Das Zuhören können ist in Zeiten der Flut von Informationen oft komplett abhandengekommen. Die Sondierung der Inhalte und ihre Relevanz wird nicht oder nur selten vorgenommen. Die Informationshoheit des einmal als „Vierte Gewalt“ bezeichneten Journalismus ist verloren gegangen. Die Vielzahl der Kommunikationskanäle außerhalb der Presse und TV-Medien erlaubt die Möglichkeit für jeden, sich zu Wort zu melden. Die Bandbreite der geäußerten Meinungen und Mitteilungen reicht von „Kakophonie bornierter Vorurteile mit menschenfeindlicher Weltsicht bis zu evidenzgestützter Erkenntnis“!
Die Fähigkeit zur Einordnung und Differenzierung dieser Flut ist nur durch das Zuhören, Verstehen und Erkennen entlang des roten Fadens der Menschen- und Grundrechte möglich. Wo diese Rechte mit Füßen getreten und Menschen- und Grundrechte ignoriert werden, sind Gewalt und Unterwerfung nicht weit. Das zu beobachten, lässt die Feinde der offenen und freien Gesellschaft sofort sichtbar werden. Verstehen was da geschieht, muss in solchen Fällen niemals zu Verständnis oder sogar Einverständnisse führen. Hannah Arendt hat mit ihrem Zuhören in den Nürnberger Prozessen über die NS-Verbrechen und im Prozess gegen Eichmann intensiv zugehört im Sinne des Verstehens als Erkenntnis, nicht jedoch als Einverständnis mit den vorgebrachten Verteidigungen der Angeklagten, sondern im Sinne des Begreifens der Verbrechen des Holocaust durch die Verurteilten.
Des Weiteren ist beim Verlust der Fähigkeit des Zuhörens auch die dafür grundsätzlich notwendige Gastfreundschaft verloren gegangen. In der Gastfreundschaft, die im Sinne eines Menschenrechts bedeutet, dass Raum und Garantie für den Gast zur Verfügung gestellt wird, sich sicher fühlen zu können. Zudem ist das Zuhören ein Akt des Verstehens, in welchem Maße der Gast sich situativ befindet.
Die beim Zuhören vorhandene Ich-Perspektive filtert die Position des anderen. Wer diese ohne kategorischen Imperativ und ohne Menschenrechte zu beachten tut, differenziert nicht zwischen dem eigenen und anderen, erkennt nicht das Andere und Fremde an. Das kann durchaus Ängste auslösen, wenn es in Form der Bedrohung bei einem der Beteiligten auftaucht. In einem solchen Umfeld sind Irritationen verständlich, wenn die Absicht des Gastgebers darin besteht, den Gast zu manipulieren und in Zugzwang zu bringen wie im Fall des Treffens von Trump, J.D. Vance und Selenskyj im Weißen Haus.(*) In dieser Begegnungsunsicherheit sind voreilige Urteile und Pauschalisierungen ebenso verheerend für Kommunikation und respektvolles Miteinander, wie gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Durchsetzungswillen zum Zweck der Ungerechtigkeit, der Unterdrückung und der Auslöschung der Demokratie und des Weltbilds der Gleichberechtigung.
Nicht zuletzt wird das Zuhören verdrängt von der „Ich/Wir-Konzentration“ und der dadurch vorgesehenen Zielerreichung für die eigenen Vorhaben. Den eigenen „Deal“ unter Dach und Fach zu bringen, kollidiert mit der Fähigkeit und Bereitschaft zur Empathie. Ohne Zuwendung ist zuhören und verstehen nicht möglich.
Beide Seiten sind erst zur Verständigung fähig, wenn sie sich bemühen, das Gegenüber – den Menschen – in seiner Vielschichtigkeit und seinen Bedürfnissen zu respektieren. Erst dann bestehen Möglichkeiten der Verbindung zur Verständigung und zur Absprache, Probleme gemeinsam zu lösen.
Das gilt für einen Frieden im Angriffskrieg Russland gegen die Ukraine, oder zu einem Frieden zwischen Israel und den Palästinenser. Das gilt auch für jeden Staat und seine Regierung – aktuell in Deutschland CDU/CSU und SPD -, die zum Wohle aller dort lebenden Menschen eine Koalition bilden müssen, in der die Belastung zur Gestaltung des gelingenden Lebens auf alle gemäß ihrer Vermögen und Kraft anteilsgerecht durch Gesetze verteilt werden muss. Ebenso besteht die Verpflichtung, dass die Beschädigung der offenen Gesellschaft und Demokratie durch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit durch antidemokratische Parteien zu deren Abwehr und Auflösung führen müssen.
