Johannes von Heinsberg – Bildsprache – Wortsprache

Fotografie und Philosophie – Sehen und Erkennen

19. April 2024
von JvHS
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Alltagsschnipsel: – Wildpinkler vor dem Amtsrichter (Heiterkeit ist auch in diesen Zeiten erlaubt)

„Ordnungs- und Bußgelder ohne Barmherzigkeit sind lieblos, Barmherzigkeit ohne Gericht ist teuer und selten.“ – JWB

Zum Beginn des WE ist es vielleicht für die meisten Menschen ganz angenehm, etwas Heiterkeit Erzeugendes mitverfolgen zu können, um mit einem Lächelns ins WE zu gehen: Ein Mann urinierte nachts in die Ostsee, wurde dabei von Ordnungsbeamten erwischt und sollte 60 Euro Geldbuße zahlen. Der Vorgang kam vor das AG (Amtsgericht) Lübeck zur Verhandlung.


Zum Ende des Urteils schreibt das Gericht:

Nachdem als Anknüpfungspunkt einer Belästigung der Allgemeinheit das Schamgefühl, die Verunreinigung durch Rückstände oder die Belästigung durch Gerüche ausgeschlossen werden kann, ist das Verhalten des Betroffenen eine nach der allgemeinen Handlungsfreiheit des Artikel 2 Absatz 1 GG geschützte und letztendlich wohl auch naturrechtlich verankerte menschliche Willensbetätigung. Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee.“ (Quelle: LTO)

Ergänzende Anregung zum Vor- oder Nachdenken:

Ist die Urteilsfindung nun aufgrund pragmatischer, rationaler oder empirischer Basis erfolgt? Eventuell blinkt beim Urteil mehr der humoristische und schelmische Schalk einer richterlichen Entscheidung mit Herz und Verstand durch! Kann aber auch sein, dass Chico, Groucho, Gummo, Harpo und Zeppo  zu Gericht saßen. Vielleicht sind wir hier im falschen Witz?

Anmerkung: Version vom 13. Oktober 2023 – wieder eingestellt.

18. April 2024
von JvHS
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Thomas Piketty – Das Kapital im 21. Jahrhundert – Übersichtsbroschüre bei Zeitnot

Broschüre der Arbeiterkammer Wien zur schnellen inhaltlichen Übersicht     

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte in Wien stellt in einer kurzweiligen Broschüre eine erste Übersicht für die „generation twitter“  zum Buch von Thomas PikettyDas Kapital im 21. Jahrhundert“ zusammen. Das Lesen des Buches wird dennoch nicht ersetzt. Als Appetitmacher ist das File vielleicht hilfreich.

 

Stellschrauben und Vorgaben für Ökonomie, Ökologie und Wirtschaftspolitik

Magisches Vieleck – JWB

18. April 2024
von JvHS
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Der Herrenhof in Mußbach – Neustadt an der Weinstraße

Auf den Weg zum Herrenhof mit seinem Renaissance-Torbogen 

Herrenhöfe waren Wohnsitze von Gutsbesitzer, die mit besonderen Rechten von ihren Landesherren ausgestattet waren. Dazu gehörten u.a. das Mühlenrecht, das Baurecht, das Jagdrecht, das Recht auf den Zehnten als Abgabe der Bauern, das Weiderecht und das Fischereirecht. Zusätzlich galt oft, dass das Eigentumsrecht an der Kirche damit verbunden war, den Pfarrer zu stellen. All diese Privilegien galten auch für den Herrenhof in Mußbach, Ortsteil von Neustadt an der Weinstraße.

Das Herrenhaus, 1773/74 im Barockstil erbaut. Im großen Hof – der durch eine teilweise bestehende 5m hohe Mauer als Ringmauer umgeben ist, die das Gut zum Wehrhof machte – liegt dem Herrenhaus gegenüber an der Rückseite der Johanneskirche der Getreidekasten mit dem Storchenturm aus der Renaissance Zeit (1530 und 1589 erbaut). Ergänzt wird das Ensemble aus Kutscherhaus, Kelterhaus und Remise (vor 1500 gebaut), Ställe und Werkstatt sowie einem Arbeiterwohnhaus aus dem Jahr 1815. 

Getreidekasten mit Storchenturm

Der Johanniter-Orden war seit 1290 Grundherr in Mußbach, der den Herrenhof mit seinen Liegenschaften über 500 Jahre bewirtschaftete. Auch wenn der Herrenhof im Bauernkrieg (1524-25) von Zerstörung verschont blieb, was wohl der hohen Wehrmauer und der Gesamtanlage als Wehrhof zu verdanken war, blieb der Herrenhof im Dreißigjährigen Krieg vor Verwüstung nicht verschont. Und nur wenige Jahrzehnte nach 1648 und dem Frieden von Münster überrannten Ludwig der XIV. und seine Soldaten die Pfalz und brannten alle Ortschaften links der Rheins nieder. 

Wehrmauer (5m hoch) des Herrenhofs in Mußbach

Ab 1689 übernahm der Malteser-Orden den Herrenhof und seine Ländereien in Eigenregie und erhielt den Herrenhof durch ergänzende Bebauungen im Barockstil. Im Zuge der Französischen Revolution musste der Malteser-Orden den Herrenhof und seine
Ländereien an das Französische Heer übergeben. 1806 säkularisierte Napoleon den Herrenhof. Napoleon versteigerte aus Geldnot den Herrenhof im März 1811 wieder. Der Kaufmann Jakob Kraetzer und sein Sohn ersteigerten den Herrenhof und 130 Hektar Acker, Wiesen und Weinberge. 

Arbeiterwohnheim des Herrenhofs (1815 erbaut)

Das Gut und seine Ländereien verwalteten die Nachkommen der Familie Kraetzer bis 1899. Der Schwager des letzten Kraetzer-Erben, Otto Sartorius, übernahm den Herrenhof 1899. Der Herrenhof blieb bis 1970 im Besitz der Familie Sartorius und galt als größter Winzerhof in der Pfalz. 1970 verkaufte die Familie Sartorius den Herrenhof und seine Ländereien an das Land Rheinland-Pfalz. 

Seit 1983 pachtet die Fördergemeinschaft von Mußbacher Bürger und Vereinen die leerstehenden Teile des Gebäudeensembles mit dem Ziel, ein Kulturzentrum für die Öffentlichkeit zu betreiben. Kunstausstellungen, Konzerte, Theater, Kleinkunstveranstaltungen in einer großen Ausstellungshalle erfolgen im Kelterhaus. Im Getreidekasten befindet sich ein Weinbaumuseum. In den Stallungen befindet sich das Haus der Vereine, das von Musikvereinen und Trachtengruppen genutzt wird. Das Herrenhaus wie auch das Arbeiterhaus blieben in der Nutzung als Wohngebäude der Staatlichen Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Wein- und Gartenbau (SLFA).

Herrenhaus (Neues Schaffnerhaus – Barock 1774/75 erbaut) des Herrenhofs mit Brunnen (25m tief)

Der Herrenhof, ein kulturelles und historisches Kleinod von Mußbach, ist nicht nur im Zentrum des Ortes gelegen, sondern ist Mittelpunkt des Vereinslebens und Ort für Ausstellungen und Konzerte. 

Mußbach, Winzerort an der Weinstraße.

Leben und Engagement für den Ort und für den Herrenhof.

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