Johannes von Heinsberg – Bildsprache – Wortsprache

Fotografie und Philosophie – Sehen und Erkennen

24. Juni 2025
von JvHS
Kommentare deaktiviert für Meinungsfreiheit im Grundgesetz – in welcher Form noch legitim? Pressefreiheit auch für Demokratiefeinde?

Meinungsfreiheit im Grundgesetz – in welcher Form noch legitim? Pressefreiheit auch für Demokratiefeinde?

Besteht die Gefahr, den Geist der Autoren von Art. 5 GG, nicht mehr zu verstehen und gerecht zu werden? Meinungen sind keine Tatsachen. Tatsachen sind keine Edelsteine ethischen Verhaltens. Und Fakten führen nicht immer zur vollständigen Beschreibung der Realität als Grundlage von Erkenntnis, Wissen und Handlungsfähigkeit! 

Meinungsfreiheit ist ein wichtiger Baustein unserer Verfassung und des darauf aufbauenden Zusammenlebens in einem Rechtsstaat. Meinungsfreiheit gehört zu den Kommunikationsgrundrechten (Meinungs-Informations-Presse-Rundfunk- und Filmfreiheit) und ist in Art. 5 GG festgeschrieben. Die Autoren des Grundgesetzes formulierten zum Beispiel den Art. 5 GG auch, um den Staat daran zu hindern, die Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit einzuschränken. Die Autoren des Grundgesetzes haben die Erlebnisse mit der gerade einige Jahre zuvor besiegten Nazi-Diktatur nicht vergessen und welche Folgen die Einschränkungen der Kommunikationsgrundrechte in 12 Jahren Terrorherrschaft gehabt hatten.

Und die Autoren des GG haben Recht gehabt, die Meinungsfreiheit verfassungsgemäß zu verankern!  Wer die aktuellen Diktaturen und Autokratien betrachtet (von Russland, Ungarn, Türkei, China und viele andere Staaten), wird bemerken, wie die Meinungs-, Presse-, Rundfunk- und Informationsfreiheit in den Unrechtssystemen sofort eingeschränkt wurden unter den Autokraten Orban, Erdogan und Putin. Doch was noch nicht beachtet wurde bei der Formulierung des Art. 5 GG ist die Möglichkeit, dass auch einzelne Parteien oder Konzerne diese Freiheit manipulieren und ins Gegenteil verkehren können!

Einer der aktuellen Fälle der Verbreitung rechtsradikaler Gesinnung ist der Herausgeber des Magazins „Compact“ mit seiner Compact GmbH.

Dieses „Presse-Unternehmen“ ist ein Paradebeispiel dafür, dass unter dem Deckmäntelchen der Pressefreiheit die Demokratie angegriffen wird. Der Fall des Magazins „Compact“ und der Compact GmbH – und dessen Aktivitäten wurde 2021 vom Verfassungsschutz  als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun mit seinem 6. Senat die Entscheidung im Hauptsacheverfahren getroffen, dass die inhaltlichen Aktivitäten des rechtsextremen Verbreitungsmediums zwar „… nach seinem eigenen Selbstverständnis eine politische Agenda verfolge, Veranstaltungen sowie Kampagnen organisiere und sich als Teil einer Bewegung verstehe, für die er auf eine Machtperspektive hinarbeite“,  aber dennoch weiter machen darf. Während der Vorsitzende Richter Kraft verlauten ließ, dass das Grundgesetz selbst den „Feinden der Freiheit“ die Meinungs- und Pressefreiheit garantiere, posaunte der Macher Jürgen Elsässer seine Meinung in die Welt, dass sein Magazin „Compact“,  „das Sturmgeschütz der Demokratie“ sei. 

Meinungsäußerungen sind zunächst subjektiven Maßstäben zugrunde liegende Denk- und Handlungspositionen. Die Bandbreite reicht von Geschmacksäußerungen – (schmeckt gut, sieht gut aus, ist schön aus der individuellen Sichtweise, geprägt  von der Sozialisation und über das sich ergebnislos streiten lässt) – über realitätsferne Bewertungen und Urteile als Handlungsgrundlage bis zur religiösen oder ideologischen Überzeugung und Gesinnung mit Ausschluss- und Bekämpfungszielen durch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.

Meinungen werden im Kommunikationsprozess geäußert zur Positions-Verortung,  mit Anspruch auf Wahrheit und Erkenntnisqualität, die über das Subjektive hinausgeht, sowie eingesetzt wird mit dem Ziel, die Realität gesinnungs- oder verantwortungsethisch zu beschreiben.

Dubiose Meinungen in der Gesellschaft zu Meinungs-Mehrheit zu verhelfen, die an die Stelle von Tatsachen und evidenten Fakten gestellt werden, das lässt sich heute über die Plattformen der sozialen Medien mit wirksamen Manipulationen leicht bewerkstelligen.

Meinungen sind keine Tatsachen

Meinungen enthalten a priori keine legitimen Handlungsaufträge, daraus Tatsachen zu machen! Die Meinung zu vertreten, es wäre in die persönliche Entscheidungs-Freiheit gelegt, einen Mord zu begehen, ist verwerflich und strafwürdig! Meinungen dienen vielleicht als Motivation anzustiften und als Brandstifter zu handeln, jedoch wäre der Mord erst nach der Realisation ein Fakt oder Tatsache. Insofern sind Meinungen keine Tatsachen.

Tatsachen sind gegenüber Meinungen darin unterscheidbar, dass sie auch außerhalb des Einflusses der Menschen existieren und wahr sind. Physikalische Gesetze oder Mathematik-Regeln sind Tatsachen/Fakten oder auch, dass die Sonne scheint, die Planeten sich um die Sonne drehen und die Erde eine Kugel ist. Es besteht eine menschenunabhängige Realität! Tatsachen, in nachprüfbare Begriffe gefasst,  dienen den Menschen zur wissenschaftlichen Erkenntnis über die Welt, in dem sie nachprüfbare Kriterien beinhalten, um Objektivität zu belegen.    

Wahrheit entsteht immer dann, wenn subjektive Meinungen nicht behaupten, objektive Tatsachen zu sein. Tatsachen beinhalten eine objektive und nachprüfbare Wahrheit. Der Planet Erde ist eine Kugel und keine Scheibe. Nachprüfung ist empirisch, mathematisch wie auch physikalisch möglich. Wer die Meinung vertritt, die Erde sei eine Scheibe, hat keinen Anspruch auf Wahrheit. 

Die Meinung – die Erde sei eine Scheibe oder ein Gott habe die Schöpfung von Flora, Fauna und Menschen in 7 Tagen bewirkt –  ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wenn jedoch durch militärische, finanzielle, religiöse und politische Macht diese Meinung allen anderen Mitmenschen aufgezwungen wird, so ist diese Meinung dennoch keine Tatsache! Allerdings wird  so Meinungsfreiheit ad absurdum geführt und zum Instrument der Unterdrückung. 

Das Dilemma mit der Meinungsfreiheit – und diese jederzeit zu verteidigen – besteht darin, dass Meinungen in die Welt gesetzt und verbreitet werden, die manipulativ zu negativen, unterdrückenden und demokratiegefährdenden Haltungen und Handlungen führen! Ob dann jede Meinung zu tolerieren ist, bleibt höchst fraglich, wenn das Ziel ersichtlich wird, die Verfassung abzuschaffen, die diese Meinungsfreiheit garantiert? Es ist vor allem zu diskutieren und abzuwägen, wie diese Gefährdung zurückgedrängt werden kann!

Meinungen über abstrakte Begriffe, wie zum Beispiel die Frage, was „Freiheit“ sei, sind wesentlich schwieriger zu definieren, als die Frage: ist die Erde eine Kugel oder Scheibe?  „Freiheit“ wird fassbarer und wahrhaftiger, wenn die Definition lautet, dass Freiheit nicht besteht, solange nicht die Freiheit eines jeden anderen Menschen mitgedacht wird!  

