Johannes von Heinsberg – Bildsprache – Wortsprache

Fotografie und Philosophie – Sehen und Erkennen

Alltagsschnipsel: – Wildpinkler vor dem Amtsrichter (Heiterkeit ist auch in diesen Zeiten erlaubt)

„Ordnungs- und Bußgelder ohne Barmherzigkeit sind lieblos, Barmherzigkeit ohne Gericht ist teuer und selten.“ – JWB

Zum Beginn des WE ist es vielleicht für die meisten Menschen ganz angenehm, etwas Heiterkeit Erzeugendes mitverfolgen zu können, um mit einem Lächelns ins WE zu gehen: Ein Mann urinierte nachts in die Ostsee, wurde dabei von Ordnungsbeamten erwischt und sollte 60 Euro Geldbuße zahlen. Der Vorgang kam vor das AG (Amtsgericht) Lübeck zur Verhandlung.


Zum Ende des Urteils schreibt das Gericht:

Nachdem als Anknüpfungspunkt einer Belästigung der Allgemeinheit das Schamgefühl, die Verunreinigung durch Rückstände oder die Belästigung durch Gerüche ausgeschlossen werden kann, ist das Verhalten des Betroffenen eine nach der allgemeinen Handlungsfreiheit des Artikel 2 Absatz 1 GG geschützte und letztendlich wohl auch naturrechtlich verankerte menschliche Willensbetätigung. Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee.“ (Quelle: LTO)

Ergänzende Anregung zum Vor- oder Nachdenken:

Ist die Urteilsfindung nun aufgrund pragmatischer, rationaler oder empirischer Basis erfolgt? Eventuell blinkt beim Urteil mehr der humoristische und schelmische Schalk einer richterlichen Entscheidung mit Herz und Verstand durch! Kann aber auch sein, dass Chico, Groucho, Gummo, Harpo und Zeppo  zu Gericht saßen. Vielleicht sind wir hier im falschen Witz?

Anmerkung: Version vom 13. Oktober 2023 – wieder eingestellt.

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