die Darbietung und Verbreitung von Kunstwerken im Wirkbereich zugesichert. Unter »Wirkbereich« wird bei dieser aus der Rechtsprechung stammenden Unterscheidung die Darbietung und Verbreitung der Kunst in der Öffentlichkeit verstanden.

Weil Kunst meist erst durch die Kenntnisnahme durch Rezipienten ihre Wirkung voll entfalten kann, wird auch dieser Bereich grundrechtlich geschützt. Negativ betrachtet enthält die Kunstfreiheit das Verbot, auf die künstlerische Tätigkeit eines Menschen einengend oder reglementierend einzuwirken: Weder der Staat noch Einzelpersonen dürfen einem Kunstschaffenden bestimmte Stilrichtungen, Inhalte oder Methoden vorschreiben und andere zu unterdrücken versuchen. Analog dazu bedeutet die Forschungsfreiheit, dass niemand einem Wissenschaftler anordnen darf, was als Wahrheit zu gelten hat und mit welchen Methoden diese zu erforschen sei.

Weder das Recht auf Forschungsfreiheit noch das Recht auf Kunstfreiheit gelten aber absolut. Sie stellen keineswegs einen Freibrief an die Forscher oder Kunstschaffenden dar, alles Beliebige mit allen denkbaren Methoden zu erforschen oder künstlerisch darzustellen. Juristisch gesehen findet das Recht auf Kunstfreiheit genauso wie das Recht auf Forschungsfreiheit seine Grenzen da, wo es mit anderen gesetzlich geschützten Grundrechten kollidiert“ Zitatende

„Es handelt sich dann um eine direkte Handlungsverantwortung gegenüber der vom Handeln in der aktuellen Situation Betroffenen sowie vor der ganzen Diskursgemeinschaft als moralischer Beurteilungsinstanz“, würde Fenner den aktuellen Vorgang werten.

Es sind keine Streubomben, wie in Putins Krieg, jedoch bewegt das „Kunst“-werk die Mitmenschen und produzierte Signale, die kommunikativ wirkten. Denn die in dem Werk eingearbeiteten Botschaften sind nicht in einem inhaltlich luftleeren Raum entstanden, sondern reagieren auch in diesem Beispiel auf Probleme ihrer – der Künstlergruppe –  Zeit und ihres Lebensumfeldes. Die zeitgeistige Darstellung des Lebensumfeldes ist allerdings erkennbar naiv und höchst subjektiv – um nicht zu sagen ideologisch verbrämt – widergegeben. Jedoch  ist die Kritik an bestimmten Lebens­- und Verhaltensweisen, Gesellschaftsformen oder politischen Systemen ohne kritische Distanz und globalem Blick auch deshalb in die Hose gegangen.

Wie  alle anderen Menschen tragen auch Künstler die Verantwortung für die Folgen ihres Handelns. Juristisch sind die Zeichen und Symbole in dem auch ästhetisch wenig überzeugenden Exponat mit antisemitischer Bedeutung aufgeladen. Da keine dialektische Codierung erkennbar ist, die eine künstlerische Hinterfragung der genutzten Symbole aufzeigen würde, ist die Sanktionshandlung wohl eine legitime Reaktion der weiteren Kuratoren.

Documenta als Werkkunstschau zwischen Aversion und Akzeptanz – Anspruch auf Übersicht der Gegenwartskunst noch erfüllbar?

 

Ergänzung vom 22.06.2022

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