Die Meinung zu verbreiten, Freiheit sei, sich jederzeit mittels Gewalt die eigenen Wünsche  zu befriedigen,  kann  daraus keinen Anspruch ableiten, so handeln zu dürfen und sich auf Art. 5 GG berufen zu können. Zur Bewertung – wie in einem solchen Fall die wehrhafte Demokratie vorgehen darf – dafür müssen weitere Kriterien hinzugezogen werden. Zum Beispiel das StGB (Strafgesetzbuch). 

Oder auch zum Beispiel moralisch-ethische Regelwerke wie sie Philosophen entwickelt haben. Meinungen bilden Haltungen (Gesinnungen) aus, wie um Fall „Compact“ und seine Unterstützung durch „Meinungsverbreitung“, für die AfD, die das Ziel hat, die Demokratie aufgrund ihrer Gesinnung in ein völkisch-nationales Unrechtssystems umzubauen. Das macht den  Art. 5 GG so schwierig, auch für alle „Feinde der Demokratie“ gelten zu lassen. 

Dass das Verbot der Verbreitung des Magazins „Compact“ nun vor einem Bundesgericht gescheitert ist, weil der Umweg  über ein „Vereinsverbot“ durch das Innenministerium in der vorherigen Bundesregierung versucht wurde, dieses auf dem Verwaltungsgerichtsweg zu erreichen, ist eine „Dummheit“ in Sachen Verteidigung der Demokratie, weil der  „Schuss nach hinten losgegangen“ ist. Allem Anschein nach wollte sich die damalige Ministerin damit eventuell profilieren.

Tricksereien aus dem „Dunstfeld“ der Ministerien als Mittel einzusetzen, um sich einen dubiosen Erfolg auf die Fahnen heften zu können, ist nicht nur bei Jens Spahn zuvor in Sachen „Corona-Masken“ schon ein Desaster gewesen. Der Schaden für unser demokratisches Land bleibt solange wiederholbar, wie Politiker (Minister und Staatssekretäre) in öffentlichen Ämtern nicht haftbar gemacht werden können! 

(Ergänzung vom 24.06.2025 20:00 Uhr): Das nun geführte BMG von der CDU-Ministerin Nina Warken lässt den Bericht der Sonderermittlerin aus der letzten Regierung in vielen Teilen schwärzen! Das hat mehr als nur ein Geschmäckle, die Vorgänge um die Corona-Masken-Beschaffung des Jens Spahn (CDU) als damaliger verantwortlicher Bundesgesundheitsminister und heutigem CDU-Fraktionsvorsitzenden zu schützen und „freizukaufen“! Der kritische Bericht der ARD lässt bei diesem „Amigo-Verhalten“ der Ministerin den aufmerksamen Beobachter nur den Kopf schütteln! Schon mal darüber nachgedacht, werte Ministerin,  dass Ihre Argumente für die Schwärzungen zum Schutz von „Geschäftsgeheimnissen“ oder dem „Personenschutz“ nicht glaubwürdig erscheinen, und so  den Respekt für die Politiker weiter sinken lässt? Aufklärung geht anders. Verantwortungsethik auch! Und Verantwortung zu übernehmen für den materiellen Schaden. wäre mal ein positives Zeichen! Aber so läppisch alles beiseite schieben, das lässt den Ruf nach Haftung durch den Verursacher wieder deutlich lauter werden!) 

Die Ambivalenz der Meinungsfreiheit zeigt sich zudem in der Frage, ob zum Schutz der Demokratie und des Grundgesetzes nicht aufgrund solcher destruktiven Meinungsinhalte die „Meinungsfreiheit“ partiell in den sozialen Medien zu beschränken ist – sprich zu zensieren, die sich mit ihrem Inhalt als Feind der offenen Gesellschaft zu erkennen gibt?

Eventuell ist dieser Weg dann allerdings nur ein Herumdoktern an den Symptomen, anstatt die Gefahr einzudämmen und zum Beispiel ein Parteiverbot für Parteien wie die AfD gerichtlich herbeizuführen.

Version 2 des Textes!

21. Juni 2025
von JvHS
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Arroganz und Doppelzüngigkeit in Politik und Wirtschaft – Völkerrecht und Menschenrechte werden ignoriert

Die Aggressionen der Arroganz á la Trump, der Jargon der Doppelzüngigkeit á la Putin, die Unfähigkeit zur Empathie bei den Egomanen aus Politik und Wirtschaft– wir erleben es täglich.

Da mag das Geschwätz der Heimatideologen á la Reichsbürger, AfD-Höckes und Weidel durchschaut werden, die Ruchlosigkeit weitet sich dabei aus und der Hass  der Brandstifter wie der ausführenden Söldner auf den Straßen überschreitet jede rote Linie. 

Das Völkerrecht als vertragsgebundenes Rechtsbündnis zwischen den Staaten wird verstanden als  Internationales Öffentliches Recht, welches  auf der Charta der Vereinten Nationen und das in ihr niedergelegte allgemeine Gewaltverbot beruht, sowie als Völkergewohnheitsrecht auch über die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen (UNO) hinaus verbindlich ist und jedem Staat etwa einen Angriffskrieg verbietet. Dieses Recht wird  aktuell von willkürlich agierenden Regierungen ignoriert und gebrochen. 

Das Dilemma des Völkerrechts besteht vor allem darin – in dem für jedes Individuum als Teil des jeweiligen Staates und als Teil des Völkerrechts vor allem im Rahmen der Menschenrechte-Beachtung der Schutz des Völkerrechts zu gelten hat, der jedoch viel zu selten aktiviert wird, in dem Angriffskriege begonnen werden (Russland gegen die Ukraine)  – dass zwar mit dem Internationalen Strafgerichtshof für Einzelpersonen (z.B. Putin) eine juristische Instanz besteht, die den Bruch des Völkerrechts verurteilen kann, jedoch eine Durchsetzungsinstanz in Form einer weltweit agierenden Exekutivkraft (Polizei) fehlt, um die Urteile im Falle von Völkerrechtsverbrechen (VölkermordVerbrechen gegen die MenschlichkeitKriegsverbrechen und dem Verbrechen der Aggression z,B. Hamas-Terror gegen Zivilisten der Israelis) vollstrecken zu können. 

Ein weiteres Dilemma besteht darin, dass es zwar die Vereinten Nationen (UNO) gibt, aber diese sind im Rechtssinne nur ein Verein von Staaten, nicht eine Vertretung der Menschheit als solcher. Die Menschheit als solche existiert zurzeit für das Völkerrecht gar nicht.

Dieser Widerspruch ist vor allem zu beseitigen, ansonsten wird es kaum Veränderungen geben, welche die Gefährdungen für die gesamte Menschheit (Klima, Verseuchung der Meere, Privatisierung der Wasserrechte) beseitigen respektive notwendige Maßnahmen dagegen ermöglichen! Staaten, welche die Klimakonvention nicht unterschreiben, handeln grundsätzlich nicht rechtswidrig, wenn sie klimaschädliche Gase emittieren; Staaten, welche die UN-Seerechtskonvention nicht unterschreiben, können ihren Müll beliebig in internationale Gewässer versenken – denn das Klima und auch die Hohe See gehören niemandem. Dennoch werden immer wieder Ressourcen, welche der gesamten Menschheit gehören, durch Staaten oder Wirtschaftssubjekte (Konzerne) vereinnahmt und ausgebeutet. Die Forderung, die Menschheit als Völkerrechtssubjekt anzuerkennen, würde bedeuten, das Völkerrecht auf eine neue und weitreichendere Stufe zu heben. 

Gegen die Unterdrückung und Ausbeutung und Heuchelei der Herrschaftssysteme (Diktaturen, religiöser wie ideologischer Art) haben die Menschen sich immer gewehrt. Und dass es bei den zahlreichen Aufständen nicht nur um isolierte Ungerechtigkeiten ging, sondern um einen Widerstand gegen die Herrschaft von Unrechtssystemen als solche, war schon in uralten Schriften historisch belegt und die Menschen mussten weltweit temporär als unmenschliche Realität immer wieder zu ertragen. (Quelle: Wikipedia

Die Kinderhymne Bertold Brechts nochmals in Erinnerung zu rufen, ist durchaus notwendig zur Denkanregung, über das, was zurzeit auch aus deutschen Mündern entflieht „Drecksarbeit leisten-Spruch“ von Kanzler Merz: 

Anmut sparet nicht noch Mühe
Leidenschaft nicht noch Verstand
Daß ein gutes Deutschland blühe
Wie ein andres gutes Land.

