Johannes von Heinsberg – Bildsprache – Wortsprache

Fotografie und Philosophie – Sehen und Erkennen

10. Juni 2025
von JvHS
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Thomas Mann Geburtstag – am 06. Juni 2025 vor 150 Jahren (Teil 1)

Zeichnung SW

Zwei Tage standen in den letzten 5 Wochen im Mittelpunkt der literarischen wie geschichtlichen Rückschau:

Am 06.06.2025 der 150 Jahre zurückliegende Geburtstag von Thomas Mann und schon zuvor am 02.05.1975 das unrühmliche aber notwendige und durch die Öffentlichkeit erzwungene Ende des Vietnam Krieges vor 50 Jahren für die USA und ihre Beteiligung am Vietnam-Krieg!

Wie stehen diese beiden Daten in welcher Verbindung, mag sich der Leser fragen? Thomas Mann wird in Deutschland und weltweit als Autor und  Persönlichkeit angesehen, der im Zeitraum der Gründung Deutschlands als Kaiserreich (1871) den politischen und geschichtlichen Verlauf von einer Monarchie über die erste Republik (Weimar), die zwölfjährige Diktatur Hitler-Deutschlands und die demokratische Nachkriegszeit ein Schicksal meistern musste, das viele Menschen in diesem Zeitraum ebenso – wenn auch anders –  erleben mussten. Ein Zeitraum für Thomas Mann, der vom Monarchisten über den konservativen Deutschnationalisten bis zum Demokraten westlicher Provenienz einen persönlichen Wandel durchlaufen hat, jedoch niemals Faschist und rechtsextremistischer Nazi war!

Thomas Mann, (geb. 1875)  Literaturnobelpreisträger von 1929, war die Ambivalenz (aus zeitgeistigen Gründen) in Person. Thomas Mann, ein Mensch wie viele andere, der unter dem Einfluss der eigenen Sozialisation sein Leben zu gestalten hatte und geprägt war von den Einflüssen der schnellen Verdrängungen vorherrschender Gesellschaftsformen, in denen pro Jahrzehnt die politischen und gesellschaftlichen Gesinnungen wechselten.  Dass Widersprüchlichkeiten bei Thomas Mann entstanden, ist nachvollziehbar, wer die Veränderungen einbezieht, die von der Monarchie in der Kaiserzeit ab 1871 bis 1918,  über die erste Demokratie der Weimarer Republik, bekämpft und zerstört von der Terrorherrschaft der NSDAP unter der Hitler-Diktatur von 1933 – 1945 und der Nachkriegszeit bis zur Spaltung Deutschlands in West und Ost 1949 reichen. Innerhalb von rund 40 Jahren erlebten und erlitten die Menschen der Generation Thomas Manns zwei Weltkriege.

Die Auswirkungen der ersten Adenauer-Regierungszeit mit den Versäumnissen der Aufarbeitung der Täter des Faschismus erlebte Mann außerhalb Deutschlands. Thomas Mann, der sich der Tötung und der Zerstörung seiner Familie nur durch Flucht und Emigration entziehen konnte, war selbst durch den Wechsel der Staatsbürgerschaft (zuerst 1936 tschechoslowakische und 1944 die US-amerikanische Staatsbürgerschaft) nicht geschützt. Die Nazis hatten die deutsche Staatsbürgerschaft unter fadenscheinigen Begründungen (angebliche Steuerhinterziehung 1929 und 1930) entzogen und Manns Vermögen beschlagnahmt.

Thomas Mann war entschieden gegen den üblen Geist der NSDAP und den Faschismus  und bezeichnet diesen Rechtsextremismus als „eine Riesenwelle exzentrischer Barbarei und primitiv-massendemokratischer Jahrmarktsrohheit“ mit „Massenkrampf, Budengeläut, Halleluja und derwischmäßigem Wiederholen monotoner Schlagworte, bis alles Schaum vor dem Munde hat“.

Thomas Mann warnte wiederholt in seinen öffentlichen Reden wie Appell an die Vernunft (1930)und bei seinem  Auftritt im Ottakringer Volksheim im Oktober 1932 vor den negativen Zielen der Nazis gegen die freie und offene Gesellschaft und der sich abzeichnenden Diktatur.

