Johannes von Heinsberg – Bildsprache – Wortsprache

Fotografie und Philosophie – Sehen und Erkennen

6. Juni 2025
von JvHS
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Neues Wachpersonal? Grenzschutz? Eigentumssicherung? Verteidigung der Freiheit?

Du kommst hier nicht rein! 

Neues Wachpersonal? Grenzschutz? Eigentumssicherung? Verteidigung der Freiheit? – Wir wissen es nicht! BlackRock und Blackstone kümmert es nicht!

Trump und Musk fetzen sich zurzeit um die Macht über die bankrotten US-Staaten und ihren Erhalt – und scheinen nicht  respektive nur an der eigenen, armseligen Zukunft interessiert zu sein. Wenn zwei neolibertäre US-Egomanen und Kapitalisten sich fetzen, freut sich China und Putin reibt sich seine Hände. 

Der „Mephistopheles“ der USA?

Merz macht sich Hoffnung in der nur ihm möglichen Verblendung. Und die Journaille spekuliert und schreibt – je nach Verortung, ob Verantwortungs- oder  Gesinnungsethik – ihre jeweils eigenen Narrative rauf und runter. Die Beschreibung der relativen Realitäten füllen die Seiten und TV-Minuten. 

Ich bin kein Nazi – nur Höcke-Fan!

Also im Westen nichts Neues!

Ergänzung

Dafür aber was zum Lesen:

Wo die Skrupellosigkeit der Vermögensverwalter ihre globalen Strategien der leistungslosen Vermögensvermehrung verkauft.

Die Objekte der Begierden – der Wohnungsmarkt und die Immobilien-Lobby

Das Tänzchen um die Macht – Musk gegen Trump

Hochschul-Bildung in den USA unter Trump nur gesinnungsgemäß, nicht aufgrund der Freiheit der Wissenschaften

Rodeo um die Macht in den USA wird zur Schlammschlacht

 

5. Juni 2025
von JvHS
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Monopolisten-Macht in der IT, den sozialen Medien und im Internet beschränken – oder Datenmissbrauch unterbinden?

Technologischer Fortschritt

Die technologische Entwicklung war schon immer ein zweischneidiges Schwert in der Geschichte der Menschheit. Die Kenntnisse und die Erfahrung in der Verarbeitung von Materialien ermöglichten immer wieder Fortschritts- und Arbeitserleichterungssprünge, die das Zusammenleben der Menschen erleichtern, aber ebenso erschweren konnten. Als Beispiel diene die Verarbeitung von Eisen/Stahl zum Werkzeug als Pflugschars oder zur Waffe als Schwert.

Das Beispiel ist übertragbar auf die Nutzung der Informationstechnologien (IT). Die Realisierung des Internets und der damit verbundene Mehrwert für die Menschen werden kaum bestritten. Die Digitalisierung der analogen Datenbestände ermöglichte eine bisher nicht gekannte Wissensvermittlung für alle Menschen, die die Zugangsmedien dafür besitzen und die Anwendung beherrschen. Vom Austausch von Informationen, beruflich wie privat, über die Teilnahme am weltweiten Handel sowie für die staatliche Verwaltung ergaben sich enorme Potenziale durch die Digitalisierung. Einerseits ermöglichen die IT und die Digitalisierung der Welt das Zusammenleben der Menschen und erleichterte ihre  Teilnahme in den Bereichen Kultur, Gesundheit und  Bildung/Wissenschaft. Für die Steigerung der Lebensqualität sowie für die gesellschaftliche Realisierung von Gleichheit, Freiheit, Solidarität bedeutet die Digitalisierung aller Lebensbereich universelle Entwicklungsaussichten. Andererseits blieb die „Zweischneidigkeit des Schwertes“ für die IT  und die Digitalisierung bestehen – vor allem, weil Gier, Egoismus und Skrupellosigkeit Bestandteile der Bandbreite menschlichen Verhaltens sind. Der Streit über die Verfügbarkeit von Internet und Informationstechnologien und ihre Aneignung ließ nicht lange auf sich warten. Die Frage, wem gehört das Internet, wem gehören die Daten und die Technologien waren Gegenstand der Auseinandersetzungen von Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Staaten. Und welche Eigentumsmodelle kommen zur Lösung der Streitigkeiten zum Tragen? 