Daß die Völker nicht erbleichen
Wie vor einer Räuberin
Sondern ihre Hände reichen
Uns wie andern Völkern hin.

Und nicht über und nicht unter
Andern Völkern wolln wir sein
Von der See bis zu den Alpen
Von der Oder bis zum Rhein.

Und weil wir dies Land verbessern
Lieben und beschirmen wir’s
Und das Liebsten mag’s uns scheinen
So wie andern Völkern ihrs.

Bertolt Brecht

 

20. Juni 2025
von JvHS
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Im „Vormärz“ – im „Nachmärz“ – in der „Voll-Merz“-Phase

Als „Vormärz“ wird – je nach Einschätzung der Historikerverortung – die  Epoche zwischen dem Wiener Kongress 1815 und der Revolution 1848 verstanden. Die Ergebnisse des „Wiener Kongresses“ waren im Wesentlichen die Wiederherstellung der alten Ordnung und der Machtverhältnisse für die Monarchien Preußen, Russland und Österreich wie vor Napoleons-Herrschaft – auch Restauration genannt. Vor allem erfolgte in dieser Epoche für die genannten Länder der langsame Wechsel vom Agrarstaat zum Industrie-Zeitalter. Kulturell wurde dieser Zeitraum von 30 Jahren als „Biedermeier“ benannt, weil der Rückzug ins Private die Folge der staatlichen Repressionen war.

Für das Jahr 2025 ist – mit satirischem Zungenschlag –  der Zeitraum Januar und Februar bis zur neuen Bundestagswahl mit dem Kanzler-Kandidaten Friedrich Merz (CDU) auch als „Vormärz respektive Vor-Merz“ benennbar. Auch für diese Epoche begann die „Wiederherstellung der konservativen Ordnung und Machtverhältnisse“, wie es unkonkret im neuen Koalitionsvertrag niedergeschrieben wurde, die mit der Konstituierung  des 21. Deutschen Bundestages am 25. März 2025 ihren Anfang nahm.

Der „Nachmärz“ bezeichnet – ebenfalls satirisch angehaucht – den Abschluss der Koalitionsverhandlungen und die Wahl von Friedrich Merz (im „Nachmärz-Zeitraum“ am 06. Mai) zum Bundeskanzler.

Es dauerte nur wenige Wochen, bis Deutschland schon in der „Voll-Merz“-Phase angekommen ist. Die Ambivalenz der Kanzlerfähigkeit von Friedrich Merz zeigt sich in der Bandbreite der Ereignisse vom Treffen mit dem Autokraten und Zollwürfel-Fanatiker Donald Trump (US-Präsident) einerseits, und der undiplomatischen Sprache des Kanzlers Friedrich Merz mit seinem Satz beim G7-Gipfel zum Angriff Israels auf den Unrechtsstaat Iran: Das ist die Drecksarbeit, die Israel für uns alle macht.“

Nun ist aufgrund dieser Aussage eine Strafanzeige gegen den Bundeskanzler Friedrich Merz gestellt worden, weil er nach Einschätzung der Antragssteller aus Schauspieler, Journalisten, Unternehmer, Verleger, Publizisten und Herausgeber gegen die Artikel  9, 25 und 26 des Grundgesetzes verstoßen habe. Die Veröffentlichung dieser Absicht einer Anzeige beim Generalbundesanwalt und die Staatsanwaltschaft Berlin wird auf dem „politischem Blog“NachDenkSeiten (Herausgeber Albrecht Müller) angekündigt.  

Die Leser dieses Beitrages mögen sich ihre eigenen Meinungen bilden zum Tatbestand. 