1938 konnte Thomas Mann ins Exil in die USA übersiedeln. 1952 emigrierte Thomas Mann mit seiner Familie aus den USA wieder in die Schweiz, von der die Familie 1938 in die USA geflohen war. Erneut waren rechtsradikales und fundamentalistisch-fanatisches Denken und Handeln in der  McCarthy-Ära in den USA die Ursache für die Flucht der Familie Mann, diesmal jedoch aus dem Land, das als Urbild der Demokratie galt.

Die Wellen der „exzentrischer Barbarei und primitiv-massendemokratischer Jahrmarktsrohheit“ mit „Massenkrampf, Budengeläut, Halleluja und derwischmäßigem Wiederholen monotoner Schlagworte, bis alles Schaum vor dem Munde hat“ ergossen sich damals in der „Kommunisten-Hexenjagd“ über die USA, vergleichbar wie aktuell und wiederholend der Angriff auf die US-Demokratie unter Donald Trump.

Darin unterscheidet sich der Autor Thomas Mann von den vielen Millionen Menschen in Deutschland, die Teil des Terror- und Unrechtssystem der Nazi waren und ihren Faschismus und Rechtsextremismus bis heute nie aufgegeben haben.

Die rechtsextremistische AfD gilt aktuell auch als Auffangbecken der alten und neuen Nazis –  die mit ihrem Ziel der Ablösung der Demokratie in Deutschland sich auf den Weg gemacht haben, die freie und offene Gesellschaft durch autoritäre, machohafte und gewaltbereite Strukturen zu ersetzen – und hat mit der Videozuschaltung (beim AfD-Parteitag vor der Bundestagswahl 2025) des emotionsgesteuerten, machtgierigen Egomanen Elon Musk eine Grenze überschritten.

Zudem ist die AfD einen Pakt eingegangen, der die Verknüpfung der antidemokratisch-faschistischen Entwicklung in den USA mit der in Deutschland und der EU vorhandenen Entwicklung in Italien, Ungarn, den Niederlanden und zwischenzeitlich auch Polen belegt.

Begonnen hat der Missbrauch und die Missachtung der Verfassung durch die fanatischen US-Republikaner mit der Joseph McCarthy-Ära und dem moralisch-politischen Wandel dieser Partei hin zu fundamentalistischen Neoliberalisten und fanatischen Anti- Kommunisten, die zudem ihre Agenda der geopolitischen Unterwerfung der Welt unter ihren wirtschaftlichen Einfluss auch immer wieder mit Kriegen wie dem Vietnam-Krieg ( 1975 vor 50 Jahren ebenso fluchtartig aufgegeben wie den Krieg 2001-2021 in Afghanistan) und der Unterstützung von Despoten in Südamerika (Pinochet in Chile) vorangetrieben haben. Die Entwicklung des Neoliberalismus spülte vor allem Leute nach oben, wie den  aktuellen Egomanen und skrupellosen, verfassungsbrüchigen Präsidenten Trump! Trumps „Wille zur Macht“ ist die Blaupause für die AfD und ihre Agenda, in Deutschland ein Unrechtssystem zu installieren.

Auf den Weg dorthin sind Akteure der AfD und ihre Handlanger, ablesbar auch an den Anstieg der rechtsextremistischen Straftaten!  Ob Thomas Mann mit seiner latenten Homosexualität und der entschiedenen Ablehnung des rechtextremen Denken und Handelns á la AfD  auch heute den Angriffen und der Hetze ausgesetzt wäre, ist durchaus vorstellbar! 

Thomas Mann (Teil 2) – verstehende Aufnahme der Texte aus dem Blickwinkel von Philosophen des 20. Jh.

 

8. Juni 2025
von JvHS
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Spitzen um Mitternacht – oder die Mitternachtsspitzen und Carsten Linnemann, der „Lindner 2.0“ in der CDU

Eine-  oder doch keine? – Überraschung: in der WDR-Sendung „Mitternachtsspitzen“ am 07.06.2025 stand gleich zu Anfang Carsten Linnemann, CDU-Generalsekretär und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion, kurz im Mittelpunkt des Geschehens! Gastgeber und Moderator Christoph Sieber spitzte gleich kabarettistisch zu: den Merz Aufruf, „die Ärmel hochzukrempeln, um den Wohlstand zu sichern“ habe Linnemann noch getoppt. Linnemann  – der „Lindner 2.0“,  so die Meinung über diesen Menschen in der breiten Öffentlichkeit  – baute das Finanzgesinnungs-Türmchen noch höher.

Sieber „… die Rentner sollen mehr arbeiten!“, zitierte er Linnemann.  

Mit mehr arbeiten war wohl „länger arbeiten“ bis 70 Jahre gemeint, bevor die „Altersrente“ gezahlt werden soll! Wer Linnemanns beruflichen Werdegang betrachtet, wundert sich nicht, dass da gleich die in seiner Assistenz-Zeit beim ehemaligen Chefökonomen der Deutschen Bank AG, Norbert Walter, vermittelten Gesinnung durchblinkt!

Die kabarettistische Recherche von Sieber über die Frage: wer ist „wir?“, habe –  nach der Aussage von Neukanzler Friedrich Merz (CDU): „Wir müssen mehr arbeiten!“ – herausgefunden: Das seien „die Anderen!“

Und in den Kampagnen der alt-konservativen Meinungsführer von Wirtschaftsverbänden und CDU-Regierungsmitgliedern mit der Gesinnung „Wenn es der Wirtschaft gut geht, wird es danach auch den Arbeitnehmern gutgehen!“, strahlt der implizierte Vorwurf an die Bevölkerung durch, dass  die Leute, die Anderen, „faul sind!“   (Ab Minute 2:07 bis 6:30 der Sendung wird deutlich, was Kritik im kabarettistischen Umfeld klarzustellen vermag!)

Den nächsten Höhepunkt politischer Analyse in den „Mitternachtsspitzen“ kann der Zuschauer ab Minute 16:54 bis 23:30 mit Philip Simon genießen. Themenschwerpunkt: Die CDU/CSU sei mit ihrer Agenda zur Wende der Politik an der falschen Stelle abgebogen! 

Und im anschließenden Beitrag mit „Torsten und Steffi“ lässt Michael Hatzius seine „Puppen tanzen“ und erinnert an 80 Jahre Pippi Langstrumpf in diesem Jahr; natürlich in satirisch unterhaltender Form.

In dieser Folge der Mitternachtsspitzen lassen dann auch nach Pippi Langstrumpfs „Gedenken“ die Aufklärungsbeiträge nicht nach. Christoph Sieber nimmt sich das Heizungsgesetz und die Verstrickungen der CDU/CSU in den Ursprung der Entstehung dieses Gesetzes vor, welches durch die Springer-Presse mit Fake-Nachrichten durch den Schmutz gezogen wurde und zugleich die Doppelmoral der Politik und der Lobbyisten aufzeigt.

Mathias Tretter plädiert für die Stärkung des Stammtisches als Gegenpol zu den anonymen Unanständigkeiten in den sozialen Medien. Seiner aufgezeigten Stammtisch-Ethik werden die Anhänger des traditionellen Meinungsaustausches in der Kneipe wohl Beifall klatschen.

Ab Minute 48:10 bis 50:05 belegt Sieber in eigener Sache, wie soziale Medien á la TikTok in perfider Weise Tatsachen auf den Kopf stellen und den Kampagnen der rechtsextremistischen AfD auf den Leim geht. Nicht die Kampagnen der AfD werden zensiert, sondern Siebert, der auf die anti-demokratischen Ziele und die Gefährdung der Demokratie durch diese Partei auf TikTok verweist, in dem er die gefährdenden Aussagen der AfD-Politiker zitiert, wird von TikTok gesperrt!

Mit Satire und Kabarett in Bravour lässt diese Folge vom 07.06.2025 der Mitternachtsspitzen die Zeit wie im Flug vergehen.

6. Juni 2025
von JvHS
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Von Leibniz zum Steuerparadies in „gemeindefreie Gebiete“ in Deutschland!

