Johannes von Heinsberg – Bildsprache – Wortsprache

Fotografie und Philosophie – Sehen und Erkennen

Ungeist-Gesinnung bewirkt Rücktritt: Frauke Brosius-Gersdorf zieht ihre Kandidatur als Verfassungsrichterin zurück

„Vernünftig ist, wer den Ausnahmezustand vermeidet.“  (in Memoriam Odo Marquard)

Der Verzicht auf ihre Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts folgt jenem Geist, von dem der Philosoph Odo Marquard formulierte, dass vernünftig ist, wer den Ausnahmezustand vermeidet

Herbeigeführt hat ein Ungeist der rückständigen Gesinnung bei der Phalanx aus religionsfundamentalistischen Bischöfen, ihren ur-rechtskonservativen Helfern einer Gruppe von CDU/CSU-Abgeordneten mit einer verbohrten Weltsicht aus dem anachronistischen fünfziger-Jahre-Mief und die heimliche Affinität zu den rechtsextremistischen Anti-Demokraten der AfD die Kandidatur der Juristin und Professorin Brosius-Gersdorf mit hohem Sachverstand. 

Den Schaden, den diese Gruppe der Demokratie zugefügt hat, ist durch diesen „Pyrrhussieg der Intoleranz“ noch nicht ermessen! Ihren Rücktritt von der Kandidatur begründet Frauke Brosius-Gersdorf in einer persönlichen Erklärung. 

Zitat

„Teile der CDU/CSU-Fraktion lehnen meine Wahl kategorisch ab. Zudem droht ein Aufschnüren des „Gesamtpakets“ für die Richterwahl, was die beiden anderen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht gefährdet, die ich schützen möchte. Auch muss verhindert werden, dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl zuspitzt und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind.“

Kerngründe für die Gesinnungshaltung und die Bewertung von Intoleranz klingen im weiteren Absatz der Erklärung an:

>„Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ < Abgesehen davon, dass dieser Satz Ausdruck wissenschaftlicher Freiheit ist, die durch meine Nichtwahl sanktioniert wird, wurde die Begründung für diesen Satz nicht zur Kenntnis genommen. Nochmals zum Dilemma: Da die Menschenwürdegarantie nach herrschender Meinung nicht abwägungsfähig ist, wären bei Geltung der Menschenwürdegarantie für den Embryo ab Nidation Konflikte mit den Grundrechten der Schwangeren nicht lösbar. Ein Schwangerschaftsabbruch wäre dann unter keinen Umständen rechtmäßig, auch nicht bei Gefährdung des Lebens der Frau. Es ist aber bestehende Rechtslage, dass ein Abbruch bei medizinischer (§ 218a Abs. 2 StGB) und kriminologischer (§ 218a Abs. 3 StGB) Indikation legal ist. Die verfassungsrechtliche Lösung kann denklogisch nur sein, dass entweder die Menschenwürde abwägungsfähig ist oder für das ungeborene Leben nicht gilt.

Zitatende

Die Berliner Zeitung veröffentlicht den kompletten Inhalt der Erklärung. Die Presse reagiert mit kurzen Zitaten (Die Zeit), über sachliche Zusammenfassung (Telepolis) bis zur versteckten Abwehr der „beleidigten Seele des rechtskonservativen Kosmos! (FAZ – hinter Bezahlschranke!). 

Ein Rückblick:

Rechtsstaat bedeutet nicht, dass die Parlamentsmitglieder die politische Mitte real nach rechts verschieben müssen

Jens Spahn und Teile der Unions-Fraktion- Demonstrierte Inkompetenzkompensations-Kompetenz statt Verantwortungsübernahme

Ergänzung vom 08.08.2025 / 18:00 Uhr 

LTO (Legal Tribune Online) Wie kann es weitergehen?

Wie es weitergehen kann, dazu muss auch auch gehören, transparent zu machen, dass Teile der CDU/CSU allem Anschein nach die Zusammenarbeit mit der rechtsextremistischen AfD schon realisiert haben. Damit wird auch jede weitere Wahl und jede/jeder weitere/n Kandidatin oder Kandidat der rechtsextremistischer Zustimmung und Manipulation ausgeliefert sein! 

Verhindern können nur der Kanzler Friedrich Merz und der Fraktionsvorsitzende Jens Spahn und d eine solche heimliche Machtübernahme der AfD-Extremisten, wenn Merz von seiner Kanzler Richtlinien-Kompetenz Gebrauch macht, sowie Jens Spahn endlich die Überzeugungsarbeit in der Fraktion der CDU/CSU leistet, um die Mehrheitsfraktion an die schon getroffenen Vereinbarungen mit dem Koalitionspartner zu erinnern! Dass Spahn ein weiteres Mal versagt (als Gesundheitsminister mit dem Maskendeal-Skandal und als Fraktionsvorsitzender in der Verfassungsgerichts-Richterwahl) und dem Umgang mit der berechtigten Kritik, zeigt nur zu deutlich, welcher Doppelmoral er aufsitzt. 

Bisher haben in der Causa Verfassungsrichterwahl diese beide Spitzenpositions-Besetzer versagt und sich feige weggeduckt. 

Zunächst müssen die beiden verbleibenden Vorschläge wieder in die Kandidaten-Position bestärkt werden und ergänzt werden durch eine dritte Positionsbesetzung. Diese Wahlvorschläge sind ohne Alternative und ohne weitere Beschädigung der Demokratie gegen den Einfluss der Phalanx von rechtsfundamentalistischer und rechtsextremistischer durchzusetzen! 

Mal schauen, ob die Verteidigung der Demokratie gegen weitere Verschiebung nach Rechtsaußen und die Abwehr des Rechtsextremismus noch Bestandteil der  Agenda und Haltung der CDU/CSU-Abgeordneten sind! Im anderen Fall wird der Verlust des Vertrauens der „Mitte der Gesellschaft“ noch größer werden! 

 

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