Die Auswahl der Geschworenen beim Prozess gegen Donald Trump entpuppt sich als Gesinnungsüberprüfung der möglichen Geschworenen. Anstelle der Prüfung, ob eine/ein Geschworene(r) logisch denken, die Aufgabe der Urteilsfindung verantwortlich übernehmen kann und unvoreingenommen ohne Ansehen der Person, die angeklagt ist, die Fakten berücksichtigen kann und wird, erfolgt die gläsern-durchleuchtende Profilierung der Geschworenenkandidaten.
Dieses unsägliche Verfahren zeigt die Schwierigkeit des Rechtsstaates, die Gefährder der Demokratie zu bannen durch gerechte Urteile, wenn diese durch ihre Rechtsanwälte den Rechtsstaat mit allen Tricks verbiegen wollen!
Anstatt dass der Angeklagte durchleuchtet wird, werden die Geschworenen einem Fragenkatalog mit 42 Fragen und Unterfragen unterzogen, der eine Profilierung bedeutet, die den Grundgedanken der Geschworenen-Gerichtsbarkeit skelettiert und den Versuch unternimmt, die Maximierung des ausgewogensten Verurteilungspotenzials zu realisieren. Ein fast unmöglicher Auftrag, der nur der Verzögerung des Prozessbeginns dient, ganz im Sinne der Verteidigung.
Den positivsten Grund für dieses Unternehmen dennoch zu unterstellen, lässt zugleich an John Rawls „Theorie der Gerechtigkeit“ denken. „Gesucht“ würde für den Prozess bedeuten, unter dieser Maxime Geschworene zu finden, die gleichsam ohne gesellschaftliche Erfahrungen und Wissen wären, vergleichbar Rawls Gedankenexperiment „Schleier des Nichtwissens“ entsprungen. Das ist weder pragmatisch, noch im Geiste der Väter der US-Verfassung!
Dabei gilt es vor allem und einzig, den „Schleier der verschwiegenen und verborgenen“ sowie strafrechtlich relevanten Fehlverhalten des Angeklagten Donald Trump zu lüften! Die Besetzung des obersten US-Gerichts (Supreme Court) und die Ernennung neuer Richter auf Lebenszeit mit Gesinnungsgenossen in seiner Präsidentenzeit hatte Trump ja auch nicht einem unwürdigen Durchleuchtungsprozess unterzogen.