Spinnen waren mir sehr zuwider
All‘ meine jungen Jahre,
Ließen sich von der Decke nieder
In meine Scheitelhaare,
Saßen verdächtig in den Ecken
Oder rannten, mich zu schrecken,
Über Tisch und Wände,
Das Töten nahm kein Ende.
Erst als schon die Haare grauten,
Begann ich sie zu schonen,
Mit den ruhiger Angeschauten
Brüderlich zu wohnen;
Jetzt mit ihren kleinen Sorgen
Halten sie sich still geborgen,
Lässt sich eine sehen,
Lassen wir uns gehen.
Gottfried Keller (1819 – 1890)
26. Juni 2025
von JvHS Kommentare deaktiviert für Vom Prinzip Hoffnung – Furcht vor der Wahrheit oder Aufbruch in eine konkrete Utopie?
In der Hoffnung steckt immer die Furcht vor der Wahrheit: Was wäre das Geständnis für die religiösen Menschen, wenn ihnen (ihr) Gott mitteilen würde, dass er Atheist ist? (JWB)
Ernst Bloch hat in seinem Werk „Das Prinzip Hoffnung“ der Bedeutung des Begriffes „Hoffnung“ nachgespürt und von der Grundlegung über die Konstruktion einer besseren Welt bis zur konkreten Utopie einer lebenswerten Weltgestaltung den Weg aufgezeigt, wie eine konkrete Alternative zum Neoliberalismus, zur Unterdrückung und Menschenfeindlichkeit durch Tyrannen und Diktatoren aussehen kann.
„Das Wirkliche sei vernünftig“, formulierte Hegel seine Abneigung gegen Kritik als These. Wo Hegel irrte, begannen Adorno, Bloch und Horkheimer die Welt auf die Füße zu stellen. Wie entscheidend falsch Hegels These war und ist, sei an dem Beispiel von Putins Angriffs- und Vernichtungskrieg aufgezeigt. Es kann niemals vernünftig sein, Krieg zu führen, um die eigenen Machtgelüste und geopolitische Phantasien zu befriedigen. Angriffskriege zu führen zur Errichtung einer menschenfeindlichen Diktatur und Unterdrückung ist die Unvernunft par excellence – sie bewirkt nur Tod, Leid und Zerstörung. Das aber kann kein Ziel und eine Motivation für eine menschenrechtsorientierte Weltgestaltung zu sein.
„Kritik wird departmentalisiert. Aus einem Menschenrecht und einer Menschenpflicht des Bürgers wird sie zum Privileg derer gemacht, die durch ihre anerkannte und geschützte Stellung sich qualifizieren. Wer Kritik übt, ohne die Macht zu haben, seine Meinung durchzusetzen, und ohne sich selbst der öffentlichen Hierarchie einzugliedern, der soll schweigen. … Durch die Teilung zwischen verantwortlicher Kritik, als der von solchen, die öffentliche Verantwortung tragen, und unverantwortlicher, nämlich der, die solche üben, die man für die Konsequenzen nicht zur Rechenschaft ziehen kann, wird vorweg Kritik neutralisiert. … All dies ist unausdrücklich und nicht institutionell verankert, aber so tief im Vorbewussten Ungezählter vorhanden, daß eine Art sozialer Kontrolle davon ausgeht.“ (T. W. Adorno GS 10 S.789)
Während Hegel Materie der Selbstentwicklung des Geistes als dessen Produkt unterordnet (das Bewusstsein bestimmt das Sein), verbindet Karl Marx aus der sozialpolitischen Sicht Materie und Bewusstsein (Das Sein bestimmt das Bewusstsein). Auf dem Boden von Marx fügt Bloch nun einen weiteren Aspekt hinzu – den zwischen Sein (Materie) und Utopie.
Während Heidegger dem „Nichts“ nur die Eigenschaft zuordnet, dass es „nichtet“, was immer das sein soll, gilt für Bloch, dass Utopie erreichbar ist, weil es die Bedeutung des Noch-Nichtsein beinhaltet, das sich realisieren kann in Sein.