Feststellbar ist jedoch, dass es zur Demokratie gehört,  „Meinungsfreiheit“ praktizieren zu können, ohne dass Repressionen durch den Staat gegen die Meinungsträger erfolgen! Das unterscheidet die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland von den autokratischen und diktatorischen Unrechtssystemen auf der Welt, ebenso wie von der Zeit der Restauration und des Vormärz im Zeitraum 1815-1848.

Allerdings entwickelten sich die ersten demokratischen Bewegungen  in der ersten Hälfte des 19.Jh. (Hambacher Fest – 1832), um die Gedanken und Ansätze der Französischen Revolution (1789) von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit in einer Demokratie als Staatsform zu realisieren.

Heute erleben wir schon wieder global die Gegenbewegung der Anti-Demokratie, die  allem Anschein nach die „Begeisterung“ für Unrechtssysteme bei Teilen der Gesellschaften in den USA, der EU und anderswo  widerspiegelt! Die Gefahr für Deutschlands Demokratie ist mit der AfD greifbar geworden. Da sind die sprachlichen Entgleisungen des Bundeskanzler Merz nicht gerade hilfreich. Die Feinde der offenen Gesellschaft sind schon auf dem Vormarsch.

Sich einer Anzeige – von welcher kleinen Gruppe und „nachdenklicher Verortung“ auch immer diese erfolgt – stellen zu müssen, ist absolut unnötig und kontraproduktiv! Und mit Verlaub, Herr Bundeskanzler Merz, sie grenzt an Arroganz im Amt!

 

18. Juni 2025
von JvHS
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Gefragt sind Vernunft, Empathie und Handeln mit Bedacht! Politik heißt handeln, ohne Gier nach Macht!

„Sollte Politik jemals ein hohes Ziel gehabt haben, dann bleibt angesichts der Realität der aktuellen Politik nichts als Ironie und Satire übrig! Für manche Politiker und Regierung jedoch nichts als Abscheu! (JWB)

Kein Tischgebet – als Stoßgebet für die Demokratie reicht´s vielleicht!

  • Jedes Mal zu hören! Wir wünschen uns den Frieden!
  • Gesetze werden gemeinsam entschieden.
  • Vom Volk gewählt, entscheidet das Parlament,
  • Für Dekrete gibt es kein Argument! 

 

  • Nationalgarde und Matrosen, 
  • im Einsatze gegen Demokraten und die Arbeitslosen.
  • Daneben stehen Banausen. Neugierige. Der Mob.
  • Der Exekutiv-Gewalt ein deutliches – Stop! 

 

  • Die Spaltung im Parlament, ist wie ein Spiegel des Landes!
  • Darin ist auffällig, nur Vertreter des reichen Standes!
  • Werden sie dem einfachen Volk das Leben verdrießen?
  • Hej, Volk- geht trotzdem wählen und nicht schießen!

 

  • Tretet die Freiheit nicht in die Gosse,
  • Rückt ab vom gewaltbereiten Trosse.
  • Wir brauchen Vernunft, sonst verlieren wir sie:
  • Die Demokratie – !

JWB 

 

 

17. Juni 2025
von JvHS
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Thomas Mann – verstehende Aufnahme der Texte aus dem Blickwinkel von Philosophen des 20. Jh. (Teil 2)

Thomas Mann Geburtstag – am 06. Juni 2025 vor 150 Jahren (Teil 1)

Die Bandbreite der Interpretationen, wer Thomas Mann gewesen sei, reicht von literaturkritischer Rezeption über die Analyse der Bürgerlichkeit als tragende bis tragische Säule der deutschen Gesellschaft bis zur Verortung des politisch-philosophischen Menschen Thomas Mann als Literat.  

Thomas Mann als Autor und Literat

Thomas Mann beschreibt in seinem Roman „Die Buddenbrooks“ den Verlauf einer großbürgerlichen Familie vom Aufstieg eines kaufmännischen „Start-Up“ in der zweiten Hälfte des 18ten Jahrhunderts (1768) bis zum Verfall und Niedergang zum Beginn der Gründerzeit nach der Proklamation des deutschen Kaiserreichs 1871.