An dieser Stelle ist den Worten des Professor Bernhard Pörksen zuzustimmen:
Zitat „Nicht nur eine Strategie mit Blick auf die AfD und ihre Wähler und Sympathisanten anwenden. Zuhören, entlarven, informieren, verurteilen und gegenthematisieren durch Handeln und Denkanstöße sind als unterschiedliche Kommunikationsformen… abhängig von Person, Rolle und Situation [zu praktizieren]. Mal gilt es, maximal entschieden rote Linien zu markieren, mal kommt es darauf an, Einzelnen erst einmal zuzuhören.“ Zitatende (Quelle: Philo Mag Nr. 03/2025)
In den USA ist feststellbar, dass der gesellschaftliche und der individuelle Narzissmus synergetischen Status erreicht haben. Das Weltsicht-Modell der Ichbezogenheit funktioniert seit Jahrzehnten in den USA, sowohl in der Ökonomie wie in der Politik. Was die Chicago-Boys für die Ökonomie sind, das sind Ayn Rand und Donald Trump für den Individualismus der Menschen. Die neoliberal-urkapitalistischen Strukturen haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Charakterausbildung des Einzelnen. Für die Figur „Donald Trump“ kulmuniert dieser negative Charakter im Missbrauch des Präsidentenamtes. Mit den Methoden der Diffamierung, der Umdeutung der Realität und mit der Bereitschaft, Gesetze zu missachten oder zu umgehen, zerstören Trump und seine Vasallen in den USA die demokratischen Strukturen.
Im aktuellen Prozess des Umbaus bildet sich ein Gesellschaftscharakter heraus, zu dem die Spaltung der Gesellschaft gehört. Erich Fromm analysierte in seinem Werk „Die Furcht vor der Freiheit“ die totalitären Tendenzen in der US-Gesellschaft, in dem er die „Freiheit der modernen Ökonomie“, insbesondere der kapitalistischen Gesellschaft auch von ihrer Kehrseite untersuchte! Er kam zur Erkenntnis, dass das Individuum zwar noch nie so große Freiheiten gehabt habe, aber gleichzeitig Ängste und Überforderung erlebe, sowie das Scheitern und die Ohnmacht aufgrund der sozialen Kälte und der grenzenlosen Aggressivität im Konkurrenzdenken erleben musste. Fromm schrieb rund 100 Jahre nach Alexis de Tocquevilles „Über die Demokratie in Amerika“ seine Analysen und Lebensmodell-Entwürfe („Haben oder Sein“ und „Vom Haben zum Sein“), aber schon Tocqueville formulierte mit „Dem Verschwinden der sittlich begründeten Autorität folgt der Verlust der ursprünglichen geistigen Freiheit!“ jenes Verhalten, das Donald Trump und sein Knecht J.D. Vance im skandalaffinen Eklat beim Treffen mit Selenskyj praktizierten!
In Europa muss jedem EU-Mitgliedsland und seinen Regierungen klar sein: Wer glaubt, er könne dieses Verhalten für sich und sein Land vermeiden, ist auf dem Holzweg. Trumps Selbstbildnis vom „Dealer“ lässt für Diplomatie keinen Platz. Er und seine Mittäter verstehen sich eher als „Zitronenpresse“, welche jede „Zitrone“ bis zum letzten Tropfen auspressen werden. Der Rest wird auf den Abfallhaufen der Geschichte entsorgt. Denn der Narzisst Trump sieht sich selber als Maßstab aller „Dinge“.
Erich Fromm beschreibt den individuellen und gesellschaftlichen Narzissmus als pathologisches Verhalten, das in übersteigertem Patriotismus und/oder religiösem Fanatismus sichtbar wird. Das gilt für die aktuelle Partei der US-Republikaner und die MAGA-Wähler ebenso, wie in Deutschland für die AfD!