Eigentum verpflichtet (§ 14 GG) – Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen!

Eigentumsformen und Eigentumsbegriffe

Das Aus-Tarieren, welche Eigentumsform in der Frage der Digitalisierung und Datenverwertung zum Tragen kommt, ist bis heute nicht beendet! Der nächste Quantensprung – die Künstliche Intelligenz  (KI) – ist zudem schon in vollem Gange.

Zudem kommt die Entwicklung des aktuellen Verständnisses von Eigentum ins Spiel, in dem weiterhin darum gestritten wird, welche Deutungsbestimmung zurzeit Niederschlag im  Grundgesetz gefunden hat. Zwar steht im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Artikel 14 GG: „Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ (14.2 GG), in dem auf die soziale Pflicht des Eigentums verwiesen wird! Doch die Praxis wird anders gehandhabt.

Die Widersprüchlichkeit des Eigentumbegriffes spiegelt sich in den verschiedenen Theorien wider! Wer sich eingehender in die Komplexität der verschiedenen Theorien einarbeiten will und sich eine Übersicht verschaffen will, findet im Buch der Autoren Niklas Angebauer und Tilo Wesche „Theorien des Eigentums“ leicht verständliche Informationen. Immer aber geht es um die Antwort auf die Fragen wie: Wem gehört die Natur? Wem gehört die dingliche Welt, wem der Mond, oder der Mars? Wer darf wie über Boden, Immobilien und Daten verfügen und mit welchen Rechten?

Letztlich handelt der Streit darum, was und wie wird Eigentum verstanden. Im Grundgesetz wird Eigentum als Rechtsverhältnis zwischen Personen hinsichtlich konkreter Güter verstanden. Es sind jedoch auch pflichtbewehrte Rechte zu beachten, wie „sein Gebrauch soll zum Wohle der Allgemeinheit dienen“! Was unter konkrete Güter verstanden  wird – ob auch geistiges Eigentum, virtuelle Daten etc. dazugehören – ist wiederum Gegenstand der gesetzlichen Festlegung.

Gesetze werden allerdings von Menschen gemacht, die in der Demokratie sind Abgeordnete und Angehörige der Legislative damit beauftragt. Dass der Lobbyismus der jeweiligen Interessensvertretungen mittels ungleicher Finanzausstattungen darauf  größeren Einfluss nimmt, der nicht immer im Sinne der Allgemeinheit wirkt, ist eine leidige Erfahrung für das Gemeinwesen! Gesetze in anderen Staatsformen wie Diktaturen sind nochmals deutlich weniger gerecht und weniger am Gemeingut-Gedanken orientiert, und sind für den Missbrauch besonders anfällig.

Heute besteht allem Anschein nach eine Einigkeit im juristischen Verständnis, in dem drei Eigentumsformen vorherrschen: Privateigentum, Gemeineigentum und staatliches respektive öffentliches Eigentum. Dieses Verständnis wird auch auf die Digitalisierung und die Fragen, wem gehören die Daten angewendet. Die politisch oft unterstützte Privatisierung sämtlicher Lebensbereiche – vor allem durch Unternehmen strategisch avisiert – hat sich auch im Umfeld der IT- und Datenverwertungs-Wirtschaft ausgeweitet. Ausgeschlossen davon bleiben das „Eigentum an Menschen“ (ob es versteckte Formen von Sklaventum denn och gibt, ist anzunehmen), das „Eigentum an den Menschenrechten und Grundrechten“,  sowie an allen öffentlichen Ämtern – Kanzler, Präsident etc.- die nicht vererbbar sein können (auch wenn oft genug dies wieder versucht wird)!

