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Fotografie und Philosophie – Sehen und Erkennen

Tag der Menschenrechte – unverbindlich und missachtet

An jedem der 365 Tage im Jahr wird an irgendeinen Tag des „XYZ“ erinnert. Ob es Erinnerungshilfen der UN an Tage sind, die weltweit Bedeutung haben, oder ob es nationale Ereignisse sind, die wieder in Erinnerung gerufen werden, weil sie mit Personen und Grundlagen des Denkens und Handelns zu tun haben, die für die Identität der freiheitlichen und rechtsstaatlichen Demokratie wichtig und existenziell sind. Immer aber bleibt ein mulmiges Gefühl zurück, dass der ethisch-moralische Kompass  bei  den Menschen und in der Bevölkerung nicht mehr stimmen kann, wenn an essenzielle Ereignisse für Freiheit, Gleichheit, Menschlichkeit und Frieden erinnert werden muss.

This file is licensed under the Creative Commons Attribution 2.0 Generic license /Eleanor Roosevelt holding poster of the Universal Declaration of Human Rights (in English), Lake Success, New York. November 1949

Heute, am 10. Dezember, ist der Tag der Menschenrechte. In vielen Verfassungen der Demokratien sind die Menschenrechte verankert und werden gleich zum Anfang erwähnt. So auch im Grundgesetz unserer Republik.

In den ersten Artikeln des GG wird neben der unantastbaren Menschenwürde, den unveräußerlichen Menschenrechten, der Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive und der Rechtsprechung), der  Gleichheit, der unverletzlichen Freiheit der Person (Art 2), der Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses (Art 4), der Meinungsfreiheit, auch die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung betont. Die Freiheit der Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art 5) werden zudem  ausdrücklich genannt.

Nach dem zweiten Weltkrieg und den furchtbaren Ereignissen für die gesamte Weltbevölkerung im Zuge der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurde in der UNO-General-/Vollversammlung die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (AEMR) verabschiedet. Sie umfasst 30 Artikel, in denen die Menschenrechte definiert werden.

Jedoch sind die abstimmenden Nationen lediglich zu einer Resolution gekommen, die keine rechtsverbindliche Wirkung hat. Völkerrechtlich bleiben die Menschenrechte nicht verbindlich!

Und dennoch (oder muss aufgrund der fehlenden völkerrechtlichen Verbindlichkeit nicht gesagt werden, deswegen!) wird tagtäglich gegen diese Rechte in allen Bereichen des menschlichen Lebens (von Nationen und ihre Regierungen; von Konzernen und Unternehmen; von Institutionen, Gruppierungen und Einzelpersonen) verstoßen!

Es erscheint in der Nachbetrachtung, dass von Anfang an die heimliche Absicht vieler Beteiligten bestand, selber Verstöße einzuplanen, um die eigenen Ziele mit allen Mitteln umsetzen zu können!

Der Umgang in der Politik (innerparteilich wie zwischenparteilich), zwischen den Nationen oder zwischen den Vertragspartnern in der Wirtschaft, zwischen Gruppen oder Einzelpersonen, ist gekennzeichnet von Egomanen und Egoismen und dem Leitgedanken: Der Zweck und das Ziel heiligt die Mittel! 

Dazu formulierte Erich Kästner:

  • „Der Zweck sagt ihr, heiligt die Mittel?
  • Das Dogma heiligt den Büttel?
  • Den Galgen?  Den Kerkerkittel?
  • Fest steht trotz Schrecken und Schreck:
  • Die Mittel entheiligen den Zweck!“

Wenn es notwendig erscheint, Tage der Erinnerung zu schalten und zu betonen, dann ist was faul im Selbstverständnis von Ehrlichkeit, Anstand, Fairness, Respekt, Mitmenschlichkeit, Menschenfreundlichkeit und Vertrauen!

Da darf mit Fug und Recht an Karl Valentins Aphorismus erinnert werden:

„Hoffentlich wird‘s nicht so schlimm, wie es schon ist.“

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