Autor: Dr. Bernd A. Weil; This file is made available under the Creative Commons CC0 1.0 / You can copy, modify, distribute and perform the work, even for commercial purposes, all without asking permission.

Die Familie „Buddenbrook“ steht exemplarisch für die handelnden Figuren der Generationen, die von der Energie wie auch dem Glück und Geschick des Unternehmensgründers profitieren, der ein Vermögen erwirtschaftet, welches den gesellschaftlichen Status zur „Elite und den Honoratioren zu gehören“ bewirkt, jedoch schon durch die Nachfolge des ersten Erbens,  der den Wohlstand nur verwaltet, der Absturz eingeläutet wird. 

Bis heute ist dieser Verlauf eines familiären, vermögenden Lebensreigens nicht selten nachvollziehbar.  Aufgrund der sich wandelnden Umstände des Fortschritts und der Fähigkeiten, die notwendig sind, Vermögens-Wachstum zu erreichen, sind die Fußstapfen des Vorgängers oft zu groß. So zerrinnt nicht selten das Vermögen in den Händen der Nachfolger. Insbesondere, wenn Vermögen zur Selbstdarstellung genutzt werden oder der Verantwortungsdruck, ungeliebte Positionen einnehmen zu müssen, eine andere Lebensgestaltung verhindert.

Mit jeder Nachfolge-Generation wächst auch die Gefahr der Selbst- und Fremdtäuschung, so dass das Vermögen der Vorgänger verloren geht  nach dem Motto,  „wie gewonnen, so zerronnen“ und damit den Niedergang und das Versagen der nachfolgenden Generationen bezeugt. Auch wenn die Umstände und die Mittel heute andere sind, sowie der Verlauf von Aufstieg bis Niedergang aufgrund der heutigen Schnelligkeit keine Generationen mehr benötigt: die Struktur des Verlaufs bleibt die gleiche! Die Charaktere, die Thomas Mann literarisch zeichnete, agieren auch heute noch vergleichbar. Denn die Menschen lernen nur selten aus der Geschichte, lassen dabei die Erfahrungen der Vorgänger außeracht, wiederholen die gleichen Fehler und machen dann zwangsläufig die gleichen leidvollen Erlebnisse.

Thomas Manns Werk „Die Buddenbrooks“ könnte Leid vermeiden helfen, wenn die daraus möglichen familien- und gesellschaftsgeschichtlichen Erkenntnisse zu Vernunft, Wissen und Entscheidungsfähigkeiten im Sinne ethisch-moralischer Reife als Demokraten und Verteidiger der freien und offenen Gesellschaft bei den Menschen führen würden.   

Der Autor Moritz Rudolph verweist in seinem Text „Wer war Thomas Mann? Sechs philosophische Deutungen“ indirekt auf die Vielschichtigkeit Manns, in dem die unterschiedlichen Ansichten bekannter Philosophen-Innen angerissen werden, wie sie Thomas Mann wahrgenommen haben – auch in seiner literarischen Selbstdarstellung des Alter Egos im Roman „Die Buddenbrooks“.

Georg Lukács, der ungarische Philosoph und Literaturkritiker, sah in Thomas Mann den Autor des Bürgertums, welches Mann in seiner ganzen Problematik darstelle, „…freilich geht dieses Portraitieren des deutschen Bürgers der Gegenwart (1945! als Lukács den Text schrieb) nur bis zur vorfaschistischen Zeit, das Bild des faschisierten oder des gegen den Faschismus kämpfenden Deutschen kommt – vorläufig – im Werk  Thomas Manns nicht vor“.