Für Bloch sind nämlich Sein und Bewusstsein nur unterschiedliche Zustände der Materie. Hoffnung wird nach Bloch als das Bewusstsein des möglichen Fortschritts (zu einer menschenfreundlichen Welt) . Zukunft steht als Dimension synonym für das Hoffen. Nicht-Sein ist nicht Nichts, sondern ein Nichts im Sein, das als Noch-Nicht-Sein zum Sein aufgehoben werden kann. Denn das erste, womit der Mensch konfrontiert wird, ist der Mangel: Er hat nicht, was er haben müsste, um ein lebenswertes Leben gestalten zu können. Das aber umfasst die Sicherstellung der Grundbedürfnisse Essen, Wohnen, Bildung, Arbeit, Freiheit in den Grenzen, die die Freiheit des anderen betrifft.
„Die Wurzel der Geschichte aber ist der arbeitende, schaffende, die Gegebenheiten umbildende und überholende Mensch. Hat er sich erfasst und das Seine ohne Entäußerung und Entfremdung in realer Demokratie begründet, so entsteht in der Welt etwas, das allen in die Kindheit scheint und worin noch niemand war: Heimat. ( Ernst Bloch – Das Prinzip Hoffnung)
Putins Angriffs-Krieg (und den jedes Anderen…) ist nichts anderes als die Verhinderung von echter Heimat, wie sie nur unter realer Demokratie und der gemeinsamen, solidarischen Zurverfügungstellung und Sicherstellung der Grundbedürfnisse möglich ist. Jedes ökonomische Modell – insbesondere der Neoliberalismus in seiner kruden Vorstellung, dass der „Markt“ alles regele, und der gefährlichsten Ausformung als Finanz- und Investitionskapitalismus – das Heimat im Sinne Ernst Blochs bedroht und verhindert, ist eine Form des Krieges gegen die Menschlichkeit.
Das Moment der Ungleichzeitigkeit an Erkenntnis, Bereitschaft zur Machtbeschränkung und zur Gestaltung einer friedlichen Welt ist eine weitere Barriere, die den Menschen und den Planeten nicht zur Ruhe kommen lässt.
Das Ziel ist klar – wenn auch durch die Ungleichzeitigkeit nicht für alle zur gleichen Zeit greif- und verstehbar. Die Realisation wird jedoch immer wieder blockiert von den Figuren á la Putin, Orban, Xi Jinping, Trump, Bolsonaro, Erdogan. Und so bleiben Fragen „Wie wird die Menschheit sie wieder los?“, „Was kann und muss man tun, dass jene Typen nicht erst in ihre Machtpositionen gelangen?“ und nicht zuletzt: „Wie ist die Verteidigung bei welcher Eskalationsstufe zu organisieren?“ müssen wir gemeinsam die Antworten darauf finden.
25. Juni 2025
von JvHS Kommentare deaktiviert für Skandalträger und Maskenverteiler Jens Spahn segelt politisch weiter im Schatten der Gesinnungstreue
(v.l.) Unschuldslamm Jens Spahn (CDU) und sein Ziehvater Friedrich Merz (CDU) – mephistophelisches Rollenspiel?
Goethe lässt Mephisto von sich selbst sagen: „Ich bin der Geist der stets verneint! / Und das mit Recht; denn alles was entsteht / Ist werth, daß es zu Grunde geht; / Drum besser wär’s, daß nichts entstünde. / So ist denn alles was ihr Sünde, / Zerstörung, kurz das Böse nennt, / Mein eigentliches Element.“ (V. 1338–1344)
CDU-Fraktionschef und Ex-Gesundheitsminister (im Kabinett Merkel IV) Jens Spahn segelt politisch weiter im Schatten der Gesinnungstreue, weil weder Merz als Kanzler, noch Nina Warken als aktuelle Gesundheitsministerin verantwortungsethisch agieren wollen in Sachen „Gutachten zum Spahn-Masken-Skandal“. Ein Verhalten, welches Nähe und Affinität zur schlimmen Vokabel der „Nibelungentreue“ nicht verbergen lässt.
(*) Tricksereien aus dem „Dunstfeld“ der Ministerien als Mittel einzusetzen, um sich einen dubiosen Erfolg auf die Fahnen heften zu können, ist nicht nur bei Jens Spahn zuvor in Sachen „Corona-Masken“ schon ein Desaster gewesen. Der Schaden für unser demokratisches Land bleibt solange wiederholbar, wie Politiker (Minister und Staatssekretäre) in öffentlichen Ämtern nicht haftbar gemacht werden können!