Zwischen Aufhebung der Schuldengrenze zwecks Infrastruktur-Investitionen und Steuerparadiese

Ein paar Gleichungen, die schon Leibniz beschäftigten, um zu beweisen, dass aus dem Nichts dennoch etwas Neues entstehen kann, haben einige dreiste Unternehmen als Idee aufgegriffen und in der fiskalischen Praxis realisiert. In der Infinitesimalrechnung befasste sich Leibniz mit unendlichen Reihen. Eine davon ist die nachfolgende aus der philosophischen Detektiv-Geschichte: „Gibt es Alles oder Nichts“. 

1/(1-x) = 1+x +x²+(x*x*x)…. in die Leibniz -1 für X einsetzte. Das ergab:

½=(1-1)+(1-1)+(1-1)… oder ½ = 0+0+0+0….

Die richtige Klammersetzung ½ = (1-1) oder ½ = 0 verhalf Leibniz allem Anschein nach, eine Erklärung zu liefern, wie aus Nichts die Möglichkeit des Alles geschaffen werden konnte. Oder umgekehrt in der Zeit die gegensätzliche Richtung wirksam sein konnte, und rückwärts sich bewegend, um aus  1 + (-1) das „Nichts“ schaffen zu können.

Den Gedanken Peter Atkins, dass Zitat: „Gegensätze sich unterscheiden durch die Richtung in der Zeit.“ In Abwesenheit der Zeit heben sich –1 und 1 auf; sie verschmelzen zu null.“ Zitatende (Quelle: Jim Holt „Gibt es Alles oder Nichts?“)

Die „NULL“ (0) ist die Heimat des Nichts, in der dennoch zweimal etwas vorhanden ist (1 und -1)   und in Bezug gestellt werden kann. (Dass die Beweisführung Leibniz falsch sein dürfte, weil die Partialsummen endlos zwischen 0 und 1 hin und her springen, dürfte vor allem Mathematiker bewusst sein!)

Das Potenzial „gemeindefreier Gebiete“ – Sachsenwald in Schleswig-Holstein

Findige Geschäftsleute und Gutsbesitzer ergriffen dennoch die Möglichkeit, die die Mathematik anregend vorgegeben hatte, um eine Brücke zwischen dem Nichts und dem Sein und umgekehrt  in Sachen Steuereinnahmen, Steuerzahlungen und Steuer-Einsparungen zu nutzen.

Sie nutzen das Potential „gemeindefreier Gebiete“ wie den Sachsenwald in Schleswig-Holstein. Das gemeindefreie Gebiet „Sachsenwald“ bediente sich der „Brücke“ zwischen „Nichts“ und dem „Sein“, in dem das Gebiet die Sonderstellung als „gemeindefreies Gebiet“ zu nutzen und kreative Steuermodelle zu generieren.

Eine Sonderregelung in Schleswig-Holstein aus 1892 bestimmte, dass ein Grundstück eines adligen Gutes als gleichberechtigte kommunale Verwaltungseinheit eingestuft wurde. Eine demokratisch gewählte Gemeindevertretung gibt es dort nicht. Der Gutsbesitzer ist der Träger der öffentlichen Pflichten! In diesem Sinne auch Verantwortlicher für die Einhaltung der obrigkeitlichen Rechte und Pflichten. Also auch der Verwaltung und der Einzugsberechtigung von Steuern wie die der Gewerbesteuer! Diese Steuer landet(e) beim Gutsbesitzer (Gregor von Bismarck). (Günstig, dass die übergeordneten kommunalen Aufsichten von Kreis und Land, allem Anschein nach kein „Bewusstsein“ von dieser Art „Steuerparadies“ gehabt haben könnten.)

Mit der Recherche von FragDenStaat zu dieser obskuren Regelung, die rechtlich in Schleswig-Holstein 1927 abgeschafft wurde (bis auf den Gutsbezirk „Sachsenwald“!) werden noch weitere Seltsamkeiten sichtbar: die heutigen Erben (die Nachkommen des Fürsten von Bismarck)  machten allem Anschein nach daraus ein Steuerparadies für Weltkonzerne! Nicht nur der eingelegte Bismarckhering macht bis heute von sich reden, auch die moderne Form von „Einlagen“ erzeugen zur Vermögensvermehrung aus dem Status: aus „Nichts“ weiteres Vermögen zu generieren. Und im Paradies ist es bekanntlich üblich, leistungslos Ergebnisse einzufahren oder Früchte ernten zu können. In diesem Fall besonders niedrige Gewerbe-Hebesätze in Rechnung gesetzt zu bekommen.