Freiheit, ohne die Freiheit des anderen mitzudenken und zu beachten, ist Unterdrückung

Da Eigentum ein durch das Menschenrecht auf Freiheit bestimmtes „Recht auf  Selbstbestimmung “ umfasst,  und das Bestandteil sowohl der Menschenrechte als auch des Grundgesetzes ist, kommt der erste Widerspruch auf, da die Menschen ohne Eigentum an Boden, Immobilien, wissenschaftlichen Erkenntnissen und deren geistigem Eigentum ebenso ein „Recht auf Freiheit“ haben. Sie  werden durch die Eigentumsgesetze eingeschränkt in ihrer Freiheit! Diktatoren, die geopolitische Kriege anzetteln, schränken durch diesen Missbrauch ihrer Freiheit die der angegriffenen Menschen ein. Unternehmen und ihre „Freiheit“, Wasserrechte zu erwerben, verhindern durch ihre Geschäftstätigkeit (weil dubiose Aneignungs- und Verwertungsrecht-Verträge) das Recht auf Zugang und Zugriff von Wasser als Menschenrecht zu realisieren, ohne dafür zahlen zu müssen! Autokraten, wie Trump, die mit Willkürmaßnahmen von Zöllen ihre Machtausweitung durch Erpressung weltweit die Freiheit der Milliarden davon betroffenen Menschen einschränken, missbrauchen ihr Amt, auf das sie kein Eigentumsrecht oder Anspruch hätten, in dem sie einen Eigentumstransfer ohne Zustimmung der Bevölkerungen der erpressten Staaten erzwingen wollen. (Ukraine und seltene Erde!)

Privatisierung der Grundbedürfnisse versus Menschenrechte

Mit dem Neoliberalismus ist vor allem das Grund-Recht auf Wohnen durch die Privatisierung diese Eigentumsform zu einem Spekulationsobjekt mit besonderer Unterstützung der politischen Verantwortlichen eingeschränkt worden. Institutionelle Eigentümer an Wohnungen treiben die Maximierung der Rendite durch Mieteinnahmen zum großen Nachteil der sozialen Ruhe in die Höhe. Die unternehmerische Freiheit des Eigentums an dem Gut, das zugleich ein Menschenrecht beinhaltet,  wird über die Freiheit und das Menschenrecht auf bezahlbares Wohnen gestellt. Der Staat, der dies zulässt, kommt seiner Verpflichtung auf Durchsetzung des Allgemeinwohls nicht durch!

Zerschlagung der Monopolisten-Unternehmen in der IT- und Datenverwertung

Die Entwicklung zur Monopolstellung durch die Vereinnahmung von Gütern, vor allem den geistigen wie virtuellen, besonders in der Form von digitalen Daten der Menschen führt zur existenziellen Fragen: „Wem gehören die Gesundheitsdaten des Einzelnen, wem die Bildungsdaten, wem die Daten der persönlichen Lebensgewohnheit, wem die Daten über Vermögen und Eigentum an Boden, Immobilien, Barwertvermögen und sonstigen Sachwerten?“

Die reale Praxis der Datensammelfirmen und der IT-Unternehmen – von Google über Meta, Amazon, Microsoft,  Apple und Konsorten bis zu den Geheimdiensten sind Ausdruck eines menschenfeindlichen Verwertungsgedankens der persönlichen Daten, der das Menschenrecht auf Freiheit und Unantastbarkeit des privaten Lebens einschränkt und missachtet.

Die Idee der Entmachtung der genannten Datensammlungsfirmen und Monopolisten durch Zerschlagung und Verkleinerung ist durchaus ein legitimer Gedanke und Ansatz. Um eine gesetzliche Initiative der EU zu bewirken, ist die NGO  „Lobby-Control“ aktiv geworden und wirbt um Unterzeichnung des Appells zur Zerschlagung der Digitalkonzerne, beginnend mit Google

Fehlende Moral in Politik und Wirtschaft – Lobbyisten als Handlanger und Aktivisten der Machtgierigen

Autokraten vernichten demokratische Strukturen und ersetzen rechtsstaatliche Regierungsarbeit durch „Dealer-Buden“

Koalitionsverhandlungen – Zivilgesellschaft und Kontrolle bei der Verteilung der Sondervermögen sind notwendig!