(Ergänzung vom 24.06.2025 20:00 Uhr): Das nun geführte BMG von der CDU-Ministerin Nina Warken lässt den Bericht der Sonderermittlerin aus der letzten Regierung in vielen Teilen schwärzen! Das hat mehr als nur ein Geschmäckle, die Vorgänge um die Corona-Masken-Beschaffung des Jens Spahn (CDU) als damaliger verantwortlicher Bundesgesundheitsminister und heutigem CDU-Fraktionsvorsitzenden zu schützen und „freizukaufen“! Der kritische Bericht der ARD lässt bei diesem „Amigo-Verhalten“ der Ministerin den aufmerksamen Beobachter nur den Kopf schütteln! Schon mal darüber nachgedacht, werte Ministerin, dass Ihre Argumente für die Schwärzungen zum Schutz von „Geschäftsgeheimnissen“ oder dem „Personenschutz“ nicht glaubwürdig erscheinen, und so den Respekt für die Politiker weiter sinken lässt? Aufklärung geht anders. Verantwortungsethik auch! Und Verantwortung zu übernehmen für den materiellen Schaden, das wäre mal ein positives Zeichen! Aber so läppisch alles beiseite zu schieben, das lässt den Ruf nach Haftung durch den Verursacher im Amt des Ministers wieder deutlich lauter werden!)
Gesinnung statt Verantwortung ist weiterhin Trumpf im Alltag der Politik.
Ich sehe nur, wie sich die Menschen plagen.
Der kleine Gott der Welt bleibt stets von gleichem Schlag,
Und ist so wunderlich als wie am ersten Tag. – Goethe
Daß so die Menschen ein Behagen
Am Sklaventhum im Herzen tragen,
Es ist durchaus nicht zu verkennen,
Sie lernen leichter Sklavensitten,
Als daß sie Freiheit an sich litten,
Für die sie doch so leicht entbrennen.
Nikolaus Lenau
24. Juni 2025
von JvHS Kommentare deaktiviert für Meinungsfreiheit im Grundgesetz – in welcher Form noch legitim? Pressefreiheit auch für Demokratiefeinde?
Besteht die Gefahr, den Geist der Autoren von Art. 5 GG, nicht mehr zu verstehen und gerecht zu werden? Meinungen sind keine Tatsachen. Tatsachen sind keine Edelsteine ethischen Verhaltens. Und Fakten führen nicht immer zur vollständigen Beschreibung der Realität als Grundlage von Erkenntnis, Wissen und Handlungsfähigkeit!
Meinungsfreiheit ist ein wichtiger Baustein unserer Verfassung und des darauf aufbauenden Zusammenlebens in einem Rechtsstaat. Meinungsfreiheit gehört zu den Kommunikationsgrundrechten (Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit) und ist in Art. 5 GG festgeschrieben. Die Autoren des Grundgesetzes formulierten zum Beispiel den Art. 5 GG auch, um den Staat daran zu hindern, die Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit einzuschränken. Die Autoren des Grundgesetzes haben die Erlebnisse mit der gerade einige Jahre zuvor besiegten Nazi-Diktatur nicht vergessen und welche Folgen die Einschränkungen der Kommunikationsgrundrechte in 12 Jahren Terrorherrschaft gehabt hatten.
Und die Autoren des GG haben Recht gehabt, die Meinungsfreiheit verfassungsgemäß zu verankern! Wer die aktuellen Diktaturen und Autokratien betrachtet (von Russland, Ungarn, Türkei, China und viele andere Staaten), wird bemerken, wie die Meinungs-, Presse-, Rundfunk- und Informationsfreiheit in den Unrechtssystemen sofort eingeschränkt wurden unter den Autokraten Orban, Erdogan und Putin. Doch was noch nicht beachtet wurde bei der Formulierung des Art. 5 GG ist die Möglichkeit, dass auch einzelne Parteien oder Konzerne diese Freiheit manipulieren und ins Gegenteil verkehren können!
Einer der aktuellen Fälle der Verbreitung rechtsradikaler Gesinnung ist der Herausgeber des Magazins „Compact“ mit seiner Compact GmbH.
Dieses „Presse-Unternehmen“ ist ein Paradebeispiel dafür, dass unter dem Deckmäntelchen der Pressefreiheit die Demokratie angegriffen wird. Der Fall des Magazins „Compact“ und der Compact GmbH – und dessen Aktivitäten wurde 2021 vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun mit seinem 6. Senat die Entscheidung im Hauptsacheverfahren getroffen, dass die inhaltlichen Aktivitäten des rechtsextremen Verbreitungsmediums zwar „… nach seinem eigenen Selbstverständnis eine politische Agenda verfolge, Veranstaltungen sowie Kampagnen organisiere und sich als Teil einer Bewegung verstehe, für die er auf eine Machtperspektive hinarbeite“, aber dennoch weiter machen darf. Während der Vorsitzende Richter Kraft verlauten ließ, dass das Grundgesetz selbst den „Feinden der Freiheit“ die Meinungs- und Pressefreiheit garantiere, posaunte der Macher Jürgen Elsässer seine Meinung in die Welt, dass sein Magazin „Compact“, „das Sturmgeschütz der Demokratie“ sei.