Fazit: Wer die Schuldengrenze aufhebt, muss gleichzeitig die Steuerparadiese schließen,  Cum-Ex- und CUM-CUM-Geschäfts-Modelle verhindern, die Einnahmeseite nicht vernachlässigen sowie gerecht die Belastungen verteilen! Vermögenssteuern nicht zu erheben, ist parteiisch, schäbig und regierungsmäßig verantwortungslos.  

6. Juni 2025
von JvHS
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Neues Wachpersonal? Grenzschutz? Eigentumssicherung? Verteidigung der Freiheit?

Du kommst hier nicht rein! 

Neues Wachpersonal? Grenzschutz? Eigentumssicherung? Verteidigung der Freiheit? – Wir wissen es nicht! BlackRock und Blackstone kümmert es nicht!

Trump und Musk fetzen sich zurzeit um die Macht über die bankrotten US-Staaten und ihren Erhalt – und scheinen nicht  respektive nur an der eigenen, armseligen Zukunft interessiert zu sein. Wenn zwei neolibertäre US-Egomanen und Kapitalisten sich fetzen, freut sich China und Putin reibt sich seine Hände. 

Der „Mephistopheles“ der USA?

Merz macht sich Hoffnung in der nur ihm möglichen Verblendung. Und die Journaille spekuliert und schreibt – je nach Verortung, ob Verantwortungs- oder  Gesinnungsethik – ihre jeweils eigenen Narrative rauf und runter. Die Beschreibung der relativen Realitäten füllen die Seiten und TV-Minuten. 

Ich bin kein Nazi – nur Höcke-Fan!

Also im Westen nichts Neues!

Ergänzung

Dafür aber was zum Lesen:

Wo die Skrupellosigkeit der Vermögensverwalter ihre globalen Strategien der leistungslosen Vermögensvermehrung verkauft.

Die Objekte der Begierden – der Wohnungsmarkt und die Immobilien-Lobby

Das Tänzchen um die Macht – Musk gegen Trump

Hochschul-Bildung in den USA unter Trump nur gesinnungsgemäß, nicht aufgrund der Freiheit der Wissenschaften

Rodeo um die Macht in den USA wird zur Schlammschlacht

 

5. Juni 2025
von JvHS
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Monopolisten-Macht in der IT, den sozialen Medien und im Internet beschränken – oder Datenmissbrauch unterbinden?

Technologischer Fortschritt

Die technologische Entwicklung war schon immer ein zweischneidiges Schwert in der Geschichte der Menschheit. Die Kenntnisse und die Erfahrung in der Verarbeitung von Materialien ermöglichten immer wieder Fortschritts- und Arbeitserleichterungssprünge, die das Zusammenleben der Menschen erleichtern, aber ebenso erschweren konnten. Als Beispiel diene die Verarbeitung von Eisen/Stahl zum Werkzeug als Pflugschars oder zur Waffe als Schwert.

Das Beispiel ist übertragbar auf die Nutzung der Informationstechnologien (IT). Die Realisierung des Internets und der damit verbundene Mehrwert für die Menschen werden kaum bestritten. Die Digitalisierung der analogen Datenbestände ermöglichte eine bisher nicht gekannte Wissensvermittlung für alle Menschen, die die Zugangsmedien dafür besitzen und die Anwendung beherrschen. Vom Austausch von Informationen, beruflich wie privat, über die Teilnahme am weltweiten Handel sowie für die staatliche Verwaltung ergaben sich enorme Potenziale durch die Digitalisierung. Einerseits ermöglichen die IT und die Digitalisierung der Welt das Zusammenleben der Menschen und erleichterte ihre  Teilnahme in den Bereichen Kultur, Gesundheit und  Bildung/Wissenschaft. Für die Steigerung der Lebensqualität sowie für die gesellschaftliche Realisierung von Gleichheit, Freiheit, Solidarität bedeutet die Digitalisierung aller Lebensbereich universelle Entwicklungsaussichten. Andererseits blieb die „Zweischneidigkeit des Schwertes“ für die IT  und die Digitalisierung bestehen – vor allem, weil Gier, Egoismus und Skrupellosigkeit Bestandteile der Bandbreite menschlichen Verhaltens sind. Der Streit über die Verfügbarkeit von Internet und Informationstechnologien und ihre Aneignung ließ nicht lange auf sich warten. Die Frage, wem gehört das Internet, wem gehören die Daten und die Technologien waren Gegenstand der Auseinandersetzungen von Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Staaten. Und welche Eigentumsmodelle kommen zur Lösung der Streitigkeiten zum Tragen? 

