„Die Alternative für Deutschland steht im Verdacht, rechtsextrem und verfassungsfeindlich zu sein. Der Verfassungsschutz beobachtet die Partei und hat 2021 ein ausführliches Gutachten erstellt. Wir veröffentlichen dieses Dokument in voller Länge.“ So beginnt die Einleitung zur Veröffentlichung des Gutachtens des BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz), in dem die überwachten AfD-Personalien und die Partei „AfD“ vom „Prüf-Fall“ 2019 zum „Verdachtsfall“ 2021 hochgestuft wurde.
Laut Gutachten gäbe es tatsachenbezogenen Anhaltspunkte sowie im Fall des „Höcke-Flügels“ diesen eingestuft mit rechtsextremistischen Bestrebungen, welche erwiesen seien, wird im Netzpolitik-Artikel formuliert!
Zur Antidemokratischen Gesinnung gehöre die Ablehnung der Gewaltenteilung, die Infragestellung des staatlichen Gewaltmonopols, ein praktizierter verfassungswidriger Antisemitismus und eine praktizierte verfassungswidrige Fremdenfeindlichkeit durch die AfD, heißt es im Netzpolitik-Artikel.
Zitat
„Die Arbeit und das Gutachten wurden vor Gericht verhandelt. Die AfD hat den Verfassungsschutz verklagt und verloren. Das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen haben dem Verfassungsschutz Recht gegeben!“
Zitatende (Quelle: Netzpolitik-Artikel)
Und dennoch ignorierte Merz mit seinem 5-Punkte-Plan die Kenntnisse zur AfD als antidemokratische Partei und spekulierte auf die Stimmen der AfD. Seine Trittbrettfahrer-Taktik, sich an die Spitze der „Migrationsabwehr“ zu setzen und diese ursprüngliche Idee der rechtsextremistischen AfD zu kapern, ist blanker Populismus billigster Art. Mit diesem politischen Agieren verspielt Merz und seine CDU das letzte bisschen Vertrauen, das sowieso schon extrem angeschlagen war aufgrund seiner erkennbaren neoliberalistischen Weltsicht, die deutlich macht, dass Daseinsfürsorge und Gemeinwohl nicht in seinem Fokus stehen.
Zurecht wird in einem Gastbeitrag von Prof. Dr. Birgit Glorius, Professorin für Humangeographie und Migrationsforschung an der Technischen Universität Chemnitz und stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) in der Frankfurter Rundschau auf Merz Instinktlosigkeit verwiesen!
Die Versprechen vom Populisten Merz, was er als Kanzler sofort umsetzen will, erinnern an das großspurige Verhalten von Donald Trump. Dazu zählt dann das „Sofortprogramm“ ebenso, wie die großkotzige Ankündigung, mit der AfD nicht zusammenzuarbeiten! Wahlversprechen, deren Einhaltung traditionell nicht eingehalten werden, wie die Historie zahlreich belegt!
Ergänzung
Denn vermutlich sind seine „wichtigsten“ 5-Punkte des Sofortprogramms nicht nur Schaumschlägerei, sondern sind mit großer Wahrscheinlichkeit auch Verstöße gegen EU-Recht! EU-Recht trotzdem zu missachten, das wäre dann zum „Schaden der Republik!“ Das hatte schon Andy Scheuer praktiziert! In Haftung genommen wurde er dafür nicht!