In seinem Beitrag „Auf der Suche nach dem Bürger“ zum 70sten Geburtstag von Thomas Mann beschreibe der Kommunist Lukács den „Dichterphilosophen“ – wie folgt:

„In den Romanen und Erzählungen treten lauter schlingernde Bürgerfiguren auf, die mit Krankheit, Tod, Sehnsüchten nach unstetem Leben oder Abstiegsängsten konfrontiert sind. Nur selten gelingt die Balance. Darin sieht Lukács eine „Wirklichkeitstreue, ja Wirklichkeitsandacht“, die das spätbürgerliche Zeitalter ungeschönt zeigt. Anders als Goethe formuliere Mann keine Utopie, keine falsche Versöhnung mit der Wirklichkeit.“ (Quelle: philomag)

Eine andere Quelle beschreibt Thomas Mann als Autor wie folgt:

„Thomas Mann gehört zu denjenigen, die zwischen Ironie und Humor nicht scharf unterscheiden. Er benutzt in seinen Romanen häufig die Rolle des Erzählers zur  ironischen Distanzierung von der eigenen Position und erreicht auf diese Weise einen «ironischen Objektivismus der Epik».

Ironie bedeute  für ihn Abstand, Vorbehalt, Freiheit. Es sei jedoch mit «eine Ironie des Herzens, eine liebevolle Ironie» gemeint. Sie bezeichne ein künstlerisches Prinzip, zugleich aber auch den menschlichen Zwiespalt dessen, der zugleich Bürger und Künstler sein muss.

Neben Lukács stellt Moritz Rudolph die Blicke der Philosophen  auf Thomas Mann vor: die Philosophin und Germanistin Käte Hamburger sehe in Mann den Romantiker,  Siegfried Marck  den neuhumanistischen Optimisten, Wolfgang Harich den „Antifaschisten“, Hans Blumenberg Mitschüler von Thomas Mann am gleichen Gymnasium, sehe in Mann den postmodernen Autoren, der sich „die bedrückende Welt vom Leibe halte“ und last not least formuliere Reinhard Mehring, dass Thomas Mann das „Erbe Platons“ berücksichtige, der sich dem Guten, Schönen und Wahren verpflichtet fühle!

Dass Thomas Mann einen Wandel vom Monarchie-Anhänger bis zum Demokraten und Hitler-/Nazi-Gegner durchlebte, ist nachvollziehbar auch durch seine Rundfunkansprachen an die Deutschen

Ein Bekenntnis zur Demokratie – die der Weimarer Republik – erfolgte im Gegensatz zu seinem Bruder Heinrich Mann erst spät! Während Heinrich Mann in seinem Werk „Der Untertan“ mit der Verherrlichung des Kaisers und dem Kadavergehorsam der Bürgerlichen gegenüber dem Adel deutlich kritischer und realistischer die Monarchie beschrieb, auch weil der Protagonist des Romans „Der Untertan“, Fabrikerbe Heßling,  nach oben buckelt und nach unten tritt, romantisiert Thomas Mann in seinem Werk „Königliche Hoheit“ die erhoffte und erwünschte Entwicklung des Adels zur Verbrüderung mit dem Großbürgertum der erfolgreichen Unternehmen. Ein erträumtes „Happy End“, welches Thomas Mann noch 1909 beim Erscheinen des Romans verherrlichte und als realisierbare Vision verinnerlicht hatte. 

Eine grundverschiedene Wahrnehmung der Gesellschaft der Brüder Mann wie sie sich auch heute in der Spaltung der Gesellschaft zwischen den Anhängern der AfD als Antidemokraten und den Anhängern der Parteien der Mitte als Verteidiger der Demokratie und der offenen und freien Gesellschaft zeigt. Die tiefe Spaltung der Gesellschaft ist übertragbar auf die USA unter Trump als Autokrat oder auf einige rechtsextremistische und antidemokratische Parteien (PVV und Geert Wilders, NL; RN (Rassemblement National)  Marine le Pen / Fr; FdI (Fratelli d´Italia) Giorgia Meloni, I) in der EU!

Während Trump heute die US-Demokratie an den Rand der Zerstörung bringt, in dem er seine Gier nach Reichtum und Macht auslebt, kämpfte Thomas Mann 1939 als Emigrant in den USA für den „Sieg der Demokratie!“ Welche Ironie, die sich in dieser zeitgeistigen Entwicklung zeigt! Denkbar, dass Thomas Mann heute auch gegen Trumps destruktiver Zerstörung der US-Demokratie Ansprachen halten würde!

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