Regierungen – ob als Bundes- oder Landesregierungen – sind die jeweiligen Personen, die als temporär Beauftragte für die gesamte Bevölkerung zuständig gewählt und verpflichtet sind, die geltenden Gesetze einzuhalten, welche auf dem Boden des Grundgesetzes und der Menschenrechte beruhen und beschlossen wurden. Sie entsprechen diesen Vorgaben nur, wenn die Interessen aller Menschen im Land berücksichtigt wurden.
Diese Interessensvertretung ist jeweils einem übergeordneten Wertekatalog unterworfen, der über den ideologischen Gesinnungen der jeweiligen Parteien stehend orientierend und verortend verpflichtet sein muss! Parteien, die diese Maxime nicht einhalten oder abschaffen wollen, gefährden die Rechte der Menschen und agieren menschenfeindlich.
Dieser übergeordnete Wertekatalog ist an den Grundrechten der Verfassung einer Demokratie (in Deutschland dem Grundgesetz) und den Menschenrechten – die die individuelle Freiheits- und Autonomierechte umfassen, die jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins gleichermaßen zustehen!
Sie sind universell (gelten überall für alle Menschen), unveräußerlich (können nicht abgetreten werden) und unteilbar (können nur in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden).
Grundrechte sind auf die jeweilige Nation und ihr Hoheitsgebiet, Bürgerrechte sind Teil der Grundrechte, die den Staatsbürgern vorbehalten sind. Grundrechte, die gegen die Menschenrechte stehen, sind somit ein Verstoß gegen die in den Menschenrechten formulierten universellen, unveräußerlichen und unteilbaren Rechte bedeutet.
Das Denken und Handeln von Menschen in den Institutionen und Organisationen, den Unternehmen oder im zwischenmenschlichen Tun in den Familien, Partnerschaften, Freundschaften, Vereinen und Unternehmen können sich der Verpflichtung zur Einhaltung der Menschen- und Grundrechte nicht folgenlos und ohne Konsequenzen für die eigenen Rechte nicht entziehen.
Jeder Versuch und nachgewiesene Verstoß sollte die Gewaltenteilung (Judikative) aktiv werden lassen. Keiner steht über den Grund- und Menschenrechten. Auch nicht Regierungsmitglieder!
Die Kritik lautet, dass CDU-geführte Ministerien sich als Handlanger nur der Unternehmensinteressen gerieren, sowie schamlos Beratungsarbeit vornehmen, die einer bevorzugten Gesellschaftsgruppe Vorteile verschafft.
Beispiele dafür scheinen nach Darstellung durch NGOs zu sein:
- Wirtschaftsministerium: Ministerin Reiche berät die bevorzugte Gruppe der Privilegierten
- Bürgerdebatte statt Lobbyismus und dubioses Ministerinnen-Verhalten
- Wirtschaftsministerium: hat der zuständigen Behörde vorgeschrieben, das deutsche Lieferkettengesetz möglichst lasch anzuwenden. Das ist laut Jurist*innen verfassungs- und menschenrechtswidrig.
- NGOs werden seitens der Regierung bedroht (Philipp Amthor ist Transparenzarbeit ein Dorn im Auge. Ein Entzug der Fördergelder soll die NGO-Arbeit verhindern.)
- Affinität von Funktionsträgern in der CDU/CSU aufgrund persönlicher Kontakte zu rechtsextremen Fördern und Unterstützern von Kampagnen gegen die Zivilgesellschaft
- CDU/CSU und SPD verschaffen den Unternehmen weitere Freiräume im Umgang mit der Arbeitnehmerschaft.
- CDU/CSU schützt Milliardäre.
- Krankenhausreform und zu erwartende weitere Einschränkungen im Daseinsvorsorge-Bereich „Gesundheit“.
Mehr Demokratie ist die Aufgabe der Stunde anstatt schleichende Stärkung der Ent-Demokratisierung durch Lobbyismus! Und statt Ausbau des Gesinnung-Handelns mehr Verantwortungsethik! Gesinnungshandeln durch Politik und Unternehmertum stärkt nur die anti-demokratischen und autoritären Kräfte der AfD und ihrer Fans in der Gesellschaft!
Ergänzung
Und dann sind da noch die „Gewinner-Schlagzeilen“ á la CDU/CSU-Marketing über Umfrage-Ergebnisse. Unfassbar, welche Selbsttäuschung in der Arroganz wirksam wird! „Union verkürzt Abstand zu AfD“ lautet die politische Wettermeldung!
Ergänzung II
Zwischen optimistischer Utopie und Verdrängung der Fakten oder die Dystopie aktueller Realitäten
Version vom 02.11.2025 / 16:45 Uhr