Johannes von Heinsberg – Bildsprache – Wortsprache

Fotografie und Philosophie – Sehen und Erkennen

Vermögenssteuern als Stärkung der Einnahmeseite des Haushalts statt Kürzungen im Gemeinwohlbereich

Die Selbstdarstellungs-Orgien der Lindner FDP geistern zur Zeit durch die Presse- und TV-Beiträge und bieten der Blockade- und Umfaller-Partei FDP (Für die Privatisierung) Plattformen zur Märchen affinen Erzählungen, warum der Bruch der Ampel-Koalition durch die drei Punkte-Partei F.D.P. nicht zu verantworten sei.

Die „Heilsbotschaft“ von Ex-Finanzminister Lindner lautete noch vor den Koalitionsgesprächen: keiner Steuererhöhung werde zugestimmt. Dass in Zeiten der besonderen Belastungen des Bundeshaushaltes (Pandemie, Verteuerungsrate, Investitionsstau durch 16 Jahre CDU/CSU-Kanzlerschaft, Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine) nicht nur die Einhaltung der Schuldengrenze und die Kürzungen der Gemeinwohlausgabe und im Bereich der Daseinsfürsorge als alternativlos definiert wurden, sondern auch die Einnahmeseite nach Hebung der dortigen bisher blockierten Steuereinnahmen (Vermögenssteuern aktivieren, Transaktionssteuern auf Börsengeschäfte, Erbschaftssteuer-Reform durchführen also besonders die leistungslosen Einnahmen und Vermögenssteigerungen gesetzlich einbeziehen!) Alternativen zur Finanzierung der notwendigen Ausgaben darstellen, das wurde durch die Lindner-FDP blockiert. 

Seitens der neoliberalen und klientelorientierten FDP und ihrer gesinnungsnahen Partei CDU/CSU sowie in großen Teilen auch der AfD für den Neoliberalismus werden  Vergleiche der leistungslosen und steuerfreien Vermögenssteigerungen sowie die Kritik an der ungerechten Besteuerungs-Politik zu Gunsten der Reichen als „Neid-Debatte“ abgetan.

Übersichtsberichte wie der Bericht „Hohe Vermögen in EU gerecht besteuern“ oder die Antwort der Bundesregierung vom 27.08.2024 (Drucksache 20/12526) auf die kleine Anfrage „Entwicklung der Vermögensungleichheit in Deutschland“ (*) belegen die Klientel orientierte Gesinnung von Parteien und Regierungen. Als einleitender Satz zur Vorbemerkung der kleinen Anfrage, auf die die Regierungsantwort sich bezieht, lautet: Das Gesamtvermögen der fünf reichsten Deutschen ist seit 2020 inflationsbereinigt um rund drei Viertel (73,85 Prozent) gewachsen, von etwa 89 Mrd. auf etwa 155 Mrd. US-Dollar, so das Ergebnis eines Oxfam-Berichts im Januar 2024″ 

1995 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Immobilienvermögen wegen der veralteten Bewertungsgrundlage gegenüber anderer Vermögensarten unberechtigterweise bevorteilt wurde. Weil seitdem keine Bundesregierung versucht hat, eine verfassungskonforme Art der Vermögenssteuer zu etablieren, ist die Erhebung der Steuer seit 1997  (16 Jahre Kohlkanzlerschaft) ausgesetzt! 

Seit 2001 werden zur gerechteren Verteilung der Belastungen durch Steuern, Gebühren, etc. ein fortschreitender Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zur Lebenslage der Bürger und Menschen in Deutschland erfasst. 

Bisher sind 6 Armuts-und Reichtumsberichte erschienen. Zuletzt wurde 2021 der 6. AR-Bericht veröffentlicht.  Indikatoren beschreiben die Auswirkungen auf die Gesellschaft (20), auf Armut (11) und auf Reichtum (7)   und ermöglichen so einen differenzierten Blick auf  die Lebenslagen der Menschen in Deutschland. 

Für die nächste Bundestagswahl ist der Blick auf die Parteien auch aus der Sicht der Erkenntnisse der ARB zu richten und welche Parteien endlich eine gerechtere Steuererhebung auch durch eine verfassungskonforme Vermögenssteuer zusagt! 

Des Weiteren ist zur Zeit eine Klage beim Bundesverfassungsgericht von der FDP erhoben, die gegen die Erhebung des Solidaritätsbeitrage klagten, vor allem gegen die seit 2021 eingeführten Freibeträge, die  diejenigen zu zahlen haben, die mehr als 18000 Euro Einkommenssteuer-Schuld haben. Zudem wird argumentiert, dass das Gleichheitsrecht verletzt werden, da nur die Reichen diesen Zuschlag zahlen müssen.

Welche Doppelmoral bei der FDP zutage kommt, das ist im letzten Klageargument sichtbar. Denn mit der Blockade der Erhebung der Vermögenssteuer wird identisches Gleichheitsrecht verletzt. Die FDP-Fraktion hatte der Solidaritätserhebung mit den Freigrenzen zugestimmt. Einerseits Klagen, andererseits als Regierungsbeteiligung in der Ampel der beklagten Soli-Erhebung gesetzlich zustimmen, das zeugt schon von einer Bewusstseinsspaltung im politischen Handeln. 

Dass im Falle der Urteilsfällung durch das BVG ein Rückzahlungsanspruch entstehen könnte, welche einen Umfang von 65 Mrd. Euro umfasst, wäre einer Sprengung der Bundeskasse gleichzustellen. Dass das einfache Volk dann sich fragen könnte, ob nicht auch in den jahrelangen Abgaben von 1990/91 und seit 1995 auch ein Rückzahlungsanspruch bestehen könnte, wird der gesellschaftlichen Atmosphäre der Spaltungsgefahr nicht besonders förderlich sein. Auch wenn im Grundgesetz die Sonderabgaben verankert sind und  es sich um eine Ergänzungsabgabe gem. Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG handelt. Eingeführt wurde die Bestimmung durch eine Verfassungsänderung 1955. 

Kommentare sind geschlossen.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner