8. Juni 2025
von JvHS Kommentare deaktiviert für Spitzen um Mitternacht – oder die Mitternachtsspitzen und Carsten Linnemann, der „Lindner 2.0“ in der CDU
Eine- oder doch keine? – Überraschung: in der WDR-Sendung „Mitternachtsspitzen“ am 07.06.2025 stand gleich zu Anfang Carsten Linnemann, CDU-Generalsekretär und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion, kurz im Mittelpunkt des Geschehens! Gastgeber und Moderator Christoph Sieber spitzte gleich kabarettistisch zu: den Merz Aufruf, „die Ärmel hochzukrempeln, um den Wohlstand zu sichern“ habe Linnemann noch getoppt. Linnemann – der „Lindner 2.0“, so die Meinung über diesen Menschen in der breiten Öffentlichkeit – baute das Finanzgesinnungs-Türmchen noch höher.
Sieber „… die Rentner sollen mehr arbeiten!“, zitierte er Linnemann.
Mit mehr arbeiten war wohl „länger arbeiten“ bis 70 Jahre gemeint, bevor die „Altersrente“ gezahlt werden soll! Wer Linnemanns beruflichen Werdegang betrachtet, wundert sich nicht, dass da gleich die in seiner Assistenz-Zeit beim ehemaligen Chefökonomen der Deutschen Bank AG, Norbert Walter, vermittelten Gesinnung durchblinkt!
Die kabarettistische Recherche von Sieber über die Frage: wer ist „wir?“, habe – nach der Aussage von Neukanzler Friedrich Merz (CDU): „Wir müssen mehr arbeiten!“ – herausgefunden: Das seien „die Anderen!“
Und in den Kampagnen der alt-konservativen Meinungsführer von Wirtschaftsverbänden und CDU-Regierungsmitgliedern mit der Gesinnung „Wenn es der Wirtschaft gut geht, wird es danach auch den Arbeitnehmern gutgehen!“, strahlt der implizierte Vorwurf an die Bevölkerung durch, dass die Leute, die Anderen, „faul sind!“ (Ab Minute 2:07 bis 6:30 der Sendung wird deutlich, was Kritik im kabarettistischen Umfeld klarzustellen vermag!)
Den nächsten Höhepunkt politischer Analyse in den „Mitternachtsspitzen“ kann der Zuschauer ab Minute 16:54 bis 23:30 mit Philip Simon genießen. Themenschwerpunkt: Die CDU/CSU sei mit ihrer Agenda zur Wende der Politik an der falschen Stelle abgebogen!
Und im anschließenden Beitrag mit „Torsten und Steffi“ lässt Michael Hatzius seine „Puppen tanzen“ und erinnert an 80 Jahre Pippi Langstrumpf in diesem Jahr; natürlich in satirisch unterhaltender Form.
In dieser Folge der Mitternachtsspitzen lassen dann auch nach Pippi Langstrumpfs „Gedenken“ die Aufklärungsbeiträge nicht nach. Christoph Sieber nimmt sich das Heizungsgesetz und die Verstrickungen der CDU/CSU in den Ursprung der Entstehung dieses Gesetzes vor, welches durch die Springer-Presse mit Fake-Nachrichten durch den Schmutz gezogen wurde und zugleich die Doppelmoral der Politik und der Lobbyisten aufzeigt.
Mathias Tretter plädiert für die Stärkung des Stammtisches als Gegenpol zu den anonymen Unanständigkeiten in den sozialen Medien. Seiner aufgezeigten Stammtisch-Ethik werden die Anhänger des traditionellen Meinungsaustausches in der Kneipe wohl Beifall klatschen.
Ab Minute 48:10 bis 50:05 belegt Sieber in eigener Sache, wie soziale Medien á la TikTok in perfider Weise Tatsachen auf den Kopf stellen und den Kampagnen der rechtsextremistischen AfD auf den Leim geht. Nicht die Kampagnen der AfD werden zensiert, sondern Siebert, der auf die anti-demokratischen Ziele und die Gefährdung der Demokratie durch diese Partei auf TikTok verweist, in dem er die gefährdenden Aussagen der AfD-Politiker zitiert, wird von TikTok gesperrt!
Zwischen Aufhebung der Schuldengrenze zwecks Infrastruktur-Investitionen und Steuerparadiese
Ein paar Gleichungen, die schon Leibniz beschäftigten, um zu beweisen, dass aus dem Nichts dennoch etwas Neues entstehen kann, haben einige dreiste Unternehmen als Idee aufgegriffen und in der fiskalischen Praxis realisiert. In der Infinitesimalrechnung befasste sich Leibniz mit unendlichen Reihen. Eine davon ist die nachfolgende aus der philosophischen Detektiv-Geschichte: „Gibt es Alles oder Nichts“.
1/(1-x) = 1+x +x²+(x*x*x)…. in die Leibniz -1 für X einsetzte. Das ergab:
½=(1-1)+(1-1)+(1-1)… oder ½ = 0+0+0+0….
Die richtige Klammersetzung ½ = (1-1) oder ½ = 0 verhalf Leibniz allem Anschein nach, eine Erklärung zu liefern, wie aus Nichts die Möglichkeit des Alles geschaffen werden konnte. Oder umgekehrt in der Zeit die gegensätzliche Richtung wirksam sein konnte, und rückwärts sich bewegend, um aus 1 + (-1) das „Nichts“ schaffen zu können.
Den Gedanken Peter Atkins, dass Zitat: „Gegensätze sich unterscheiden durch die Richtung in der Zeit.“ In Abwesenheit der Zeit heben sich –1 und 1 auf; sie verschmelzen zu null.“ Zitatende (Quelle: Jim Holt „Gibt es Alles oder Nichts?“)
Die „NULL“ (0) ist die Heimat des Nichts, in der dennoch zweimal etwas vorhanden ist (1 und -1) und in Bezug gestellt werden kann. (Dass die Beweisführung Leibniz falsch sein dürfte, weil die Partialsummen endlos zwischen 0 und 1 hin und her springen, dürfte vor allem Mathematiker bewusst sein!)
Findige Geschäftsleute und Gutsbesitzer ergriffen dennoch die Möglichkeit, die die Mathematik anregend vorgegeben hatte, um eine Brücke zwischen dem Nichts und dem Sein und umgekehrt in Sachen Steuereinnahmen, Steuerzahlungen und Steuer-Einsparungen zu nutzen.
Sie nutzen das Potential „gemeindefreier Gebiete“ wie den Sachsenwald in Schleswig-Holstein. Das gemeindefreie Gebiet „Sachsenwald“ bediente sich der „Brücke“ zwischen „Nichts“ und dem „Sein“, in dem das Gebiet die Sonderstellung als „gemeindefreies Gebiet“ zu nutzen und kreative Steuermodelle zu generieren.
Eine Sonderregelung in Schleswig-Holstein aus 1892 bestimmte, dass ein Grundstück eines adligen Gutes als gleichberechtigte kommunale Verwaltungseinheit eingestuft wurde. Eine demokratisch gewählte Gemeindevertretung gibt es dort nicht. Der Gutsbesitzer ist der Träger der öffentlichen Pflichten! In diesem Sinne auch Verantwortlicher für die Einhaltung der obrigkeitlichen Rechte und Pflichten. Also auch der Verwaltung und der Einzugsberechtigung von Steuern wie die der Gewerbesteuer! Diese Steuer landet(e) beim Gutsbesitzer (Gregor von Bismarck). (Günstig, dass die übergeordneten kommunalen Aufsichten von Kreis und Land, allem Anschein nach kein „Bewusstsein“ von dieser Art „Steuerparadies“ gehabt haben könnten.)
Mit der Recherche von FragDenStaat zu dieser obskuren Regelung, die rechtlich in Schleswig-Holstein 1927 abgeschafft wurde (bis auf den Gutsbezirk „Sachsenwald“!) werden noch weitere Seltsamkeiten sichtbar: die heutigen Erben (die Nachkommen des Fürsten von Bismarck) machten allem Anschein nach daraus ein Steuerparadies für Weltkonzerne! Nicht nur der eingelegte Bismarckhering macht bis heute von sich reden, auch die moderne Form von „Einlagen“ erzeugen zur Vermögensvermehrung aus dem Status: aus „Nichts“ weiteres Vermögen zu generieren. Und im Paradies ist es bekanntlich üblich, leistungslos Ergebnisse einzufahren oder Früchte ernten zu können. In diesem Fall besonders niedrige Gewerbe-Hebesätze in Rechnung gesetzt zu bekommen.
Fazit: Wer die Schuldengrenze aufhebt, muss gleichzeitig die Steuerparadiese schließen, Cum-Ex- und CUM-CUM-Geschäfts-Modelle verhindern, die Einnahmeseite nicht vernachlässigen sowie gerecht die Belastungen verteilen! Vermögenssteuern nicht zu erheben, ist parteiisch, schäbig und regierungsmäßig verantwortungslos.
6. Juni 2025
von JvHS Kommentare deaktiviert für Neues Wachpersonal? Grenzschutz? Eigentumssicherung? Verteidigung der Freiheit?
Neues Wachpersonal? Grenzschutz? Eigentumssicherung? Verteidigung der Freiheit? – Wir wissen es nicht! BlackRock und Blackstone kümmert es nicht!
Trump und Musk fetzen sich zurzeit um die Macht über die bankrotten US-Staaten und ihren Erhalt – und scheinen nicht respektive nur an der eigenen, armseligen Zukunft interessiert zu sein. Wenn zwei neolibertäre US-Egomanen und Kapitalisten sich fetzen, freut sich China und Putin reibt sich seine Hände.
Merz macht sich Hoffnung in der nur ihm möglichen Verblendung. Und die Journaille spekuliert und schreibt – je nach Verortung, ob Verantwortungs- oder Gesinnungsethik – ihre jeweils eigenen Narrative rauf und runter. Die Beschreibung der relativen Realitäten füllen die Seiten und TV-Minuten.
5. Juni 2025
von JvHS Kommentare deaktiviert für Monopolisten-Macht in der IT, den sozialen Medien und im Internet beschränken – oder Datenmissbrauch unterbinden?
Die technologische Entwicklung war schon immer ein zweischneidiges Schwert in der Geschichte der Menschheit. Die Kenntnisse und die Erfahrung in der Verarbeitung von Materialien ermöglichten immer wieder Fortschritts- und Arbeitserleichterungssprünge, die das Zusammenleben der Menschen erleichtern, aber ebenso erschweren konnten. Als Beispiel diene die Verarbeitung von Eisen/Stahl zum Werkzeug als Pflugschars oder zur Waffe als Schwert.
Das Beispiel ist übertragbar auf die Nutzung der Informationstechnologien (IT). Die Realisierung des Internets und der damit verbundene Mehrwert für die Menschen werden kaum bestritten. Die Digitalisierung der analogen Datenbestände ermöglichte eine bisher nicht gekannte Wissensvermittlung für alle Menschen, die die Zugangsmedien dafür besitzen und die Anwendung beherrschen. Vom Austausch von Informationen, beruflich wie privat, über die Teilnahme am weltweiten Handel sowie für die staatliche Verwaltung ergaben sich enorme Potenziale durch die Digitalisierung. Einerseits ermöglichen die IT und die Digitalisierung der Welt das Zusammenleben der Menschen und erleichterte ihre Teilnahme in den Bereichen Kultur, Gesundheit und Bildung/Wissenschaft. Für die Steigerung der Lebensqualität sowie für die gesellschaftliche Realisierung von Gleichheit, Freiheit, Solidarität bedeutet die Digitalisierung aller Lebensbereich universelle Entwicklungsaussichten. Andererseits blieb die „Zweischneidigkeit des Schwertes“ für die IT und die Digitalisierung bestehen – vor allem, weil Gier, Egoismus und Skrupellosigkeit Bestandteile der Bandbreite menschlichen Verhaltens sind. Der Streit über die Verfügbarkeit von Internet und Informationstechnologien und ihre Aneignung ließ nicht lange auf sich warten. Die Frage, wem gehört das Internet, wem gehören die Daten und die Technologien waren Gegenstand der Auseinandersetzungen von Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Staaten. Und welche Eigentumsmodelle kommen zur Lösung der Streitigkeiten zum Tragen?
Das Aus-Tarieren, welche Eigentumsform in der Frage der Digitalisierung und Datenverwertung zum Tragen kommt, ist bis heute nicht beendet! Der nächste Quantensprung – die Künstliche Intelligenz (KI) – ist zudem schon in vollem Gange.
Zudem kommt die Entwicklung des aktuellen Verständnisses von Eigentum ins Spiel, in dem weiterhin darum gestritten wird, welche Deutungsbestimmung zurzeit Niederschlag im Grundgesetz gefunden hat. Zwar steht im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Artikel 14 GG: „Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ (14.2 GG), in dem auf die soziale Pflicht des Eigentums verwiesen wird! Doch die Praxis wird anders gehandhabt.
Die Widersprüchlichkeit des Eigentumbegriffes spiegelt sich in den verschiedenen Theorien wider! Wer sich eingehender in die Komplexität der verschiedenen Theorien einarbeiten will und sich eine Übersicht verschaffen will, findet im Buch der Autoren Niklas Angebauer und Tilo Wesche „Theorien des Eigentums“ leicht verständliche Informationen. Immer aber geht es um die Antwort auf die Fragen wie: Wem gehört die Natur? Wem gehört die dingliche Welt, wem der Mond, oder der Mars? Wer darf wie über Boden, Immobilien und Daten verfügen und mit welchen Rechten?
Letztlich handelt der Streit darum, was und wie wird Eigentum verstanden. Im Grundgesetz wird Eigentum als Rechtsverhältnis zwischen Personen hinsichtlich konkreter Güter verstanden. Es sind jedoch auch pflichtbewehrte Rechte zu beachten, wie „sein Gebrauch soll zum Wohle der Allgemeinheit dienen“! Was unter konkrete Güter verstanden wird – ob auch geistiges Eigentum, virtuelle Daten etc. dazugehören – ist wiederum Gegenstand der gesetzlichen Festlegung.
Gesetze werden allerdings von Menschen gemacht, die in der Demokratie sind Abgeordnete und Angehörige der Legislative damit beauftragt. Dass der Lobbyismus der jeweiligen Interessensvertretungen mittels ungleicher Finanzausstattungen darauf größeren Einfluss nimmt, der nicht immer im Sinne der Allgemeinheit wirkt, ist eine leidige Erfahrung für das Gemeinwesen! Gesetze in anderen Staatsformen wie Diktaturen sind nochmals deutlich weniger gerecht und weniger am Gemeingut-Gedanken orientiert, und sind für den Missbrauch besonders anfällig.
Heute besteht allem Anschein nach eine Einigkeit im juristischen Verständnis, in dem drei Eigentumsformen vorherrschen: Privateigentum, Gemeineigentum und staatliches respektive öffentliches Eigentum. Dieses Verständnis wird auch auf die Digitalisierung und die Fragen, wem gehören die Daten angewendet. Die politisch oft unterstützte Privatisierung sämtlicher Lebensbereiche – vor allem durch Unternehmen strategisch avisiert – hat sich auch im Umfeld der IT- und Datenverwertungs-Wirtschaft ausgeweitet. Ausgeschlossen davon bleiben das „Eigentum an Menschen“ (ob es versteckte Formen von Sklaventum denn och gibt, ist anzunehmen), das „Eigentum an den Menschenrechten und Grundrechten“, sowie an allen öffentlichen Ämtern – Kanzler, Präsident etc.- die nicht vererbbar sein können (auch wenn oft genug dies wieder versucht wird)!
Freiheit, ohne die Freiheit des anderen mitzudenken und zu beachten, ist Unterdrückung
Da Eigentum ein durch das Menschenrecht auf Freiheit bestimmtes „Recht auf Selbstbestimmung “ umfasst, und das Bestandteil sowohl der Menschenrechte als auch des Grundgesetzes ist, kommt der erste Widerspruch auf, da die Menschen ohne Eigentum an Boden, Immobilien, wissenschaftlichen Erkenntnissen und deren geistigem Eigentum ebenso ein „Recht auf Freiheit“ haben. Sie werden durch die Eigentumsgesetze eingeschränkt in ihrer Freiheit! Diktatoren, die geopolitische Kriege anzetteln, schränken durch diesen Missbrauch ihrer Freiheit die der angegriffenen Menschen ein. Unternehmen und ihre „Freiheit“, Wasserrechte zu erwerben, verhindern durch ihre Geschäftstätigkeit (weil dubiose Aneignungs- und Verwertungsrecht-Verträge) das Recht auf Zugang und Zugriff von Wasser als Menschenrecht zu realisieren, ohne dafür zahlen zu müssen! Autokraten, wie Trump, die mit Willkürmaßnahmen von Zöllen ihre Machtausweitung durch Erpressung weltweit die Freiheit der Milliarden davon betroffenen Menschen einschränken, missbrauchen ihr Amt, auf das sie kein Eigentumsrecht oder Anspruch hätten, in dem sie einen Eigentumstransfer ohne Zustimmung der Bevölkerungen der erpressten Staaten erzwingen wollen. (Ukraine und seltene Erde!)
Privatisierung der Grundbedürfnisse versus Menschenrechte
Mit dem Neoliberalismus ist vor allem das Grund-Recht auf Wohnen durch die Privatisierung diese Eigentumsform zu einem Spekulationsobjekt mit besonderer Unterstützung der politischen Verantwortlichen eingeschränkt worden. Institutionelle Eigentümer an Wohnungen treiben die Maximierung der Rendite durch Mieteinnahmen zum großen Nachteil der sozialen Ruhe in die Höhe. Die unternehmerische Freiheit des Eigentums an dem Gut, das zugleich ein Menschenrecht beinhaltet, wird über die Freiheit und das Menschenrecht auf bezahlbares Wohnen gestellt. Der Staat, der dies zulässt, kommt seiner Verpflichtung auf Durchsetzung des Allgemeinwohls nicht durch!
Zerschlagung der Monopolisten-Unternehmen in der IT- und Datenverwertung
Die Entwicklung zur Monopolstellung durch die Vereinnahmung von Gütern, vor allem den geistigen wie virtuellen, besonders in der Form von digitalen Daten der Menschen führt zur existenziellen Fragen: „Wem gehören die Gesundheitsdaten des Einzelnen, wem die Bildungsdaten, wem die Daten der persönlichen Lebensgewohnheit, wem die Daten über Vermögen und Eigentum an Boden, Immobilien, Barwertvermögen und sonstigen Sachwerten?“
Die reale Praxis der Datensammelfirmen und der IT-Unternehmen – von Google über Meta, Amazon, Microsoft, Apple und Konsorten bis zu den Geheimdiensten sind Ausdruck eines menschenfeindlichen Verwertungsgedankens der persönlichen Daten, der das Menschenrecht auf Freiheit und Unantastbarkeit des privaten Lebens einschränkt und missachtet.
Der Politiker – aus: Wir Negativen, in: „Die Weltbühne“, 13. März 1919, Nr. 12, S. 279
Relative Realitäten
Werden Produkte in Serie gefertigt, können viele Anwender bestätigen, dass die Bandbreite der Verarbeitung zu deutlich unterscheidbaren Qualitäten führt. Diese Erfahrung in gesicherten Ergebnissen nachvollziehbar zu machen, gelingt bei frischen Lebensmitteln am einfachsten. Denn es liegt in der Natur der Sache, dass zwar 250 Gramm Kabeljau schon in der Menge nicht immer der aufgedruckten Gewichtsinformation entspricht, aber besonders abweichend und unterschiedlich sein können, weil nicht jeder Kabeljau wie ein Ei dem anderen Kabeljau geschmacklich gleicht. Ist halt Natur. Die vielen Variationen und Abweichungen allen Lebendigen lassen nur den Naivling etwas anderes erhoffen.
Bei einem technischen Produkt wie einem Objektiv, das in Serie gefertigt wird, ist die Erwartung deutlich höher, dass zum Beispiel ein Fotoobjektiv vom selben Hersteller mit gleichen Ausstattungsmerkmalen dem anderen nicht nur im Aussehen, sondern auch in der Leistung verifizierbare gleiche Ergebnisse bringt. Nun ja, der Wunsch bleibt auch bei technischen Produkten Vater des Gedanken. Auch hundertstel Millimeter Abweichungen beim Zusammenbau der optischen und mechanischen Einzelteile eines solchen technischen Produktes werden Streuungen bei der Qualität der Ergebnisse bringen. Zudem wird der Hersteller eine Abwägung zwischen den Kosten der Qualitätssicherung und der zumutbaren Streuung bei den Ergebnissen vornehmen. Je näher die Fertigung an die absolute Qualität reicht, umso höher die Kosten.
Was für ein Ti(c)ker ist der Poli-tiker?
Die Frage nach der Qualitätsstreuung bei Politiker darf weniger technisch, dafür eher real-satirisch verstanden werden. Obwohl aktuell diese Fragestellung nach der menschlichen, ethischen und moralischen Qualität sich aufdrängt, wenn der Blick unbestechlich und intensiv auf die Inhaber der jeweiligen Regierungsmacht gerichtet wird.
Wer sich die Reihe der Regierungs-Chefs und -Chefinnen anschaut, den schüttelt sowohl das Grauen, wie auch das Zwerchfell aufgrund der Figuren: Trump, Putin, Orban, Erdogan, Kim Jong-un, Netanjahu, Meloni und nach der gewonnenen Präsidentschaftswahl in Polen neu – Karol Nawrocki!
Im Denken und Handeln sind grundsätzlich die gleichen Ideen der Staatsführung durch Unterdrückung und Ausschaltung der Gewaltenteilung als gleiche Vorgehensweisen beobachtbar, in dem autoritäres, menschenfeindliches, gewalttätiges und anti-demokratisches Handeln zur Machtausübung und zum Machterhalt alltäglich Usus ist, von dem schon Kurt Tucholsky schrieb:
„Der Mensch ist ein politisches Geschöpf, das am liebsten zu Klumpen geballt sein Leben verbringt. Jeder Klumpen haßt die andern Klumpen, weil sie die andern sind, und haßt die eignen, weil sie die eignen sind. Den letzteren Haß nennt man Patriotismus.“ – S. 890 Tucholsky – in: Die Weltbühne 1931
Dass auch in Deutschland die Menschen sich fragen, wie groß die Qualitätsstreuung bei den eigenen Regierungsmitgliedern und den Politikern im Parlament ist, wenn als Merkmale der Sachverstand, die Ethik und Moral, die Beachtung des Grundgesetzes und die Verteidigung der Demokratie gegen die inneren und äußeren Feinde der offenen Gesellschaft in den Blick genommen werden?
Anlässe gibt es zuhauf beim Selbstverständnis der AfD in Sachen Demokratie. Oder beim CSU-Innenminister Dobrindt, der ein wenig Trumpsche Ignoranz der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Gerichte durch Umgehung der Urteile und des Verbots der Zurückweisung von Migranten an der Grenze praktiziert!
Dass Wiederholungstäter wenig Einsicht zeigen, das betrifft die AfD im Besonderen und lässt sich beim Innenminister Dobrindt ebenfalls belegen, der schon als Verkehrsminister in der Merkel-Kanzlerschaft III von 2013-2018 mit der PKW-Maut für Ausländer gegen EU-Recht bewusst verstoßen hat. Sein Nachfolger im Amt Andreas Scheuer (ebenfalls CSU) setzte den von Dobrindt begonnenen Rechtsverstoß dann in Kraft und verursachte ein Urteil durch den EU-Gerichtshof mit einem Gesamtschaden von 560 Mill. € für Deutschland.
Die Gesinnung und die geplanten Mittel „entheiligen jeden Zweck!“ – Und das zum wiederholten Male!
Da kann nur mit Erich Kästner drauf geantwortet werden:
Der Zweck sagt ihr, heiligt die Mittel?Das Dogma heiligt den Büttel?Den Galgen? Den Kerkerkittel?Fest steht trotz Schrecken und Schreck:Die Mittel entheiligen den Zweck!“