Johannes von Heinsberg – Bildsprache – Wortsprache

Fotografie und Philosophie – Sehen und Erkennen

Apologie der Menschenwürde und der Menschenrechte als Aufgabe der nächsten Regierung

Die Verteidigung (Apologie) der Menschenwürde und der definierten Menschenrechte ist die erste Verpflichtung einer gewählten Regierung!

Art 1 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. 

Somit sind auch einzelne Gesetze (z.B. Aktiengesetz, GmbH-Gesetz, Mietrecht und Vertragsrecht) diesem Art 1 unterstellt und danach auszurichten. Ausführungen zu den verschiedenen Gesetzen, die eine Nichtberücksichtigung des Art 1 als Umgehung enthalten, sind ein Verstoß gegen Art 1!

Aus dem Verständnis und der Weltsicht der rechtskonservativen  und wirtschaftsliberalen Gruppen wird der Anspruch des Art 1 versucht einzudämmen: „Nur lassen sich aus der Menschenwürde eben nicht unbegrenzte Rechte oder gar Pflichten für einen Staat ableiten“, lautet ein Argument, in dem Politik und Wirtschaft ein unethischer Spielraum eingeräumt werden soll.

Unbeschadet davon bleibt aber, dass derjenige, der in Deutschland in einem Rechtsstaat lebt, dessen Gesetze auch zu beachten und zu respektieren hat. Wer betrügt, bei seinem Asylantrag lügt, wer Straftaten begeht – egal ob ein Asylsuchender, als Migrant,  als Ausländer oder Deutscher (als Unternehmer oder Arbeitnehmer, als Politiker, Bürger oder Asylant) – unterliegt dem geltenden Recht und den dafür vorgesehenen Maßnahmen.

Exemplarisch wird nachvollzierbar, dass der Rechtsstaat in Deutschland die Umsetzung seiner gesetzlichen Vorgaben aufgrund der globalen Macht der Großmächte und ihrer geopolitischen Einflüsse nicht vornehmen kann. Leider ist die Umsetzung der rechtsstaatlichen Maßnahmen, insbesondere der Verlust des Aufenthaltsrechts aufgrund der Praxis der Aufnahmeländer mit Barrieren blockiert, die eine Rückführung nicht möglich machen. 

In den Wahlprogrammen der Parteien zur nächsten Bundestagswahl stehen keine praktikablen Umsetzungshinweise. Vieles bleibt im Unbestimmten. Das gilt für fast alle Themen-Bereiche, für welche die neue Regierungskoalition verantwortlich sein wird. Ob die Armut bekämpft wird, der Investitionsstau (in Bildung, Verkehrs- und Energie-Infrastruktur, Wohnungsmangel)  abgebaut, die Vermögenssteuern wieder erhoben werden, die Verteuerung der Mieten gedeckelt und für Sicherheit der Menschen gesorgt wird, diese Aufgaben stehen zum Wohle des Volkes im Vordergrund- nicht jedoch die egomanische und parteienbezogene Befriedigung.  Die faktische Realität der Parteien-Demokratie anstelle der parlamentarischen und bürgerratsbeteiligten Demokratie verhindert, dass sowohl die Klientelpolitik á la FDP wie die der antidemokratischen Politik á la AfD abgewehrt werden können, wenn die Wahlberechtigten sie nicht an der 5%-Hürde scheitern lassen. 

 

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