Was Narzissmus vermeiden hilft, sind für Fromm folgende Fähigkeiten: „Das Gegenteil von Narzissmus ist Objektivität, die Fähigkeit, die ermöglicht, Menschen wie Trump und Putin so zu sehen, wie sie real sind. Eine Fähigkeit, die Realität zu trennen von einem >Welt-Bild<, das durch eigene Wünsche und Ängste zustande gekommen ist.“
Für eine Gesellschaft, die den Narzissmus als Ursache für den „Verlust der geistigen Freiheit“ begreift und verhindern will, dass die Konzentration der Macht auf eine Person oder kleine Gruppe erfolgt, die sollte wissen, dass beim Einzelnen ein Mangel an Selbstwert zur Unterwerfung führt. In einer Gesellschaft müssen Problemlösungen für soziale und ökonomische Veränderungen zur Verbesserung der gesamten Bürgerschaft führen und nicht nur für Teile der Gesellschaft. (Lindner (FDP) bekam die Quittung für dieses Denken und Handeln! Die CDU/CSU unter Merz sollte dies nicht ignorieren!)
Karnevalszeiten im Rheinland und anderswo in Deutschland
Zurzeit füllt in Teilen Deutschlands der Karneval das Denken und Handeln aus. Besonders im Rheinland wird das von Unterhaltungskünstlern (Martin Schopps) so umschrieben: Karneval sei in diesen Zeiten die Gnade Gottes, dass die Rheinländer ihre Kabarett-Inhalte formulierten, um mit Trumps Arroganz, Respekt- und Skrupellosigkeiten und den ganzen MAGA-Figuren klarkommen zu können.
Es ist Brauchtum und Tradition, dass das Volk seit Jahrhunderten seine Herrscher im Karneval satirisch-frech aufs Korn nehmen darf. Es ist Ventil für das Erleben von „Sachherrschaften aufgrund von Vereinnahmung anderen Eigentums (Diebstahl /Betrug /Gewaltandrohung) zwecks Vermögensvermehrung“ und wurde und wird ge- und erduldet. Dieses Recht nimmt auch Egomanen wie Trump nicht aus.
So sind denn auch noch „Empfehlungen“ von der Bühne hilfreich, auch wenn diese schon 2020 von Schopps formuliert wurden: „Nicht als Donald Trump verkleiden! Man macht sich nicht lustig über geistig verwirrte Leute!“ Wie prophetisch angesichts der aktuellen Bilder von vor zwei Tagen!
Dass Trump, (mit Hilfe von Musk und seine Konsorten) die Pressefreiheit beschneidet (AP u.a.) zeigt sein antidemokratisches Vorhaben besonders dreist nach der Formel „L’État, c’est moi“ (Der Staat bin ich!)
Wenn keine journalistische Arbeit mehr zugelassen wird, dann kann auch nach RTL-Art die Frage gestellt und selbst beantwortet werden: „Ob Trump ein Tattoo hat? – Platz genug hätte er ja!“
In diesem Sinne – < verehrte Leser – bleiben sie wachsam gegenüber Politik und Egomanen. Denn wie Karl Popper schon schrieb:
„Denn es gibt keine Freiheit, wenn sie nicht vom Staat geschützt wird; und umgekehrt: nur ein Staat, der von freien Bürgern überwacht wird, kann diesen überhaupt ein vernünftiges Ausmaß an Sicherheit gewähren.“ – Karl Popper
28. Februar 2025
von JvHS Kommentare deaktiviert für „Mors certa, hora incerta“ – (Der Tod ist gewiss, nur die Stunde nicht!) Fritz J. Raddatz` Freitod durchbrach die Feststellung
Fritz J. Raddatz – Literaturkritiker, schrieb seine Essays und Kritiken unter anderem in der Wochenzeitung „Die Zeit“. Seit seinem Freitod am 26. Februar 2015 ist Stille und wie so mancher Feuilletonist meint – auch ein spürbarer Qualitätsverlust in der Literaturkritik.
Einer seiner letzten Essays befasste sich mit dem Thema der Sterbehilfe: „Mein Tod gehört mir“. Sterbehilfe, das sei immer auch eine Zweiklassenmedizin, die Raddatz scharf kritisierte: der reiche Industrielle, die Politikergattin, der Fußballer, der berühmte Schriftsteller, der sein Sterben antizipiert, doch „der Briefträger, der Kfz-Schlosser, der Maurer – die haben sich gefälligst von der Brücke zu stürzen?“ Oder sich vor den Zug zu werfen!
Nur Raddatz wusste auch von der Dialektik der Freitod-Entscheidung:
„Selbstbestimmung meint nicht Willkür, sondern Gewissensentscheidung! Das Recht auf Weiterleben ist keine Pflicht zum Weiterleben, das Lebensrecht kein Lebenszwang.“ (Raddatz 2012).
Sowie zum Verschweigen des Termins des Freitods (damals in der Schweiz möglich!) seinem Lebenspartner gegenüber:
„Ahnt er nichts? Der Verrat an ihm, der nun alleine zurückbleibt … es ist quälend, grauslich, kaum durchzuhalten.“ Der letzte Satz der zitierten Tagebuch-Einträge lautet:
„Es ist doch schwer, seinem Leben ein Ende zu setzen.“
Selbst in dem Augenblick, dem bisher noch keiner entfliehen konnte, zeigt sich die Spaltung der Gesellschaft zum Beispiel in der Exklusivität einer möglichst eleganten und schmerzfreien Methode zur Bestimmung des Augenblicks. Ein Freitod erster Klasse, in freigewählter Umgebung. Und oft genug in Begleitung der Lebenspartner als begleiteter Suizid. Für die Übrigen bleiben nur Methoden, die Traumata beim Zugfahrer, bei den Rettungskräften, bei den Polizisten und vor allem bei der eigenen Familie. Der Suizid zweiter oder dritter Klasse wird oft genug Leid auslösen. Immer geschieht er einsam und mit mehr oder weniger Gewalt verbunden – fast wie im Krieg, wo der Tod niemals ein Freitod in Begleitung der Lebenspartner sein wird – also einer Form von Gewalt, die auch Angehörige und Fremde in Mitleidenschaft zieht.
Nein, diese Zeilen formulieren keinen Neid für den Freitod „erster Klasse“. Vielmehr ist darauf hinzuweisen, dass bis in Tod hinein Ungerechtigkeit begangen und bestimmend sein wird. Wenn schon Ungleichheit und Unfreiheit weiter wirken, dann darf Würde – auf die jeder Mensch Anspruch hat, dass sie unangetastet bleibt – keiner Exklusivität vorbehalten bleiben.
Und die Freiheit über mich, meinen Körper und mein Sterben zu bestimmen, das ist ein Grundrecht, über dessen Verfügbarkeit von keinem anderen Menschen noch einer Institution bestimmt werden kann. Und dennoch werden die Rahmenbedingungen wiederum von der Politik aus Verfügungs-Erwägungen – egal ob die Motive religiöser, ideologischer oder ökonomischer Natur sind – gesetzlich definiert, sozusagen als Verfügungsmasse wie im Bereich der Lohnarbeit, der Steuergerechtigkeit oder bei der Daseinsvorsorge und Gemeingutfinanzierung.
Was ist gesetzlich aktuell nun gültig, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung im Februar 2020 für nichtig erklärt?
Das Bundesverfassungsgericht hat sich klar positioniert: Jeder Mensch hat ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Dies ist Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus dem Grundgesetz.
Die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ ist straflos.
Straflos ist auch die passive Sterbehilfe. Passive Sterbehilfe bedeutet, dass bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen oder Behandlungen auf Wunsch der erkrankten Person unterlassen oder abgebrochen werden.
Straflos ist außerdem die indirekte Sterbehilfe, die bedeutet, dass Behandlungen, die kurzfristig für eine Verbesserung des Zustandes eines Patienten sorgen, langfristig gesehen jedoch eine Verkürzung des Lebens bedeuten.
Strafbar hingegen ist die aktive Sterbehilfe, also die gezielte, aktive Tötung auf Wunsch eines Sterbenskranken.
Mit einer Patientenverfügung können Sie eine Aussage dazu treffen, ob eine Maßnahme in einer bestimmten Situation begonnen oder abgebrochen werden soll (Quelle: Verbraucher-Zentrale Bayern)
Eine weitere Auflistung beschreibt die legalen Sterbebegleitungsmöglichkeiten aus rechtsanwaltlicher Sicht:
Der nachfolgenden Auflistung können Sie die vier wesentlichen Formen der Sterbehilfe entnehmen, die sich unterscheiden lassen:
Passive Sterbehilfe: Hiermit wird bezeichnet, wenn die Ärzte oder Pfleger auf lebensverlängerte Maßnahmen verzichten. Dies kann beispielsweise im Rahmen einer Patientenverfügung geregelt sein. Die „Grundpflege“, also zum Beispiel der Einsatz schmerzlindernder Medikamente wird allerdings beibehalten, damit der Tod so schmerzfrei wie möglich eintreten kann.
