
Bildzitat aus: „Urteil von Nürnberg“ – US-amerikanischer Film von 1961 (*)
„Wir können aus der Erde keinen Himmel machen, aber jeder von uns kann etwas tun, dass sie nicht zur Hölle wird.“ – Fritz Bauer
Der Alltag in der faschistischen Welt von Trump, Musk, Putin und Konsorten dominiert immer mehr Nationen. Begleitet von der rechtskonservativen Journaille á la Ulf Poschardts – Herausgeber von Welt, Politico und Business Insider – wird diese fatale Entwicklung in den noch bestehenden Demokratien immer salonfähiger! Aktuell zeigt sich diese Entwicklung in der gewonnen Präsidentschaftswahl in Polen!
„Urteil von Nürnberg“ lautet der Titel einer Verfilmung 1961, dessen Inhalt auf dem „Nürnberger Juristenprozess“ von 1948 beruhte. Der Juristenprozess war 1961 die Vorlage für den amerikanischen Spielfilm „Judgement at Nuremberg“, deutsch Urteil von Nürnberg mit Spencer Tracy, Burt Lancaster und Maximilian Schell in den Hauptrollen.
Ein Film, der 1961 im Zeitgeist der Adenauer Ära entstanden und zu betrachten ist. Einem Zeitgeist, in dem der Jurist Hans Globke – der Verfasser der Kommentare zu den Nürnberger Rassengesetze – zehn Jahre (1953-1963) lang Chef des Bundeskanzleramtes unter Konrads Adenauer Kanzlerschaft war!
Eine Ägide, in der die Aufarbeitung der Täterschaft, Mitwirkung und Verantwortlichkeit von Juristen, Lehrer und Verwaltungsfachkräften nicht gelungen ist, weil Adenauer meinte, dass das Fachwissen der in der Terror-Diktatur der Nazis tätigen Funktionsinhaber für die neue Bundesrepublik notwendiger sei, als die juristische Aufarbeitung dieser Hitlerfunktionäre. Diese Tatsache legt nahe, dass das heutige Wiedererstarken der rechtsextremistischen Kräfte in der Gesellschaft in der Adenauer Ära ihre Wurzeln hat.
Fritz Bauer, der Generalstaatsanwalt des Landes Hessen von 1956 bis 1968, dürfte von den Blockaden der versuchten Aufklärung über die Nazi-Netzwerke innerhalb der Adenauer-Ära ein Liedchen singen können! (Siehe auch Auswirkungen der gescheiterten Entnazifizierung unter Ergänzungen 1. und ihre Auswirkungen für Deutschland unter Ergänzungen 2. )!
Die Spur der Nazi-Netzwerke und die Verbreitung ihrer Gesinnung durch Brandstiftung und propagandistische Meinungsvergiftung ist bis heute nachverfolgbar – im Besonderen mit Alexander Gaulands (AfD) Gesinnungsspruch:
„Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in über 1000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte“ als Teil der Rede auf dem Parteitag der Jungen Alternative am 2. Juni 2018“
…. bleibt dies exemplarisch sicht- und belegbar!
Ein Erstarken der demokratiefeindlichen und gesichert rechtsextremistischen Partei AfD erfolgt, obwohl die Nürnberger Prozesse das ganz Gräuel und die Skrupellosigkeit der Nazi-Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Holocaust) in Wort und Bild nachweisbar sind, wird dieser Gesinnung durch die Wahl der AfD wieder zur Macht verholfen!
So lautet denn ein Abschnitt aus der Urteilsbegründung des Juristenprozesses wie folgt:
„Einfacher Mord oder Einzelfälle von Gräueltaten bilden nicht den Anknüpfungspunkt für die Beschuldigung. Die Angeklagten sind solcher unermesslichen Verbrechen beschuldigt, dass bloße Einzelfälle von Verbrechenstatbeständen im Vergleich dazu unbedeutend erscheinen. Die Beschuldigung, kurz gesagt, ist die der bewussten Teilnahme an einem über das ganze Land verbreiteten und von der Regierung organisierten System der Grausamkeit und Ungerechtigkeit und der Verletzung der Kriegsgesetze und der Gesetze der Menschlichkeit, begangen im Namen des Rechts unter der Autorität des Justizministeriums mit Hilfe der Gerichte. Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Richters verborgen.“[5
Das Hauptanliegen der geforderten und zu selten erfolgten Prozesse und Urteile in den Nachkriegsjahren 1945-1965 betrifft den in der Nazizeit praktizierten Verfall der Zivilisation. Die Täter haben sich aktiv beteiligt an dem von der Nazi-Regierung organisiertem und realisiertem System der Grausamkeiten und Gewissenlosigkeiten. Moral und Ethik – wie sie in rechtsstaatlichen Zivilgesellschaften und Nationen vorzufinden sind – und ihr Verlust wurde absichtlich herbeigeführt.
Die „Banalität des Bösen“ scheint auch heute noch weiter zu existieren
Die Bedrohung aus dem Inneren der Demokratien wie auch von außen weisen auch heute wieder auf die gleichen Strukturen und Handlungen wieder, wie sie in der Urteilsbegründung 1948 formuliert wurden – nachvollziehbar in den durch Egomanen und Autokraten regierten Nationen von den USA, über Ungarn, Türkei bis zu den Diktaturen á la Russlands.:
Die Beschuldigung, kurz gesagt, ist die der bewussten Teilnahme an einem über das ganze Land verbreiteten und von der Regierung organisierten System der Ungerechtigkeit und der Verletzung der Gewaltenteilung und der Gesetze der Menschlichkeit, begangen im Namen des Rechts… durch Umgehung mittels Dekrete und Notstandsverordnungen.
Ergänzung
- Das Scheitern der sogenannten „Entnazifizierung“ in den ersten Nachkriegsjahren.
- Die „Unfähigkeit zu Trauern“ – Autoren Alexander + Margarete Mitscherlich; Inhalt: Analyse über die fehlende Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen für die Unterstützung eines Unrechts- und Terrorsystems. Stattdessen wurden Strategien der Verdrängung und der Verleugnung (Lügen über die reale Teilnahme und Mitgliedschaft in den NS-Institutionen), die bis heute wirksam sind.
Verhaltensweisen, wie sie auch heute bei den Menschen nachvollziehbar sind, wenn rechtsextremistisch-autokratisches Denken und Handeln praktiziert werden und anti-demokratische Parteien mit Programmen gewählt werden, die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit propagieren und den Aufbau neuer Unrechtssysteme zum Ziel haben!