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Der Abgeordnete eines Wahlkreises für den Bundestag (oder den Landtag) wird zwar über die Parteiangehörigkeit (Direktwahl oder Rangliste der Parteien und Anteil der Zweitstimmen) sein Mandat erhalten, ist jedoch nicht nur dieser Weltsicht verpflichtet. Es ist zumindest eine strittige Frage, ob die Wähler aus dem Wahlkreis, die diesen Abgeordneten nicht gewählt haben, und ihre Belange nicht berücksichtigt werden müssen.
Die Belange aller Bürger in dem jeweiligen Wahlkreis sind nach dem Verständnis des Autors unterschiedslos zu berücksichtigen. Ebenso haben alle Bürger im jeweiligen Wahlkreis ein Auskunftsrecht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), auch von der Arbeit des jeweiligen Abgeordneten. Die Arbeit der Abgeordneten im Bundestag wird von der jeweiligen Fraktion maßgeblich mitbestimmt. Das Abstimmungsverhalten des Fraktionsmitgliedes wird jedoch besonders stark von der jeweiligen Fraktion und Partei beeinflusst sein. Dennoch gibt es einen darüber stehenden Wert, dem der Abgeordnete letztlich nur verpflichtet ist: seinem Gewissen.
Dann aber ist es ein mutiger Schritt, wenn die Fraktionsvorgaben nicht mit dem eigenen Gewissen übereinstimmen sollten, sich gegen die Fraktionsorder zu entscheiden und sich dabei der Gefahr auszusetzen, dass seine Abgeordneten-Zukunft nicht mehr gewiss sein wird. Nun stellt sich nicht selten für die Bürger die Frage, was denn das Abstimmungsverhalten des Abgeordneten beeinflusst hat und welche Argumente zum Tragen kamen. Die Bürger haben nach dem IFG einen rechtlichen Anspruch darauf, wie das Abstimmungsverhalten des Abgeordneten bei Gesetzesverabschiedungen zustande gekommen ist. Nur so kann der Bürger die Arbeit des Abgeordneten beurteilen!
Denkbar ist, dass im Normalfall Gewissen und Fraktionsvorgaben übereinstimmen. Dennoch ist auch in diesem Fall das Recht auf Auskunft und Beantwortung der Fragen ein Akt demokratischer Gepflogenheiten. Die Bewohner des Wahlkreises – somit potenzielle Wähler – sind sozusagen die „Arbeitgeber“ des jeweiligen Abgeordneten. Den Bürgern ist der Abgeordnete verpflichtet, transparent seine Arbeit und seine Entscheidungen offen zu legen. In der Sache hat diese Verpflichtung auch einen Kontrollaspekt. Das mag bei den Abgeordneten konträr zu ihrem Selbstverständnis stehen. Doch schon Karl Popper, der mit seinen Arbeiten zur Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie, zur Sozial- und Geschichtsphilosophie sowie zur politischen Philosophie den Themenbereich des Abgeordneten-Selbstverständnisses forschend berührte, formulierte:
„Denn es gibt keine Freiheit, wenn sie nicht vom Staat geschützt wird; und umgekehrt: nur ein Staat, der von freien Bürgern überwacht wird, kann diesen überhaupt ein vernünftiges Ausmaß an Sicherheit gewähre.“
Popper sah in der Transparenz und Kontrolle des demokratischen Rechtsstaates (hier die Abgeordneten als Teil der Legislative) und mit dem Recht der Bürger auf Auskunft (IFD) eine aktive Form der Stärkung und Verteidigung der Demokratie.
Wenn davon ausgegangen werden kann, dass jeder Wahlkreis eine Bewohneranzahl in der Größenordnung von ca. 260.000 hat, dann ist es sinnvoll, wenn Fragen zur politische Einstellung, zum Abstimmungsverfahren und zu Anliegen der Bürger im Wahlkreis öffentlich und für alle sichtbar und nachvollziehbar beantwortet werden.
Organisiert werden kann das in sinnvoller Weise nur über Plattformen, die für alle zugänglich und einfach zu handhaben sind. Solche Plattformen sind:
Direkte Fragen an den jeweiligen Abgeordneten (EU-Parlament, Bundestag oder Landtag) sind einfach zu stellen. (Zum Beispiel zum Abstimmungsverhalten und anderen öffentlichen Belangen wie Gesundheitsreform, Abtreibung, selbstbestimmtes Lebensende etc.)
Das Abstimmungsverhalten zu den verabschiedeten Gesetzen und Verordnungen und Grundsatzfragen wird ebenso sichtbar gemacht.
Wenn dies nicht seitens des Abgeordneten geschieht, oder mit einem dubiosen Textbaustein reagiert wird
(wie z.B.: “ … vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich nutze die Plattform „abgeordnetenwatch“ nicht, da ich direkte Kommunikation bevorzuge“ und praktisch unbeantwortet bleibt),
dann bleibt eine berechtigte Skepsis, wie diese „direkte Kommunikation“ für die Vertretung von ca. 260.000 Bewohnern ernsthaft möglich sein soll! Das Geschmäckle bleibt, dass eher keine Transparenz gewünscht ist. Denn selbst „direkte Kontakte“ per Mail werden nicht beantwortet! Der Hinweis, dass im persönlichen Gespräch im Wahlkreisbüro die Fragen beantworten würden, ist kein überzeugendes Argument, da sowohl für die Öffentlichkeit keine Transparenz ermöglicht wird, noch dieser Weg sinnvoll erscheint, sondern eher eine Hemmnis darstellt aufgrund der eingeschränkten Zeiten, die dafür zur Verfügung stehen.
Es bleibt der Eindruck, sich nicht in die „Denk-, Meinungs- und Verhaltenskarten“ auf öffentlicher Bühne schauen zu lassen! Das aber hat schon Popper kritisiert!
Weitere Transparenzmöglichkeiten, die zur selbstverständlichen Art und Weise des Diskurses mit den Bewohnern des Wahlkreises werden sollten, sind:
Auch diese Plattform unterstützt die Forderung nach Transparenz und macht es für jeden Bürger einfacher, die formalen Hürden bewältigen zu können.
- Wahlkreise / https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlkreis