Als „Vormärz“ wird – je nach Einschätzung der Historikerverortung – die Epoche zwischen dem Wiener Kongress 1815 und der Revolution 1848 verstanden. Die Ergebnisse des „Wiener Kongresses“ waren im Wesentlichen die Wiederherstellung der alten Ordnung und der Machtverhältnisse für die Monarchien Preußen, Russland und Österreich wie vor Napoleons-Herrschaft – auch Restauration genannt. Vor allem erfolgte in dieser Epoche für die genannten Länder der langsame Wechsel vom Agrarstaat zum Industrie-Zeitalter. Kulturell wurde dieser Zeitraum von 30 Jahren als „Biedermeier“ benannt, weil der Rückzug ins Private die Folge der staatlichen Repressionen war.
Für das Jahr 2025 ist – mit satirischem Zungenschlag – der Zeitraum Januar und Februar bis zur neuen Bundestagswahl mit dem Kanzler-Kandidaten Friedrich Merz (CDU) auch als „Vormärz respektive Vor-Merz“ benennbar. Auch für diese Epoche begann die „Wiederherstellung der konservativen Ordnung und Machtverhältnisse“, wie es unkonkret im neuen Koalitionsvertrag niedergeschrieben wurde, die mit der Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages am 25. März 2025 ihren Anfang nahm.
Der „Nachmärz“ bezeichnet – ebenfalls satirisch angehaucht – den Abschluss der Koalitionsverhandlungen und die Wahl von Friedrich Merz (im „Nachmärz-Zeitraum“ am 06. Mai) zum Bundeskanzler.
Es dauerte nur wenige Wochen, bis Deutschland schon in der „Voll-Merz“-Phase angekommen ist. Die Ambivalenz der Kanzlerfähigkeit von Friedrich Merz zeigt sich in der Bandbreite der Ereignisse vom Treffen mit dem Autokraten und Zollwürfel-Fanatiker Donald Trump (US-Präsident) einerseits, und der undiplomatischen Sprache des Kanzlers Friedrich Merz mit seinem Satz beim G7-Gipfel zum Angriff Israels auf den Unrechtsstaat Iran: „Das ist die Drecksarbeit, die Israel für uns alle macht.“
Nun ist aufgrund dieser Aussage eine Strafanzeige gegen den Bundeskanzler Friedrich Merz gestellt worden, weil er nach Einschätzung der Antragssteller aus Schauspieler, Journalisten, Unternehmer, Verleger, Publizisten und Herausgeber gegen die Artikel 9, 25 und 26 des Grundgesetzes verstoßen habe. Die Veröffentlichung dieser Absicht einer Anzeige beim Generalbundesanwalt und die Staatsanwaltschaft Berlin wird auf dem „politischem Blog“ – NachDenkSeiten (Herausgeber Albrecht Müller) angekündigt.
Die Leser dieses Beitrages mögen sich ihre eigenen Meinungen bilden zum Tatbestand.
Feststellbar ist jedoch, dass es zur Demokratie gehört, „Meinungsfreiheit“ praktizieren zu können, ohne dass Repressionen durch den Staat gegen die Meinungsträger erfolgen! Das unterscheidet die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland von den autokratischen und diktatorischen Unrechtssystemen auf der Welt, ebenso wie von der Zeit der Restauration und des Vormärz im Zeitraum 1815-1848.
Allerdings entwickelten sich die ersten demokratischen Bewegungen in der ersten Hälfte des 19.Jh. (Hambacher Fest – 1832), um die Gedanken und Ansätze der Französischen Revolution (1789) von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit in einer Demokratie als Staatsform zu realisieren.
Heute erleben wir schon wieder global die Gegenbewegung der Anti-Demokratie, die allem Anschein nach die „Begeisterung“ für Unrechtssysteme bei Teilen der Gesellschaften in den USA, der EU und anderswo widerspiegelt! Die Gefahr für Deutschlands Demokratie ist mit der AfD greifbar geworden. Da sind die sprachlichen Entgleisungen des Bundeskanzler Merz nicht gerade hilfreich. Die Feinde der offenen Gesellschaft sind schon auf dem Vormarsch.
Sich einer Anzeige – von welcher kleinen Gruppe und „nachdenklicher Verortung“ auch immer diese erfolgt – stellen zu müssen, ist absolut unnötig und kontraproduktiv! Und mit Verlaub, Herr Bundeskanzler Merz, sie grenzt an Arroganz im Amt!