Eigentum verpflichtet (§ 14 GG) – Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen!

Eigentumsformen und Eigentumsbegriffe

Das Aus-Tarieren, welche Eigentumsform in der Frage der Digitalisierung und Datenverwertung zum Tragen kommt, ist bis heute nicht beendet! Der nächste Quantensprung – die Künstliche Intelligenz  (KI) – ist zudem schon in vollem Gange.

Zudem kommt die Entwicklung des aktuellen Verständnisses von Eigentum ins Spiel, in dem weiterhin darum gestritten wird, welche Deutungsbestimmung zurzeit Niederschlag im  Grundgesetz gefunden hat. Zwar steht im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Artikel 14 GG: „Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ (14.2 GG), in dem auf die soziale Pflicht des Eigentums verwiesen wird! Doch die Praxis wird anders gehandhabt.

Die Widersprüchlichkeit des Eigentumbegriffes spiegelt sich in den verschiedenen Theorien wider! Wer sich eingehender in die Komplexität der verschiedenen Theorien einarbeiten will und sich eine Übersicht verschaffen will, findet im Buch der Autoren Niklas Angebauer und Tilo Wesche „Theorien des Eigentums“ leicht verständliche Informationen. Immer aber geht es um die Antwort auf die Fragen wie: Wem gehört die Natur? Wem gehört die dingliche Welt, wem der Mond, oder der Mars? Wer darf wie über Boden, Immobilien und Daten verfügen und mit welchen Rechten?

Letztlich handelt der Streit darum, was und wie wird Eigentum verstanden. Im Grundgesetz wird Eigentum als Rechtsverhältnis zwischen Personen hinsichtlich konkreter Güter verstanden. Es sind jedoch auch pflichtbewehrte Rechte zu beachten, wie „sein Gebrauch soll zum Wohle der Allgemeinheit dienen“! Was unter konkrete Güter verstanden  wird – ob auch geistiges Eigentum, virtuelle Daten etc. dazugehören – ist wiederum Gegenstand der gesetzlichen Festlegung.

Gesetze werden allerdings von Menschen gemacht, die in der Demokratie sind Abgeordnete und Angehörige der Legislative damit beauftragt. Dass der Lobbyismus der jeweiligen Interessensvertretungen mittels ungleicher Finanzausstattungen darauf  größeren Einfluss nimmt, der nicht immer im Sinne der Allgemeinheit wirkt, ist eine leidige Erfahrung für das Gemeinwesen! Gesetze in anderen Staatsformen wie Diktaturen sind nochmals deutlich weniger gerecht und weniger am Gemeingut-Gedanken orientiert, und sind für den Missbrauch besonders anfällig.

Heute besteht allem Anschein nach eine Einigkeit im juristischen Verständnis, in dem drei Eigentumsformen vorherrschen: Privateigentum, Gemeineigentum und staatliches respektive öffentliches Eigentum. Dieses Verständnis wird auch auf die Digitalisierung und die Fragen, wem gehören die Daten angewendet. Die politisch oft unterstützte Privatisierung sämtlicher Lebensbereiche – vor allem durch Unternehmen strategisch avisiert – hat sich auch im Umfeld der IT- und Datenverwertungs-Wirtschaft ausgeweitet. Ausgeschlossen davon bleiben das „Eigentum an Menschen“ (ob es versteckte Formen von Sklaventum denn och gibt, ist anzunehmen), das „Eigentum an den Menschenrechten und Grundrechten“,  sowie an allen öffentlichen Ämtern – Kanzler, Präsident etc.- die nicht vererbbar sein können (auch wenn oft genug dies wieder versucht wird)!