 

 

 

3. Juni 2025
von JvHS
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Qualitätsstreuung in der Serienproduktion bei Produkten versus bei Politiker

Tucholsky - Die Politik

Der Politiker – aus:  Wir Negativen, in: „Die Weltbühne“, 13. März 1919, Nr. 12, S. 279 

Relative Realitäten

Werden Produkte in Serie gefertigt, können viele Anwender bestätigen, dass die Bandbreite der Verarbeitung zu deutlich unterscheidbaren Qualitäten führt. Diese Erfahrung in gesicherten Ergebnissen nachvollziehbar zu machen, gelingt bei frischen Lebensmitteln am einfachsten. Denn es liegt in der Natur der Sache, dass zwar 250 Gramm Kabeljau schon in der Menge nicht immer der aufgedruckten Gewichtsinformation entspricht, aber besonders abweichend und unterschiedlich sein können, weil nicht jeder Kabeljau wie ein Ei dem anderen Kabeljau geschmacklich gleicht. Ist halt Natur. Die vielen Variationen und Abweichungen allen Lebendigen lassen nur den Naivling etwas anderes erhoffen.

Bei einem technischen Produkt wie einem Objektiv, das in Serie gefertigt wird, ist die Erwartung deutlich höher, dass zum Beispiel ein Fotoobjektiv vom selben Hersteller mit gleichen Ausstattungsmerkmalen dem anderen nicht nur im Aussehen, sondern auch in der Leistung verifizierbare gleiche Ergebnisse bringt. Nun ja, der Wunsch bleibt auch bei technischen Produkten Vater des Gedanken. Auch hundertstel Millimeter Abweichungen beim Zusammenbau der optischen und mechanischen Einzelteile eines solchen technischen Produktes werden Streuungen bei der Qualität der Ergebnisse bringen. Zudem wird der Hersteller eine Abwägung zwischen den Kosten der Qualitätssicherung und der zumutbaren Streuung bei den Ergebnissen vornehmen. Je näher die Fertigung an die absolute Qualität reicht, umso höher die Kosten. 

Was für ein Ti(c)ker ist der Poli-tiker?

Die Frage nach der Qualitätsstreuung bei Politiker darf weniger technisch, dafür eher real-satirisch verstanden werden. Obwohl aktuell diese Fragestellung nach der menschlichen, ethischen und moralischen Qualität sich aufdrängt, wenn der Blick unbestechlich und intensiv auf die Inhaber der  jeweiligen Regierungsmacht gerichtet wird.

Wer sich die Reihe der Regierungs-Chefs und -Chefinnen anschaut, den schüttelt sowohl das Grauen, wie auch das Zwerchfell aufgrund der Figuren: Trump, Putin, Orban, Erdogan, Kim Jong-un, Netanjahu, Meloni und nach der gewonnenen Präsidentschaftswahl in Polen neu – Karol Nawrocki! 

Im Denken und Handeln sind grundsätzlich die gleichen Ideen der Staatsführung durch Unterdrückung  und Ausschaltung der Gewaltenteilung als gleiche Vorgehensweisen beobachtbar, in dem autoritäres, menschenfeindliches, gewalttätiges und anti-demokratisches Handeln zur Machtausübung und  zum Machterhalt alltäglich Usus ist, von dem schon Kurt Tucholsky schrieb:

  • „Der Mensch ist ein politisches Geschöpf, das am liebsten zu Klumpen geballt sein Leben verbringt. Jeder Klumpen haßt die andern Klumpen, weil sie die andern sind, und haßt die eignen, weil sie die eignen sind. Den letzteren Haß nennt man Patriotismus.“ – S. 890 Tucholsky – in: Die Weltbühne 1931

Dass auch in Deutschland die Menschen sich fragen, wie groß die Qualitätsstreuung bei den eigenen Regierungsmitgliedern und den Politikern im Parlament  ist, wenn als Merkmale der Sachverstand, die Ethik und Moral, die Beachtung des Grundgesetzes und die Verteidigung der Demokratie gegen die inneren und äußeren Feinde der offenen Gesellschaft in den Blick genommen werden? 

Anlässe gibt es zuhauf beim Selbstverständnis der AfD in Sachen Demokratie. Oder beim CSU-Innenminister Dobrindt, der ein wenig Trumpsche Ignoranz der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Gerichte durch Umgehung der Urteile und des Verbots der Zurückweisung von Migranten an der Grenze praktiziert!

Dass  Wiederholungstäter wenig Einsicht zeigen, das betrifft die AfD im Besonderen und lässt sich beim Innenminister Dobrindt ebenfalls belegen, der schon als Verkehrsminister in der Merkel-Kanzlerschaft III von 2013-2018 mit der PKW-Maut für Ausländer gegen EU-Recht bewusst verstoßen hat. Sein Nachfolger im Amt Andreas Scheuer (ebenfalls CSU) setzte den von Dobrindt begonnenen Rechtsverstoß dann in Kraft und verursachte ein Urteil durch den EU-Gerichtshof mit einem Gesamtschaden von 560 Mill. € für Deutschland. 

