Wahlhilfen 1. – 2. und 3. !
Mit der Zweitstimme wird die Partei gewählt, deren Programm dem eigenen Weltbild entspricht. Die Wahl-Versprechungen der Parteien werden oft nach der Wahl nicht eingelöst. Deshalb ist vor der Stimmvergabe zu prüfen, wie realistisch die Wahl-Versprechen umgesetzt werden können!
Hilfsmittel zur Einschätzung, wem die Zweitstimme zugeordnet werden soll, und welche Partei mit der eigenen Vorstellung übereinstimmt, sind in der nachfolgenden Auflistung abrufbar:
- Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung
- Real-O-Mat: Wie realistisch sind die Wahlversprechungen der Parteien?
- Wahl-Kompass – Wahlentscheidungshilfe des Politikwissenschaftlers Prof. Dr. Norbert Kersting (Uni Münster)
Darüber hinaus stehen für die Erststimmen-Vergabe die Informationen über die Kandidierenden zur Bundestagswahl auf der Plattform: abgeordnetenwatch.de zur Verfügung
Immer wichtiger erweisen sich die Möglichkeiten, wie wir, die Bürger und Wähler, in der laufenden Regierungsperiode aktiv mitbestimmen können. Neben den Bürgerräten, die allerdings nicht gleichberechtigt an der Gesetzgebung teilnehmen können, sind bisher nur Volksabstimmungen ein Weg, ein Veto-und Zustimmungsrecht bei Gesetzen wahrnehmen zu können. Die Hürden sind bisher groß, auch weil die Parteien sich nicht gerne kontrollieren lassen.
Es gibt aktuell eine Petition, die beantragt, dass „bei grundlegenden Entscheidungen für die Gemeinschaft es wichtig ist, dass die Mehrheit der Menschen in D sie auch mitträgt. Bürgerinnen und Bürger sollen das Recht haben, durch ihr Veto “Nein” zu einem Gesetz zu sagen.“ Das soll durch die Bundesregierung Gesetz werden. Zur Unterstützung dieses Veto-Rechts kann eine Petition hier unterschrieben werden, dieses Recht in einem Gesetz zu verankern!