Indirekte Sterbehilfe: Mit diesem Begriff wird der Einsatz von Medikamenten beschrieben, bei denen in Kauf genommen wird, dass sie das Leben des Betroffenen verkürzen. Sie dienen allerdings vorrangig der Schmerzlinderung und zielen nicht darauf ab, den Tod des Patienten herbeizuführen.
Beihilfe zur Selbsttötung: Ein assistierter Suizid kann beispielsweise durch die Beschaffung von Medikamenten durchgeführt werden. Der Patient nimmt das Mittel allerdings selbst ein, er bekommt es nicht durch einen Dritten verabreicht.
Aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen): Hierbei handelt es sich nach deutschem Recht um eine Straftat gemäß § 216 Strafgesetzbuch (StGB). Gemeint ist eine absichtliche Beschleunigung oder Herbeiführung des Todes eines Dritten. Hier wird also, im Gegensatz zur indirekten Sterbehilfe, der Tod nicht nur in Kauf genommen, sondern durch eine Handlung durch einen Dritten herbeigeführt.
Und um dieses Thema vorläufig abzuschließen, sei auf Raddatz Aussagen verwiesen: „Selbstbestimmung meint nicht Willkür, sondern Gewissensentscheidung!“, dem dann gegenüber stand: „Es ist doch schwer, seinem Leben ein Ende zu setzen!“
Im Kriegszustand, der willentlich und wissentlich durch Regierungsführungen und/oder narzisstische Egomanen herbeigeführt wird, wird Selbstbestimmung als Wesen des Menschseins außer Kraft gesetzt! Soldaten werden als Verfügungsmasse für unmenschliche und unmoralische Ziele von menschenfeindlichen Entscheidern eingesetzt. Wann begreifen die Menschen im Einflussbereich dieser wahnwitzigen Entscheider, dass diese niemals an die Macht hätten kommen dürfen. Zynisch geistert wohl durch die Köpfe dieser Figuren in Selbst- und Fremdtäuschung: dass nur „Sterbehilfe“ geleistet werde!
27. Februar 2025
von JvHS Kommentare deaktiviert für Die Wunden und Narben der Würdelosigkeit
Die Sozialisation und das politisch-gesellschaftliche Sein bestimmen das Bewusstsein und prägen den „gesunden Menschenverstand“.
Wie „gesund“ der Verstand ist, wird beeinflusst, ob der Gesellschaftsvertrag eine Demokratie, Autokratie, Tyrannei oder Diktatur ist, und ob Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Würde und Menschenrechte gelebt werden, die Menschenfreundlichkeit und Toleranz generieren oder Unterdrückung und Menschenfeindlichkeit das Lebensgefühl füllen. – JWB
Wo würdeloses Verhalten die Realität ausfüllt und Menschenrechte mit Füßen getreten werden, da sind Wunden und Narben zu verzeichnen. Würdelosigkeit praktizieren aktuell Figuren wie Donald Trump, Elon Musk, Wladimir Putin, Recep Tayyip Erdoğan und Viktor Orbán. Getrieben werden diese Leute von der Vorstellung, dass alle Lebensbereiche „als handelbares Ding“ verstanden werden.
Wenn Donald Trump sich als „Dealer“ versteht, dann spielen seine narzisstischen Motive (Gier nach Macht und Reichtum) und der würdelose Umgang mit allen Menschen sich auf einer destruktiven Ebene ab! Seine Einmischung ist geprägt von der Vorstellung, dass alle Beziehungen als „Geschäft“ verstanden werden kann. Exemplarisch nachvollziehbar wird dieses Verständnis von Welt, wenn er den „Frieden im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine“ als Ware versteht, für den Trump eine geldwerte Ressource definiert, die er vereinnahmen will oder aufgrund von Druck ihm übertragen werden soll. (Beispiel: seltene Erden in der Ukraine; Kontrolle über Grönlands Ressourcen, Gaza-Streifen-Vereinnahmung u.a.)