Mit der Maßnahme der Zurückweisung von Migranten an den deutschen Grenzen wiederholt Dobrindt nun einen bewussten Verstoß gegen EU-Recht. Allem Anschein nach ist Dobrindt auf den Weg zum „Wiederholungstäter“ in seinem Amt als Minister.  Ergänzung: Juristische Meinung/Wertung bei LTO!

Die Gesinnung und die geplanten Mittel „entheiligen jeden Zweck!“ – Und das zum wiederholten Male!

Da kann nur mit Erich Kästner drauf geantwortet werden:

Der Zweck sagt ihr, heiligt die Mittel?
Das Dogma heiligt den Büttel?
Den Galgen?  Den Kerkerkittel?
Fest steht trotz Schrecken und Schreck:
Die Mittel entheiligen den Zweck!“

2. Juni 2025
von JvHS
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Halbe Sachen: Halbmond in Schwarz-Weiß

  • Der Halbmond steht im All,
  • Und es ist dunkel und kalt.
  • Gegrüßt sei du Halber dort oben,
  • Wie du, bin ich Einer der halb.

 

  • Franz Grillparzer –
  • ein Vers, ebenso nur halb!

Astro-logisch

Der Mann im Mond

wohnt, wie ihr wisst,

doch sehr beengt,

wenn Halbmond ist. 

Klaus Klages –

Auf den Reim gegangen.

2. Juni 2025
von JvHS
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Wenn Nostalgie den Blick auf die Realität trübt und zur Verdrängung von Verantwortung führt

„Wir können aus der Erde keinen Himmel machen, aber jeder von uns kann etwas tun, dass sie nicht zur Hölle wird.“ – Fritz Bauer

Der Alltag in der faschistischen Welt von Trump, Musk, Putin und Konsorten dominiert immer mehr Nationen. Begleitet von der rechtskonservativen Journaille á la  Ulf Poschardts – Herausgeber von Welt, Politico und Business Insider – wird diese fatale Entwicklung in den noch bestehenden Demokratien immer salonfähiger! Aktuell zeigt sich diese Entwicklung in der gewonnen Präsidentschaftswahl in Polen!

„Urteil von Nürnberg“ lautet der Titel einer Verfilmung 1961, dessen Inhalt auf dem „Nürnberger Juristenprozess“ von 1948 beruhte. Der Juristenprozess war 1961 die Vorlage für den amerikanischen Spielfilm „Judgement at Nuremberg“, deutsch Urteil von Nürnberg mit Spencer Tracy, Burt Lancaster und Maximilian Schell in den Hauptrollen. 

Ein Film, der 1961 im Zeitgeist der Adenauer Ära entstanden und zu betrachten ist. Einem Zeitgeist, in dem der Jurist Hans Globke – der Verfasser der Kommentare zu den Nürnberger Rassengesetze – zehn Jahre  (1953-1963) lang Chef des Bundeskanzleramtes unter Konrads Adenauer Kanzlerschaft war! 

Eine Ägide, in der die Aufarbeitung der Täterschaft, Mitwirkung und Verantwortlichkeit von Juristen, Lehrer und Verwaltungsfachkräften nicht gelungen ist, weil Adenauer meinte, dass das Fachwissen der in der Terror-Diktatur der Nazis tätigen Funktionsinhaber für die neue Bundesrepublik notwendiger sei, als die juristische Aufarbeitung dieser Hitlerfunktionäre. Diese Tatsache legt nahe, dass das heutige Wiedererstarken der rechtsextremistischen Kräfte in der Gesellschaft in der Adenauer Ära ihre Wurzeln hat.

Fritz Bauer, der Generalstaatsanwalt des Landes Hessen von 1956 bis 1968, dürfte von den Blockaden der versuchten Aufklärung über die Nazi-Netzwerke innerhalb der Adenauer-Ära ein Liedchen singen können! (Siehe auch Auswirkungen der gescheiterten Entnazifizierung unter Ergänzungen 1. und ihre Auswirkungen für Deutschland unter Ergänzungen 2. )! 