Meinungsäußerungen sind zunächst subjektiven Maßstäben zugrunde liegende Denk- und Handlungspositionen. Die Bandbreite reicht von Geschmacksäußerungen – (schmeckt gut, sieht gut aus, ist schön aus der individuellen Sichtweise, geprägt von der Sozialisation und über das sich ergebnislos streiten lässt) – über realitätsferne Bewertungen und Urteile als Handlungsgrundlage bis zur religiösen oder ideologischen Überzeugung und Gesinnung mit Ausschluss- und Bekämpfungszielen durch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
Meinungen werden im Kommunikationsprozess geäußert zur Positions-Verortung, mit Anspruch auf Wahrheit und Erkenntnisqualität, die über das Subjektive hinausgeht, sowie eingesetzt wird mit dem Ziel, die Realität gesinnungs- oder verantwortungsethisch zu beschreiben.
Dubiose Meinungen in der Gesellschaft zu Meinungs-Mehrheit zu verhelfen, die an die Stelle von Tatsachen und evidenten Fakten gestellt werden, das lässt sich heute über die Plattformen der sozialen Medien mit wirksamen Manipulationen leicht bewerkstelligen.
Meinungen sind keine Tatsachen
Meinungen enthalten a priori keine legitimen Handlungsaufträge, daraus Tatsachen zu machen! Die Meinung zu vertreten, es wäre in die persönliche Entscheidungs-Freiheit gelegt, einen Mord zu begehen, ist verwerflich und strafwürdig! Meinungen dienen vielleicht als Motivation anzustiften und als Brandstifter zu handeln, jedoch wäre der Mord erst nach der Realisation ein Fakt oder Tatsache. Insofern sind Meinungen keine Tatsachen.
Tatsachen sind gegenüber Meinungen darin unterscheidbar, dass sie auch außerhalb des Einflusses der Menschen existieren und wahr sind. Physikalische Gesetze oder Mathematik-Regeln sind Tatsachen/Fakten oder auch, dass die Sonne scheint, die Planeten sich um die Sonne drehen und die Erde eine Kugel ist. Es besteht eine menschenunabhängige Realität! Tatsachen, in nachprüfbare Begriffe gefasst, dienen den Menschen zur wissenschaftlichen Erkenntnis über die Welt, in dem sie nachprüfbare Kriterien beinhalten, um Objektivität zu belegen.
Wahrheit entsteht immer dann, wenn subjektive Meinungen nicht behaupten, objektive Tatsachen zu sein. Tatsachen beinhalten eine objektive und nachprüfbare Wahrheit. Der Planet Erde ist eine Kugel und keine Scheibe. Nachprüfung ist empirisch, mathematisch wie auch physikalisch möglich. Wer die Meinung vertritt, die Erde sei eine Scheibe, hat keinen Anspruch auf Wahrheit.
Die Meinung – die Erde sei eine Scheibe oder ein Gott habe die Schöpfung von Flora, Fauna und Menschen in 7 Tagen bewirkt – ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wenn jedoch durch militärische, finanzielle, religiöse und politische Macht diese Meinung allen anderen Mitmenschen aufgezwungen wird, so ist diese Meinung dennoch keine Tatsache! Allerdings wird so Meinungsfreiheit ad absurdum geführt und zum Instrument der Unterdrückung.
Das Dilemma mit der Meinungsfreiheit – und diese jederzeit zu verteidigen – besteht darin, dass Meinungen in die Welt gesetzt und verbreitet werden, die manipulativ zu negativen, unterdrückenden und demokratiegefährdenden Haltungen und Handlungen führen! Ob dann jede Meinung zu tolerieren ist, bleibt höchst fraglich, wenn das Ziel ersichtlich wird, die Verfassung abzuschaffen, die diese Meinungsfreiheit garantiert? Es ist vor allem zu diskutieren und abzuwägen, wie diese Gefährdung zurückgedrängt werden kann!