Dabei werden Ressentiments – die er als Mittel zur Bestimmung von Verhandlungsgegenständen versteht – je nach Lust und Laune wechselseitig gegen die betroffenen Akteure gerichtet. Diese Verdinglichung der Ressentiments (auch Gefühle und Beziehungen als handelbares Ding zu verstehen) ist zugleich auch seine „Selbstvergiftung“. Stets kreist sein Denken und Handeln um sich selber, wobei diese Selbstvergiftung politisch zum autokratischen und faschistischen System führt.
Das Selbstverständnis der Narzissten im neoliberalen Finanzsystem beruht auf der Vorstellung, dass zur individuellen Freiheit (individual freedom) gehöre, alles tun zu können, was den eigenen Vorteilen und der Maximierung der Gewinne dient. So entstehen global die „Produktionsstätten der Unwürde“, die menschenunwürdige Bedingungen in vielen Bereichen (vom Wohnen, von würdiger und erfüllender Arbeit, Gesundheit, Bildung, Teilhabe am kulturellen Leben, friedlichem Zusammenleben, Sicherheit und Gerechtigkeit) der Gesellschaft schaffen. Aufgrund der Effizienz-, Zeitdruck-, Konkurrenz-, Erpressung-, globalen Unterdrückungs- und Ausbeutungszwängen entstehen für die meisten Menschen in fast allen Lebensbereichen Leid und Erkrankungen, weil diese Rahmenbedingungen nicht mehr beeinflussbar sind von den Betroffenen, sondern sie ihnen ausgeliefert sind und die Spaltung der eigenen ethisch-moralischen Standards bewirken.
Die realen Bedingungen sind der Gefahr ausliefert – durch die Macht, Gier und Skrupellosigkeit der Autokraten und Antidemokraten -dass diese Figuren die „Würde der Menschen“ missachten und verletzen und dies als „Normalzustand“, „Freiheitswillen“ und „Fortschritt“ definieren. Diesem Zustand ausgeliefert zu sein, erhöht das Risiko, dass immer mehr Menschen unwürdig agieren und mitmachen. In der Folge ist die Ausbreitung beschädigter Existenzen zu beobachten. Auch außerhalb der kriminellen Welt! Und dort deshalb, weil die Mängelverwaltung und der neoliberale Effizienzdruck der Privatisierungen zum Beispiel beim Pflegepersonal in Krankenhäuser und Seniorenheimen, bei der Polizei, bei den Lehrern und Kindergärtnerinnen und in den Verwaltungen der Kommunen zur ständigen Überlastung führen!
Zynisch wirkt in einer technologisch-digitalisierten und eindimensional auf KI (Künstlichen Intelligenz) ausgerichteten Maximierungsgesellschaft, dass KI die „Lösung aller Probleme“ verspricht. Die Verfügbarkeit dieser Mittel konzentriert sich wieder einmal in der Hand derer, die schon vom neoliberalen Finanzkapitalismus profitieren. Das ist so weit wie möglich zu verhindern.
Was kann die Würde und die Rechte der Menschen schützen und retten? Zum einen gehört dazu, dass die Befähigung der Menschen in der aktuellen Zeit von Jung bis Alt wie auch bei den nachkommenden Generationen zum eigenen Denken, zur psychischen Resilienz, zur Mitbestimmung, zur Mitmenschlichkeit gestärkt werden muss.
Die Fähigkeit zur eigenen Lebensgestaltung zu erwerben, ist ein Grundrecht. Dieses Grundrecht ist durch gerechte Verteilung von Belastungen und Berechtigungen zu stützen. Die Gewaltenteilung als Grundprinzip der Freiheit für alle ist zu verteidigen mit allen Mitteln. Dazu gehört, dass jede Regierung auf Einhaltung der Menschen- und Grundrechte kontrolliert werden muss! Wo dieses nicht passiert, entwickeln sich Regime, wie aktuell in den USA und zuvor schon in Russland und anderswo auf der Welt.
Es gilt noch immer, was Karl Popper formulierte:
„Denn es gibt keine Freiheit, wenn sie nicht vom Staat geschützt wird; und umgekehrt: nur ein Staat, der von freien Bürgern überwacht wird, kann diesen überhaupt ein vernünftiges Ausmaß an Sicherheit gewähren.“ – Karl Popper