Die Spur der Nazi-Netzwerke und die Verbreitung ihrer Gesinnung durch Brandstiftung und propagandistische Meinungsvergiftung ist bis heute nachverfolgbar – im Besonderen mit Alexander Gaulands (AfD) Gesinnungsspruch: 

Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in über 1000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte“ als Teil der Rede auf dem Parteitag der Jungen Alternative am 2. Juni 2018“   

…. bleibt dies exemplarisch sicht- und belegbar!

Wir belügen und drangsalieren die Welt, egal ob es euch gefällt – AfD und Rechtsextremismus in Ostdeutschland

Ein Erstarken der demokratiefeindlichen und gesichert rechtsextremistischen Partei AfD erfolgt, obwohl die Nürnberger Prozesse das ganz Gräuel und die Skrupellosigkeit der Nazi-Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Holocaust) in Wort und Bild nachweisbar sind, wird dieser Gesinnung durch die Wahl der AfD wieder zur Macht verholfen! 

So lautet denn ein Abschnitt aus der Urteilsbegründung des Juristenprozesses wie folgt:

„Einfacher Mord oder Einzelfälle von Gräueltaten bilden nicht den Anknüpfungspunkt für die Beschuldigung. Die Angeklagten sind solcher unermesslichen Verbrechen beschuldigt, dass bloße Einzelfälle von Verbrechenstatbeständen im Vergleich dazu unbedeutend erscheinen. Die Beschuldigung, kurz gesagt, ist die der bewussten Teilnahme an einem über das ganze Land verbreiteten und von der Regierung organisierten System der Grausamkeit und Ungerechtigkeit und der Verletzung der Kriegsgesetze und der Gesetze der Menschlichkeit, begangen im Namen des Rechts unter der Autorität des Justizministeriums mit Hilfe der Gerichte. Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Richters verborgen.“[5

Das Hauptanliegen der geforderten und zu selten erfolgten Prozesse und Urteile in den Nachkriegsjahren 1945-1965 betrifft den in der Nazizeit praktizierten Verfall der Zivilisation. Die Täter haben sich aktiv beteiligt an dem von der Nazi-Regierung organisiertem und realisiertem System der Grausamkeiten und Gewissenlosigkeiten.  Moral und Ethik – wie sie in rechtsstaatlichen Zivilgesellschaften und Nationen vorzufinden sind – und ihr Verlust wurde absichtlich herbeigeführt.  

Die „Banalität des Bösen“ scheint auch heute noch weiter zu existieren

Die Bedrohung aus dem Inneren der Demokratien wie auch von außen weisen auch heute wieder auf die gleichen Strukturen und Handlungen wieder, wie sie in der Urteilsbegründung 1948 formuliert wurden – nachvollziehbar in den durch Egomanen und Autokraten regierten Nationen  von den USA, über Ungarn, Türkei bis zu den Diktaturen á la Russlands.:

Die Beschuldigung, kurz gesagt, ist die der bewussten Teilnahme an einem über das ganze Land verbreiteten und von der Regierung organisierten System der Ungerechtigkeit und der Verletzung der Gewaltenteilung und der Gesetze der Menschlichkeit, begangen im Namen des Rechts… durch Umgehung mittels Dekrete und Notstandsverordnungen. 

Ergänzung

  1. Das Scheitern der sogenannten „Entnazifizierung“ in den ersten Nachkriegsjahren
  2. Die „Unfähigkeit zu Trauern“ – Autoren Alexander + Margarete Mitscherlich; Inhalt: Analyse über die fehlende Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen für die Unterstützung eines Unrechts- und Terrorsystems. Stattdessen wurden Strategien der Verdrängung und der Verleugnung (Lügen über die reale Teilnahme und Mitgliedschaft in den NS-Institutionen), die bis heute wirksam sind. 

Verhaltensweisen, wie sie auch heute bei den Menschen nachvollziehbar sind, wenn rechtsextremistisch-autokratisches Denken und Handeln praktiziert werden und anti-demokratische Parteien mit Programmen gewählt werden, die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit propagieren und den Aufbau neuer Unrechtssysteme zum Ziel haben!

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