Meinungen über abstrakte Begriffe, wie zum Beispiel die Frage, was „Freiheit“ sei, sind wesentlich schwieriger zu definieren, als die Frage: ist die Erde eine Kugel oder Scheibe? „Freiheit“ wird fassbarer und wahrhaftiger, wenn die Definition lautet, dass Freiheit nicht besteht, solange nicht die Freiheit eines jeden anderen Menschen mitgedacht wird!
Die Meinung zu verbreiten, Freiheit sei, sich jederzeit mittels Gewalt die eigenen Wünsche zu befriedigen, kann daraus keinen Anspruch ableiten, so handeln zu dürfen und sich auf Art. 5 GG berufen zu können. Zur Bewertung – wie in einem solchen Fall die wehrhafte Demokratie vorgehen darf – dafür müssen weitere Kriterien hinzugezogen werden. Zum Beispiel das StGB (Strafgesetzbuch).
Oder auch zum Beispiel moralisch-ethische Regelwerke wie sie Philosophen entwickelt haben. Meinungen bilden Haltungen (Gesinnungen) aus, wie um Fall „Compact“ und seine Unterstützung durch „Meinungsverbreitung“, für die AfD, die das Ziel hat, die Demokratie aufgrund ihrer Gesinnung in ein völkisch-nationales Unrechtssystems umzubauen. Das macht den Art. 5 GG so schwierig, auch für alle „Feinde der Demokratie“ gelten zu lassen.
Dass das Verbot der Verbreitung des Magazins „Compact“ nun vor einem Bundesgericht gescheitert ist, weil der Umweg über ein „Vereinsverbot“ durch das Innenministerium in der vorherigen Bundesregierung versucht wurde, dieses auf dem Verwaltungsgerichtsweg zu erreichen, ist eine „Dummheit“ in Sachen Verteidigung der Demokratie, weil der „Schuss nach hinten losgegangen“ ist. Allem Anschein nach wollte sich die damalige Ministerin damit eventuell profilieren.
Tricksereien aus dem „Dunstfeld“ der Ministerien als Mittel einzusetzen, um sich einen dubiosen Erfolg auf die Fahnen heften zu können, ist nicht nur bei Jens Spahn zuvor in Sachen „Corona-Masken“ schon ein Desaster gewesen. Der Schaden für unser demokratisches Land bleibt solange wiederholbar, wie Politiker (Minister und Staatssekretäre) in öffentlichen Ämtern nicht haftbar gemacht werden können!
(Ergänzung vom 24.06.2025 20:00 Uhr): Das nun geführte BMG von der CDU-Ministerin Nina Warken lässt den Bericht der Sonderermittlerin aus der letzten Regierung in vielen Teilen schwärzen! Das hat mehr als nur ein Geschmäckle, die Vorgänge um die Corona-Masken-Beschaffung des Jens Spahn (CDU) als damaliger verantwortlicher Bundesgesundheitsminister und heutigem CDU-Fraktionsvorsitzenden zu schützen und „freizukaufen“! Der kritische Bericht der ARD lässt bei diesem „Amigo-Verhalten“ der Ministerin den aufmerksamen Beobachter nur den Kopf schütteln! Schon mal darüber nachgedacht, werte Ministerin, dass Ihre Argumente für die Schwärzungen zum Schutz von „Geschäftsgeheimnissen“ oder dem „Personenschutz“ nicht glaubwürdig erscheinen, und so den Respekt für die Politiker weiter sinken lässt? Aufklärung geht anders. Verantwortungsethik auch! Und Verantwortung zu übernehmen für den materiellen Schaden. wäre mal ein positives Zeichen! Aber so läppisch alles beiseite schieben, das lässt den Ruf nach Haftung durch den Verursacher wieder deutlich lauter werden!)
Die Ambivalenz der Meinungsfreiheit zeigt sich zudem in der Frage, ob zum Schutz der Demokratie und des Grundgesetzes nicht aufgrund solcher destruktiven Meinungsinhalte die „Meinungsfreiheit“ partiell in den sozialen Medien zu beschränken ist – sprich zu zensieren, die sich mit ihrem Inhalt als Feind der offenen Gesellschaft zu erkennen gibt?
Eventuell ist dieser Weg dann allerdings nur ein Herumdoktern an den Symptomen, anstatt die Gefahr einzudämmen und zum Beispiel ein Parteiverbot für Parteien wie die AfD gerichtlich herbeizuführen.
Version 2 des Textes!