Freiheit, ohne die Freiheit des anderen mitzudenken und zu beachten, ist Unterdrückung

Da Eigentum ein durch das Menschenrecht auf Freiheit bestimmtes „Recht auf  Selbstbestimmung “ umfasst,  und das Bestandteil sowohl der Menschenrechte als auch des Grundgesetzes ist, kommt der erste Widerspruch auf, da die Menschen ohne Eigentum an Boden, Immobilien, wissenschaftlichen Erkenntnissen und deren geistigem Eigentum ebenso ein „Recht auf Freiheit“ haben. Sie  werden durch die Eigentumsgesetze eingeschränkt in ihrer Freiheit! Diktatoren, die geopolitische Kriege anzetteln, schränken durch diesen Missbrauch ihrer Freiheit die der angegriffenen Menschen ein. Unternehmen und ihre „Freiheit“, Wasserrechte zu erwerben, verhindern durch ihre Geschäftstätigkeit (weil dubiose Aneignungs- und Verwertungsrecht-Verträge) das Recht auf Zugang und Zugriff von Wasser als Menschenrecht zu realisieren, ohne dafür zahlen zu müssen! Autokraten, wie Trump, die mit Willkürmaßnahmen von Zöllen ihre Machtausweitung durch Erpressung weltweit die Freiheit der Milliarden davon betroffenen Menschen einschränken, missbrauchen ihr Amt, auf das sie kein Eigentumsrecht oder Anspruch hätten, in dem sie einen Eigentumstransfer ohne Zustimmung der Bevölkerungen der erpressten Staaten erzwingen wollen. (Ukraine und seltene Erde!)

Privatisierung der Grundbedürfnisse versus Menschenrechte

Mit dem Neoliberalismus ist vor allem das Grund-Recht auf Wohnen durch die Privatisierung diese Eigentumsform zu einem Spekulationsobjekt mit besonderer Unterstützung der politischen Verantwortlichen eingeschränkt worden. Institutionelle Eigentümer an Wohnungen treiben die Maximierung der Rendite durch Mieteinnahmen zum großen Nachteil der sozialen Ruhe in die Höhe. Die unternehmerische Freiheit des Eigentums an dem Gut, das zugleich ein Menschenrecht beinhaltet,  wird über die Freiheit und das Menschenrecht auf bezahlbares Wohnen gestellt. Der Staat, der dies zulässt, kommt seiner Verpflichtung auf Durchsetzung des Allgemeinwohls nicht durch!

Zerschlagung der Monopolisten-Unternehmen in der IT- und Datenverwertung

Die Entwicklung zur Monopolstellung durch die Vereinnahmung von Gütern, vor allem den geistigen wie virtuellen, besonders in der Form von digitalen Daten der Menschen führt zur existenziellen Fragen: „Wem gehören die Gesundheitsdaten des Einzelnen, wem die Bildungsdaten, wem die Daten der persönlichen Lebensgewohnheit, wem die Daten über Vermögen und Eigentum an Boden, Immobilien, Barwertvermögen und sonstigen Sachwerten?“

Die reale Praxis der Datensammelfirmen und der IT-Unternehmen – von Google über Meta, Amazon, Microsoft,  Apple und Konsorten bis zu den Geheimdiensten sind Ausdruck eines menschenfeindlichen Verwertungsgedankens der persönlichen Daten, der das Menschenrecht auf Freiheit und Unantastbarkeit des privaten Lebens einschränkt und missachtet.

Die Idee der Entmachtung der genannten Datensammlungsfirmen und Monopolisten durch Zerschlagung und Verkleinerung ist durchaus ein legitimer Gedanke und Ansatz. Um eine gesetzliche Initiative der EU zu bewirken, ist die NGO  „Lobby-Control“ aktiv geworden und wirbt um Unterzeichnung des Appells zur Zerschlagung der Digitalkonzerne, beginnend mit Google

Fehlende Moral in Politik und Wirtschaft – Lobbyisten als Handlanger und Aktivisten der Machtgierigen

Autokraten vernichten demokratische Strukturen und ersetzen rechtsstaatliche Regierungsarbeit durch „Dealer-Buden“

Koalitionsverhandlungen – Zivilgesellschaft und Kontrolle bei der Verteilung der Sondervermögen sind notwendig!

 

 

 

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