Im Gegensatz zu den USA unter Donald Trump und seiner Republikaner-Partei, die ohne Courage zur Verteidigung der Verfassung gegen die Missachtung durch Trumps Dekret-Despotie ist, leben wir in Deutschland noch in einem Staat mit funktionierender Gewaltenteilung. (Auch wenn diese von rechtskonservativen bis rechtsextremistischen Gruppen und Parteien wie auch anderer fundamentalistischer Gruppen ideologischer oder religiöser Provenienz angegriffen wird!)
Umso wichtiger ist es, dass der öffentliche Diskurs über den Einsatz einer Software á la Palantir, die weit über die Möglichkeiten hinaus genutzt werden kann, nur zur Gefahrenabwehr krimineller und terroristischer Bedrohungen notwendigerweise gebraucht zu werden. Es ist wie immer bei der Entwicklung von Technologien, sie können demokratische Gesellschaften/Staaten in ihrem Erhalt schützen. Zugleich aber auch zerstören und vernichten! Nicht die Technologie und das darin befindliche Potenzial verursachen den Missbrauch, sondern die dahinterstehenden Menschen mit ihrer Gesinnung und ihren Absichten.
In der Hand der exekutiven Kräfte einer Demokratie, in der die Gewaltenteilung in jeder Hinsicht Akzeptanz und strukturell-konstruktive Sicherheit zum Wohle der Bevölkerung zusichert, ist der Missbrauch gering. Doch das funktioniert nur, wenn eine Selbst- und Fremdkontrolle – dem Wesen der Streitschrift-Inhalte „Minimale Moral“ nach – auch Bestandteil der Politik und der betroffenen Akteure in der gleichrangigen Gewaltenteilung (also bei der Legislative=Abgeordnete, der Exekutive=Regierung, Verwaltung, Polizei, Militär, Verfassungsschutz, Spionageabwehr etc. und der Judikative) Praxis ist!
Deshalb ist existenziell notwendig, dass eine unabhängige Kontrolle der jeweiligen Akteure und Verantwortlichen stattfindet. So sind ein regelmäßiges Monitoring der exekutiven Kräfte und die Freigabe durch Richter und Gerichte für den Einsatz von Software á la Palantir und Varianten unabdingbar notwendig. Ebenso ist aber auch die Kontrolle der Regierungsarbeit durch paritätisch besetzte Kontrollorgane aus Legislative und zufällig gewählten Bürgerräten nach Monitoring mäßiger Erfassung notwendig! Das gilt zudem auch für Untersuchungsausschüsse, die unabhängig von Abgeordneten Fehlverhalten und Machtmissbrauch von Regierungsmitgliedern und ihren Verwaltungen untersuchen und werten sollten. Denn ein Kreuzchen alle vier oder fünf Jahre bei einer Wahl zu machen, ist schon längst keine Kontrolle gegen den Missbrauch von Macht.
Es bleibt die Forderung zum Schutz und des Erhalts der Demokratie bestehen:
„Denn es gibt keine Freiheit, wenn sie nicht vom Staat geschützt wird; und umgekehrt: nur ein Staat, der von freien Bürgern überwacht wird, kann diesen überhaupt ein vernünftiges Ausmaß an Sicherheit gewähren.“ – Karl Popper
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