21. Juni 2025
von JvHS Kommentare deaktiviert für Arroganz und Doppelzüngigkeit in Politik und Wirtschaft – Völkerrecht und Menschenrechte werden ignoriert
Die Aggressionen der Arroganz á la Trump, der Jargon der Doppelzüngigkeit á la Putin, die Unfähigkeit zur Empathie bei den Egomanen aus Politik und Wirtschaft– wir erleben es täglich.
Da mag das Geschwätz der Heimatideologen á la Reichsbürger, AfD-Höckes und Weidel durchschaut werden, die Ruchlosigkeit weitet sich dabei aus und der Hass der Brandstifter wie der ausführenden Söldner auf den Straßen überschreitet jede rote Linie.
Das Dilemma des Völkerrechts besteht vor allem darin – in dem für jedes Individuum als Teil des jeweiligen Staates und als Teil des Völkerrechts vor allem im Rahmen der Menschenrechte-Beachtung der Schutz des Völkerrechts zu gelten hat, der jedoch viel zu selten aktiviert wird, in dem Angriffskriege begonnen werden (Russland gegen die Ukraine) – dass zwar mit dem Internationalen Strafgerichtshof für Einzelpersonen (z.B. Putin) eine juristische Instanz besteht, die den Bruch des Völkerrechts verurteilen kann, jedoch eine Durchsetzungsinstanz in Form einer weltweit agierenden Exekutivkraft (Polizei) fehlt, um die Urteile im Falle von Völkerrechtsverbrechen (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und dem Verbrechen der Aggression z,B. Hamas-Terror gegen Zivilisten der Israelis) vollstrecken zu können.
Ein weiteres Dilemma besteht darin, dass es zwar die Vereinten Nationen (UNO) gibt, aber diese sind im Rechtssinne nur ein Verein von Staaten, nicht eine Vertretung der Menschheit als solcher. Die Menschheit als solche existiert zurzeit für das Völkerrecht gar nicht.
Dieser Widerspruch ist vor allem zu beseitigen, ansonsten wird es kaum Veränderungen geben, welche die Gefährdungen für die gesamte Menschheit (Klima, Verseuchung der Meere, Privatisierung der Wasserrechte) beseitigen respektive notwendige Maßnahmen dagegen ermöglichen! Staaten, welche die Klimakonvention nicht unterschreiben, handeln grundsätzlich nicht rechtswidrig, wenn sie klimaschädliche Gase emittieren; Staaten, welche die UN-Seerechtskonvention nicht unterschreiben, können ihren Müll beliebig in internationale Gewässer versenken – denn das Klima und auch die Hohe See gehören niemandem. Dennoch werden immer wieder Ressourcen, welche der gesamten Menschheit gehören, durch Staaten oder Wirtschaftssubjekte (Konzerne) vereinnahmt und ausgebeutet. Die Forderung, die Menschheit als Völkerrechtssubjekt anzuerkennen, würde bedeuten, das Völkerrecht auf eine neue und weitreichendere Stufe zu heben.
Gegen die Unterdrückung und Ausbeutung und Heuchelei der Herrschaftssysteme (Diktaturen, religiöser wie ideologischer Art) haben die Menschen sich immer gewehrt. Und dass es bei den zahlreichen Aufständen nicht nur um isolierte Ungerechtigkeiten ging, sondern um einen Widerstand gegen die Herrschaft von Unrechtssystemen als solche, war schon in uralten Schriften historisch belegt und die Menschen mussten weltweit temporär als unmenschliche Realität immer wieder zu ertragen. (Quelle: Wikipedia)
Die Kinderhymne Bertold Brechts nochmals in Erinnerung zu rufen, ist durchaus notwendig zur Denkanregung, über das, was zurzeit auch aus deutschen Mündern entflieht „Drecksarbeit leisten-Spruch“ von Kanzler Merz:
Anmut sparet nicht noch Mühe
Leidenschaft nicht noch Verstand
Daß ein gutes Deutschland blühe
Wie ein andres gutes Land.
Daß die Völker nicht erbleichen
Wie vor einer Räuberin
Sondern ihre Hände reichen
Uns wie andern Völkern hin.
Und nicht über und nicht unter
Andern Völkern wolln wir sein
Von der See bis zu den Alpen
Von der Oder bis zum Rhein.
Und weil wir dies Land verbessern
Lieben und beschirmen wir’s
Und das Liebsten mag’s uns scheinen
So wie andern Völkern ihrs.